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Hallo!

Hoffentlich bin ich hier im Board richtig,

Ich würde gerne in eine Privatklinik gehen.
Ich war schoneinmal dort, kenne das Team. Damals konnte ich mich leider nicht komplett auf die Therapie einlassen, habe bestimmte Verhaltensmuster nicht erkannt, zudem war ich auch noch sehr jung, was sicherlich auch eine Rolle spielt.
Damals war ich nach Entlassung aber stabil, konnte das Studium weiterführen (was ja auch ein großer Schritt war).

Ich würde gerne erneut in diese Klinik gehen, weil ich eine Angstverschlimmerung erfahren habe.

Leider habe ich meine Krankenkasse gewechselt und diese macht mir einen Strich durch die Rechnung.
Sie finanziert nur bestimmte Kliniken, darunter eine Psychiatrie im Nachbarsort, in die ich nie wieder gehen werde und eine Klinik für Psychosomatik, die allerdings doch ein ganzes Stück weit weg ist und in Anbetracht dessen, dass ich nicht das Haus verlassen kann, ist dieser Anfahrtsweg für mich nicht machbar.

Ich habe nun also beantragt, dass meine KK die Kosten (also den Regelsatz) übernimmt, den sie auch in einer anderen Klinik hätte. Alle andere Kosten decke ich mit meinem Ersparten ab.

Leider ist mein ehemaliger Therapeut bis im Mai an einer Fortbildung und nicht erreichbar. Die Dame in der Klinik erklärte mir, dass die KK einen Regelsatz übernehmen muss, Kosten die darüber liegen sind als Selbstzahler zu begleichen.

Meine KK sieht das anders und hat den Antrag auf Zuschuss abgelehnt.

Nun weiß ich nicht, was ich machen soll.
Die komplette Therapie ist für mich nicht zahlbar, zudem finde ich es komisch, wenn eine KK lieber mehrere Aufenthalte bezahlt, als einen, der wohl richtig greifen wird.

Kennt sich da zufällig jemand aus und kann mir sagen, ob ich vielleicht doch noch Möglichkeiten habe, einen Zuschuss zu bekommen?

Liebe Grüße

15.04.2013 19:15 • 16.04.2013 #1


7 Antworten ↓


Sie kann, wenn es in ihrer Satzung vereinbart ist, muss aber nicht.

A


Privatklinik: Muss die Krankenkasse einen Anteil übernehmen?

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Richtig, ich hatte das auch so aber ich habe das bekommen. Mit dem Hinweis dass sie das zahlen können aber nicht müssen. Hast du Widerspruch eingelegt? Das musste ich nämlich auch erst tun. Zur Not wäre auch ein Kassenwechsel noch eine Option

Hallo ihr Beiden!

Vielen Dank für die Antworten.

Wenn es auch Fälle gibt, dass der Antrag nach einem Widerspruch genehmigt wurde, dann mache ich das morgen natürlich sofort.

Danke!

Die Kasse ist von Gesetzes her nicht verpflichtet, den Regelsatz zu übernehmen, wenn Du Dich privatärztlich behandeln läßt. Im Prinzip sind die Leistungen bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich, da im Sozialgesetzbuch festgelegt. Aber : Die Kassen haben einen gewissen Freiraum und können in ihrer Satzung zusätzliche Leistungen für die Versicherten vorsehen. Dies war bei Deiner alten Kasse offensichtlich der Fall. Aber wenn die neue derartige Leistungen nicht in ihrer Satzung hat nützt Dir auch eine Klage nichts.

Klagen möchte ich natürlich nicht,
Wenn mir das Ganze nicht zusteht, dann ist das so, zudem habe ich gar keine Kraft für diesen Weg.

Ich werde noch einmal versuchen deutlich zu machen, wo die Vorteile liegen und im Guten mit der Sachbearbeiterin zu sprechen.
Wenn sie meinen Widerspruch erneut ablehnen, dann muss ich das akzeptieren. Aber vielleicht habe ich ja Glück...bitte

Ich werde auch mit meinem Therapeut (und inzwischen eben auch Klinikleiter) sprechen, wenn er zurück ist. Vielleicht gibt es auch ohne Zuschuss eine Möglichkeit. (Verkürzte Therapie mit Eigenleistung, vielleicht bin ich dann schon stabiler; Finanzierung.....) mal sehen.

Die Sachbearbeiterin hat wenig Handlungsspielraum - ich arbeite selber bei einer Krankenversicherung,

Anders der Klinikleiter - vielleicht kannst Du mit dem was aushandeln...........

Dann werde ich wohl warten, bis der Klinikleiter für mich erreichbar ist. Eventuell ist es auch sinnvoller, wenn er etwas formuliert oder aufsetzt.

Vielen Dank für die Hilfe!





Dr. Reinhard Pichler
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