LG
28.08.2019 10:13 • • 29.08.2019 #1
28.08.2019 10:13 • • 29.08.2019 #1
28.08.2019 10:43 • x 1 #2
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28.08.2019 10:46 • x 1 #3
28.08.2019 11:09 • #4
Zitat von Sebastian82:Da Minijobs versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, können aus der geringfügigen Beschäftigung grundsätzlich keine Krankengeld-Ansprüche entstehen. Das Minijob-Einkommen bleibt somit unberücksichtigt und du bekommst nach den sechs Wochen kein weiteres Geld vom AG oder KK. Wie sich das mit den Kankmeldungen nach den 6 Wochen und einer bzgl. Reha oder anderer Leistungen verhält, das weiß ich nicht. Vielleicht solltest du das sicherheitshalber direkt mit der KK klären. Gute Besserung!
28.08.2019 11:11 • #5
Lara1204
28.08.2019 11:49 • #6
Zitat von Lara1204:Es ist leider wirklich so, daß du nach 6 Wochen kein Geld mehr bekommst. Da du keine Beiträge an die Krankenkasse zahlst.
28.08.2019 12:18 • #7
Zitat von Lillibeth:Das weiß ich aber ich will ja danach nicht kündigen sondern zu Hause bleiben bis es wieder gut ist.
28.08.2019 12:22 • #8
Zitat von Lillibeth:Das weiß ich aber ich will ja danach nicht kündigen sondern zu Hause bleiben bis es wieder gut ist.
28.08.2019 12:43 • x 1 #9
Zitat von Schlaflose:Dann müsstest du dich wahrscheinlich beim Sozialamt melden, ob du übergangsweise HartzIV oder eine ähnliche Leistung bekommst.
28.08.2019 13:18 • #10
Zitat von Lottaluft:Wie lange nimmst du das opipramol jetzt schon und in welcher Dosierung wenn du so müde bist
28.08.2019 13:19 • #11
Zitat von Lillibeth:Ich will ja gar kein Geld es geht mir nur drum ob ich weiter ohne AU zu Hause bleiben kann
28.08.2019 13:39 • #13
Zitat von Schlaflose:Das musst du dann mit deinem Arbeitgeber klären, ob sie das mitmachen.
28.08.2019 13:50 • #14
28.08.2019 20:41 • x 1 #15
29.08.2019 19:48 • x 1 #16
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