Zitat von Seele74:dieser will mich in die HNO Klinik überweisen zur Mitbeurteilung
Tun wir auch, wenn Patienten sehr beunruhigt sind, und damit man aus der Verantwortung ist. Hat insofern erstmals gar nichts zu sagen, da man den Patienten eben weiterreicht.
Als Begründung wäre: Patient ist sehr besorgt, Lymphknotengrösse berechtigt zu Abklärung, und Krankenhaus kann die Biopsie problemlos durchführen, eine HNO Praxis nicht unbedingt.
Hintergrund ist immer, dass eine Biopsie 100%ige Genauigkeit der Zellstruktur bringt, der Eingriff zwar minimal invasiv, aber trotzdem ein Eingriff darstellt. Und wenn das Krankenhaus den Eingriff für nötig hält, dann ist es ja ok. Wenn nicht, dann hat der HNO alles getan, damit sein Patient zufrieden ist.
Hat erstmals generell mit einem Krebsverdacht null zu tun.
02.10.2023 09:11 • x 1 #2