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ich glaube ich hatte gestern eine panikattacke...

ich bin seid 2 monaten mit meinen freund zusammen und wir verbringen sehr viel zeit miteinander... doch da gibt es ein problem er hat eine stalkerin die mitten in der nacht sturm klingelt und seiten lange briefe durch den schlitz schmeißt ... sie redet wirres zeug und ich glaube mit ihr ist nicht zu spaßen... naja auf jeden fall konnte ich gestern nacht nicht schlafen da man aufgewühlt ist wenn man mitten in der nacht auf diese art und weise gewckt wird. mein freunde hatte schon geschlafen und ich war halt noch wach und fing an irgendwelche gereusche warzunehmen... in dem moment bekam ich solch eine angst das sie das war ... ich lag im bett und war wie versteinert , meine arme haben gekribbelt, ich konnte sie nicht bewegen und ich habe auch kein ton herausgebracht....

nun meine frage : war das eine panik attacke? und wenn ja kommt das wieder??

ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir weiterhelfen könnt!

09.06.2011 09:23 • 11.06.2011 #1


3 Antworten ↓


Oh ja das hört sich sehr nach einer Pa an aber willst Du nicht zur Polizei gehen? Das ist ja Wahnsinn wenn sie Euch belästigt!! Und mit diesen Pa geh zu Deinem Hausarzt und schildere Ihm die Symptome je schneller du reagierst umso schneller wirst Du den Mist los!

A


Panik attacke oder schlichtweg angst?

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wir haben jedes mal die polizei gerufen, aber das einzige was man machen kann ist ihr ein platz verweiss zu erteieln... dann ist für dieses nacht auch ruhe... aber nur für diese nacht -.-
danke für den tipp ich werde auf jeden fall zum artzt gehen!
lg lali

§ 238 Nachstellung

(1) Wer einen Menschen unbefugt belästigt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht, oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder einen anderen dem Opfer nahe stehenden Menschen durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder eines anderen dem Opfer nahe stehenden Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Quelle

Also das war eine Panikattacke, allerdings ausgelöst durch die Angst vor der Freundin. An euer Stelle, würde ich eine Einstweiliger Verfügung gegen diese Frau holen. Sonst wirst du am Ende noch dadurch Krank.

Ich wünsche euch viel Erfolg und dir alles gute

LG
Andy





Dr. Hans Morschitzky
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