Danke für deinen lingual-didaktischen, verachtenden Beitrag.
Ich habe geschrieben, dass ich die Beendigung der Betreuung beantrage,
weil ich mit der Art der Betreuung nicht einverstanden bin.
Ebenso habe ich dem telefonischen Einverständnis der gesetzlichen Betreuerin,
im Betreuungsbüro der Stadt wiedersprochen.
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Behördenangelegenheiten, Vermögensrechtliche Angelegenheiten, Leistungsträgerangelegenheiten.
Die Bendigung habe ich doch beantragt,
weil ich wegen Frau S. Strathmann den Gerichtsvollzieher mit einem Haftbefehl vor mir stehen hatte.
Wo hier der Sachverhalt ist? Wer lesen kann ist im Vorteil.
Ok, du kannst nur reden, also nochmal.
fristlose Kündigung 06/2007
Mietschulden für 09/2007
Hab ich jetzt den Fehler gemacht, weil ich Frau Strathmann
auf diese unberechtigte Forderung aufmerksam gemacht habe,
oder weil sie unberechtigte Forderungen an Klienten zulassen darf?
Ich hab damals in diesem Fall, rechtlich nicht's unternommen,
weil ich in erster Linie an die anderen Klienten gedacht habe.
Auf dem Amtsgericht, bei der Rechtsberatungsstelle, bin ich für diese Sichtweise gelobt worden.
(Ich war dort wegen dem Beratungsschein für den RA)
2. Sachverhalt:
ich habe am 27.06.07 die fristlose Kündigung unterschrieben und müsste meine Schlüssel von der Wohnung abgeben.
Am nächsten Tag war ich dank meiner Krankenkasse obdachlos.
Am 12.07.07 ist durch Frau S. Strathmann meine Wohnung entrümpelt worden.
Hausrat und wichtige Dokumente mit eingeschlossen.
Liebes prizesschen,
du solltest dich schämen, wenn du die gesetzliche Betreuung verteidigst,
wenn beweisbares Versagen wie von Frau S. Strathmann vorliegt.
Benutze das nächste mal bitte die Zitat-Funktion für meine Beiträge
Das herauslesen und zusammengestellte Halbwahrheiten sind abartig von dir.
3. Sachverhalt:
Mir kommt die Galle, wenn ich vom Sozi höre:
Ich solle einfach einen neuen Antrag auf Ersteinrichtung stellen, wo ich dem Sozi mitgeteilt habe,
dass Frau Strathmann das Geld von dem ersten Antrag auf Ersteinrichtung an sich genommen hat.
PS.: Noch was zur Belustigung, wegen der Betreuung:
1999 hatte ich die gesetzliche Betreuung glaub ich nach 3 Monaten.
Die im Juni 2005 durch meine Neurologin angeregte Betreuung,
ist erst nach eineinhalb Jahren im Dezember 2006 beschlossen worden.
15.02.2009 17:33 •
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