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Hallo liebe Mitglieder,

ich mache gerade meine erste Therapie über 53 Sitzungen. Mein Therapeut war nun 2 Wochen krank und meine Termine wurden entsprechend abgesagt. Nun bin ich krank und habe meinen Termin morgens abgesagt. Laut Vertrag 48 Stunden vorher, da ging's mir aber noch gut.. Daher zahl ich nun das vertraglich festgelegte Ausfallhonorar. Alles kein Problem...
Mir geht's jetzt eher darum, ob die Stunde trotzdem abgezogen wird oder ob die mir erhalten bleibt? Ebenso bei seinen Absagen... Das wären ja jetzt quasi 3 Termine die nicht statt fanden... Ich hab nun echt Angst - und kann nicht schlafen wie man sieht - dass mir die 3 Termine oder eben auch nur der eine abgeagte Termin von mir abgezogen werden.... Weiß jemand wie das tatsächlich ist?!

Ich kann mich dunkel erinnern, dass mein Therapeut mal meinte, dass nur stattgefundene Termine zählen und wenn ich absage, muss das zwar bezahlt werden, Aber der Termin bleibt erhalten.... Bin mir aber nicht mehr sicher ob er das tatsächlich gesagt hat oder es nur mein Wunschdenken ist.... Wäre schön, wenn mir kemand antwortet

Liebe Grüße
Fashion:)

26.04.2017 01:31 • 26.04.2017 #1


Hallo,

die Therapie läuft doch über Deine Krankenkasse - oder nicht? Warum sollst Du dann ein Ausfallhonorar zahlen? Wenn Du krank bist, dann hast Du Dir das nicht ausgesucht und ebenso bist Du kein Hellseher, der schon zwei Tage vorher weiß, dass er erkranken wird.

Gezählt werden m E. nur die tatsächlich durchgeführten Therapietermine und nicht die wegen Krankheit ausgefallenen Stunden.

LG, Perle

A


Therapieabsage / Therapieausfall?!

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Also bei mir steht folgendes sogar im Behandlungsvertrag:

Der Patient verpflichtet sich, die fest vereinbarten Behandlungstermine pünktlich wahrzunehmen und im Verhinderungsfall rechtzeitig, d.h. 48 Werktagsstunden vor dem vereinbarten Termin, abzusagen bzw. absagen zu lassen.

und : Da aufgrund der Zeitgebundenheit der psychotherapeutischen Sitzungen nach einem strikten Bestellsystem gearbeitet wird und zu jedem Termin nur ein Patient einbestellt ist, wird dem Patienten bei nicht rechtzeitiger Absage innerhalb der vorgenannten Frist ein Ausfallhonorar in Höhe von 60 € berechnet (§615 BGB).

D.h. die Stunden bleiben erhalten, im schlimmsten Fall wird halt das Ausfallhonorar fällig.
Ich musste bisher nur 1x absagen und musste aber auch nichts bezahlen.

Also ich denke, dass das eine rechtliche Grauzone ist. Wenn man natürlich so einen Behandlungsvertrag unterschrieben hat, dann muss man wohl zahlen. Ich musste bei meiner damaligen Therapie nichts dergleichen unterschreiben. Es wäre ja mal - etwas provokant gefragt - interessant zu wissen, ob der Patient auch im Umkehrschluss ein Ausfallhonorar an den behandelnden Arzt bzw. Therapeuten berechnen dürfte, wenn der mal akut erkrankt ist und dem Patienten dadurch ein wirtschaftlicher Nachteil bzw. Ausfall entstehen würde.

Wie dem auch sei - sonnige! Grüße aus Hamburg

LG, Perle

Ich kann's aber schon verstehen: gerade bei uns Angsthasen und -häsinnen ist ja die Chance nicht gerade gering, daß wir einen Termin absagen. Und wenn dann plötzlich jeder 2. Termin ausfällt wird das schon eng. Und auch ärgerlich für Tausende, die verzweifelt auf einen Termin warten...

Dankeschön schon mal für die Antworten

Wie gesagt, um das Ausfallhonorar geht's mir eigentlich gar nicht. Das ist wohl sogar gesetzlich geregelt eben weil immer nur ein Patient bestellt wird und ne Stunde ja auch ne lange Zeit ist wo der Therapeut letztendlich nur rumsitzt und nichts macht, wenn der Patient absagt...

Ging jetzt nur darum ob die Termine erhalten bleiben oder eben wegfallen..

@perle: Genau, wird von der Krankenkasse bezahlt...

Achso und wo ich schon dabei bin... zwischen den probatorischen Sitzungen und endgültigem Therapiebeginn hatte ich 4-6 Termine zur Überbrückung... Er meinte, dass ist nen Angebot der Krankenkasse damit der Patient nicht so lange ohne Behandlung ist... Die zählen ja extra oder gehören ja quasi nicht zur Therapie weil hätte ja sein können das die nicht genehmigt wird? Also die werden mir nicht bei den 53 Std angerechnet oder?

Und dann hatte er mir letztens nen Zusatztermin angeboten also quasi 2x die Woche zu kommen weil es mir so schlecht ging.. Das ist ja kein zusätzlicher Termin zu den 53 Std sondern einfach einer von meinen nur dass ich eben 2x die Woche komme.. richtig?

Liebe Grüße

Beides richtig: die probatorischen Sitzungen zählen nicht mit und die abgesagten Termine (egal ob von dir oder vom Therapeuten abgesagt) zählen auch nicht zu den 53 Stunden.

Edit: ups, sorry, nicht richtig gelesen. Bei den Zwischenterminen bin ich mir nicht sicher.

Wenn ich es richtig gelesen habe, machst du dir einen Kopf, dass genügend Stunden zur Verfügung stehen? Man kann auch verlängern, mein Psychiater hat das mit der Krankenkasse selbst geregelt. Musste nur was unterschreiben. Hihi, bin schon über 10 Jahre in Therapie. Wir werden gemeinsam alt, mein Psychi und ich. Natürlich jetzt nur 4 halbe Stunden im Jahr. Ist wie ein TÜV. Mach dir da mal keine Sorgen, ob's reicht, oder nicht.

Wichtig, dass du jetzt Therapie machst. Viel Erfolg.

Danke für deine Antwort

Ja ich fürchte, dass hast du richtig erkannt Ich geh da jetzt seit Dezember hin und denk immer nur daran was ich mache wenn es vorbei ist.. wahrscheinlich keine gute Einstellung, aber momentan fühl ich mich als würde alles um mich herum einstürzen... mein ganzes Leben bzw die letzten 10 Jahre... alles was ich so schön konsequent verdrängt und versenkt hab, kommt durch die Therapie zum Vorschein... teilweise hab och das Gefühl ich hab bald keine Kraft mehr auch nur einen Arm zu bewegen... er hilft mir und gibt mir Kraft, versucht mich aufzubauen und ist halt mehr oder weniger der einzige mit dem ich über das alles reden kann ohne, dass ich schief angeguckt werde oder er mich verurteilt... momentan fühlt es sich so an als würde es mir niemals wieder besser gehen, was Quatsch ist aber daher meine Angst vor Therapieende...

Lg




Mira Weyer
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