ich hoffe die frage ist hier in dem faden richtig gestellt,sonst kann sie ja eventuell verschoben werden
guten tag ihr lieben leute!
eine freundin von mir,ich hab ihr geraten sie solle sich hier anmelden und nachfragen
-was sie aber aus welchen gründen auch immer nicht möchte-,hat mir etwas erzählt und
mich um rat gebeten.da ich aber nicht in der situation bin,stelle ich die frage einfafach mal
hier rein,vielleicht sind ja ein paar schlaue leute da die sich damit auskennen und etwas
dazu sagen können.
und zwar ist sie arbeitslos und leidet,wie die meisten hier,an einer angststörung.sie hat ihren
job damals aufgegeben und erst normal alg1 bekommen und nun bekommt sie alg2.
das jobcenter hat sie nun aufgrund der prüfung zur erwebstätigkeit einen amtsarzt überwiesen.
nun macht sie sich eben sorgen um die geschichte und fragt;
-was genau macht der amtsarzt (psychische erkrankungen sind ja nicht zu erkennen wie ein gebrochenes bein)?
-was passiert wenn der arzt feststellt das sie tatsächlich krank ist?
-was is wenn er meint festzustellen das sie nicht genug krank ist?
-wenn sie aufgrund der krankheit erwebsunfähig ist was passiert dann und wer bezahlt dann?
-das sie ja nach ihrer krankheit wieder arbeiten will,was passiert wenn der arzt feststellt das sie
nicht erwerbsfähig ist,kann sie nach eingetretener heilung einfach wieder arbeiten gehen?
is vielleicht alles ein wenig durcheinander gestellt und vielleicht hab ich n bisse was vergessen,
vielleicht weiss dennoch der ein oder andere einen rat den er hier zum besten geben kann.
wenn dazu noch weitere fragen aufkommen dann werde ich sie natürlich weiter stellen
oder sonst ggf hier beantworten wenn von anderen fragen aufkommen.
vielen dank derweilen
(sorry das ich alles klein schreibe,meine tastatur muckt bisse rum )
guten tag ihr lieben leute!
eine freundin von mir,ich hab ihr geraten sie solle sich hier anmelden und nachfragen
-was sie aber aus welchen gründen auch immer nicht möchte-,hat mir etwas erzählt und
mich um rat gebeten.da ich aber nicht in der situation bin,stelle ich die frage einfafach mal
hier rein,vielleicht sind ja ein paar schlaue leute da die sich damit auskennen und etwas
dazu sagen können.
und zwar ist sie arbeitslos und leidet,wie die meisten hier,an einer angststörung.sie hat ihren
job damals aufgegeben und erst normal alg1 bekommen und nun bekommt sie alg2.
das jobcenter hat sie nun aufgrund der prüfung zur erwebstätigkeit einen amtsarzt überwiesen.
nun macht sie sich eben sorgen um die geschichte und fragt;
-was genau macht der amtsarzt (psychische erkrankungen sind ja nicht zu erkennen wie ein gebrochenes bein)?
-was passiert wenn der arzt feststellt das sie tatsächlich krank ist?
-was is wenn er meint festzustellen das sie nicht genug krank ist?
-wenn sie aufgrund der krankheit erwebsunfähig ist was passiert dann und wer bezahlt dann?
-das sie ja nach ihrer krankheit wieder arbeiten will,was passiert wenn der arzt feststellt das sie
nicht erwerbsfähig ist,kann sie nach eingetretener heilung einfach wieder arbeiten gehen?
is vielleicht alles ein wenig durcheinander gestellt und vielleicht hab ich n bisse was vergessen,
vielleicht weiss dennoch der ein oder andere einen rat den er hier zum besten geben kann.
wenn dazu noch weitere fragen aufkommen dann werde ich sie natürlich weiter stellen
oder sonst ggf hier beantworten wenn von anderen fragen aufkommen.
vielen dank derweilen
(sorry das ich alles klein schreibe,meine tastatur muckt bisse rum )
28.11.2014 10:46 • • 28.11.2014 #1
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