Hallo Isi,
das richtet sich m.W. nach der Gebührenordnung für Ärzte. Der normale gesetzliche Kassensatz liegt bei 75 Euro, privat mit Faktor 2,3 kommt man zur Zeit auf 92,50 Euro, für Diagnose und Anamneseerhebung das Doppelte. Es lohnt sich, das einzureichen... Wenn Du davor aber zurückschreckst, kann man u.U. mit dem Therapeuten verhandeln, dass man selbst z.B. den gesetzlichen Kassensatz zahlt. Für den Therapeuten hat das den Vorteil, dass der ganze Antragsaufwand entfällt. Außerdem bist Du bei der Wahl des Therapeuten nicht an kassenzugelassene gebunden und sparst Dir ggf. die Wartezeit. Aber das Finanzielle solltest Du unbedingt im Vorfeld regeln...
Liebe Grüße
Christina
12.06.2008 11:46 •
#6