Vielleicht kennt sich hier jemand aus.
Ich habe Anspruch auf ALG I. Könnte es auch beantragen, wenn ich meinen derzeit ruhenden Arbeitsvertrag (Rückkehr ausgeschlossen, Gründe jetzt zu umfangreich zu schreiben) kündigen würde.
So. Wenn ich nun kündige, aufs Arbeitsamt gehe. Dann kommen die mir ja sicher direkt mit einer Maßnahme. Was der Horror für mich wäre. Könnte ich niemals machen. Und ob ich arbeiten gehen kann, bezweifele ich ganz ganz stark. Ich würde bestimmt schnell gekündigt. Denn der Weg zur Arbeit ist ja genau so ein Spießrutenlauf wie der zum Einkaufen. Mal gut, mal schlecht.
Also was passiert, wenn man denen sagt, dass man unter einer Angsterkrankung leidet? Muss man dann Krankengeld anmelden? Oder bekommt man weiter ALG I? Was ist, wenn ich da Termine habe und ich schaffe es wegen meiner Angst nicht dahin?
Und wenn ich dann Krankengeld kriegen sollte (habe eben den anderen Beitrag von Omnia gelesen) machen die ja scheinbar auch Ärger.
Ja was soll man denn dann machen? Etwa eine Rente beantragen? Kriegt man doch in jungen Jahren sicher nie und nimmer, oder?
Ich bin echt ratlos. Ich bin zwar verheiratet, aber der ALG I Anspruch verfällt ja auch irgendwann. Und irgendwann muss ja eine Entscheidung her was den Arbeitsplatz betrifft.
Wie geht man am Besten vor? Also wenn man wegen der Angst derzeit nicht mit Sicherheit sagen kann, ob man es zu einem Arbeitsplatz schaffen würde oder zu Terminen bei der Behörde.
Ich habe solche Angst davor. Dass die mich dort fertig machen und dass es mir dann so schlecht geht, dass alles noch schlimmer wird.
Ich habe Anspruch auf ALG I. Könnte es auch beantragen, wenn ich meinen derzeit ruhenden Arbeitsvertrag (Rückkehr ausgeschlossen, Gründe jetzt zu umfangreich zu schreiben) kündigen würde.
So. Wenn ich nun kündige, aufs Arbeitsamt gehe. Dann kommen die mir ja sicher direkt mit einer Maßnahme. Was der Horror für mich wäre. Könnte ich niemals machen. Und ob ich arbeiten gehen kann, bezweifele ich ganz ganz stark. Ich würde bestimmt schnell gekündigt. Denn der Weg zur Arbeit ist ja genau so ein Spießrutenlauf wie der zum Einkaufen. Mal gut, mal schlecht.
Also was passiert, wenn man denen sagt, dass man unter einer Angsterkrankung leidet? Muss man dann Krankengeld anmelden? Oder bekommt man weiter ALG I? Was ist, wenn ich da Termine habe und ich schaffe es wegen meiner Angst nicht dahin?
Und wenn ich dann Krankengeld kriegen sollte (habe eben den anderen Beitrag von Omnia gelesen) machen die ja scheinbar auch Ärger.
Ja was soll man denn dann machen? Etwa eine Rente beantragen? Kriegt man doch in jungen Jahren sicher nie und nimmer, oder?
Ich bin echt ratlos. Ich bin zwar verheiratet, aber der ALG I Anspruch verfällt ja auch irgendwann. Und irgendwann muss ja eine Entscheidung her was den Arbeitsplatz betrifft.
Wie geht man am Besten vor? Also wenn man wegen der Angst derzeit nicht mit Sicherheit sagen kann, ob man es zu einem Arbeitsplatz schaffen würde oder zu Terminen bei der Behörde.
Ich habe solche Angst davor. Dass die mich dort fertig machen und dass es mir dann so schlecht geht, dass alles noch schlimmer wird.
20.12.2012 15:45 • • 20.12.2012 #1
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