Hmm, das finde ich wirklich eine heikle Kiste.
Wer hat denn diese Schicht so eingeteilt?
Ich finde diese Einteilung NICHT IN ORDNUNG. Du wirst da einfach dieser Gefahr ausgesetzt. Ohne den Männern jetzt direkt etwas unterstellen zu müssen, ist es objektiv gesehen eine Gefährdung. Meines Erachtens verletzt dein Arbeitgeber damit seine Fürsorgepflicht. Es nützt dir ja NACHHER nichts mehr, in darauf hinzuweisen, wenn schon etwas passiert ist. Er muss VORher dafür sorgen.
Wie ist es, zu ihm hinzugehen und ihm ganz einfach zu sagen, dass für dich eine Spätschicht allein unter dir noch dazu ziemlich fremden Männern nicht in Frage kommt?
Du könntest ihm z.B. dies hier ausdrucken und hinlegen, wenn du mit ihm sprichst:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Def ... licht.htmlDa steht u.a.:
Zitat:2. Schutzpflichten: a) Der Arbeitgeber hat Betrieb, Betriebsmittel und Arbeitsablauf so zu gestalten, dass der Arbeitnehmer vor Gefahren für Leben und Gesundheit, soweit dies nach den Umständen und nach der Art der Leistung möglich ist, geschützt ist (§ 618 I BGB, § 62 I HGB).
b) Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer auch vor Beeinträchtigungen seiner Persönlichkeit schützen. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz besteht z.B. eine Verpflichtung zur Sicherung personenbezogener Daten des Arbeitnehmers gegen Datenmissbrauch (Datenschutz).
(Die Hervorhebungen sind von mir.)Dazu noch die Original-Gesetze ausdrucken und vorlegen:
http://dejure.org/gesetze/HGB/62.html http://dejure.org/gesetze/BGB/618.htmlVon deiner Angsterkrankung brauchst du da überhaupt nichts zu sagen. Die spielt da m.E. gar keine Rolle. Er
darf so etwas einfach
nicht machen, Punkt. Im Gegenteil, ich würde die Angsterkrankung überhaupt nícht erwähnen. Das könnte die eventuell vorhandene Neigung der Männer, dich zu drangsalieren, erst richtig herauskitzeln.
Trete selbstbewusst auf und verlange bei deinem Chef dein Recht auf Schutz. Du hast dann übrigens das Recht, deine Arbeitsleistung zu verweigern, wenn du nicht geschützt wirst. Das könnte natürlich zu einer fristlosen Kündigung führen. Diese würdest du aber bei einem Arbeitsgericht gewinnen, wenn du das beweisen kannst, dass du so eingeteilt wurdest und ihm widersprochen hast, da bin ich sicher.
Habt ihr einen Betriebsrat? Eine Frauenbeauftragte in der Stadtverwaltung? Dorthin - andernfalls an die Industrie- und Handelskammer - würde ich mich wenden, wenn möglich, falls der Chef das nicht einsieht und ändert. Falls du ihm dann nicht gleich kündigen willst.