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Ich habe im März 2018 nach der zweiten stationären Therapie 7 Wochen vom 14.12.17 - 01.02.18 meinen Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Dieser wurde abgelehnt wo gegen wir Einspruch einlegten, auch dieser wurde abgelehnt und musste ich Klage beim Sozialgericht einreichen.

Habe am 14. April dieses Jahres meinen 60. Geburtstag gehabt und bin obendrein auch Arbeitslos, für mich würde das bedeuten wenn ich den Prozess verliere der absolute soziale Abstieg. Da ich bereits eine private RV 500Euro seit April habe liege über der Grundsicherung. Alles was ich mir in 45 Jahren Arbeit aufgebaut habe, mein Haus alles werde ich verlieren. Ich habe große Angst.

Gruß Klaus

26.09.2018 06:50 • 26.09.2018 #1


23 Antworten ↓


Hallo Klaus,

warum wurde denn dein Antrag zum 2 Mal abgelehnt? Bist du denn im VdK? Die helfen auch bei derartigen Problemen.

A


Sozialgericht kann mich zum Sozialen Abstieg bringen

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Bekommst du denn keine Zuschüsse für dein Haus? Du hast ja dort auch Kosten zu tragen.

Die widersprechen selbst dem Amtsarzt der Agentur für Arbeit und meinen wenn die keine meiner Krankheit entsprechende Arbeit finden ist das nicht das Problem der RV.

Beim VDK bin die haben auch die Klage erhoben.


Danke Klaus

Zitat von Klaus1958:
Die widersprechen selbst dem Amtsarzt der Agentur für Arbeit und meinen wenn die keine meiner Krankheit entsprechende Arbeit finden ist das nicht das Problem der RV.

Beim VDK bin die haben auch die Klage erhoben.


Danke Klaus


Hast du vielleicht noch Unterlagen von deinen behandelnden Ärzten nicht eingereicht?
Bei mir war es so, dass die EMR zunächst abgelehnt wurde. Nach nachträglicher Einreichung meiner ärztlichen Befundberichte wurde der Antrag genehmigt. (Hatte gedacht, dass die RV sich die Unterlagen von den Ärzten einholen würde, war wohl bei mir nicht der Fall).

Wohngeld steht einem auch bei Eigentum zu.

Hallo Klaus.
Wenn ich dich mal fragen darf, wie hoch ist denn dein monatliches Einkommen insgesamt. Also ohne Arbeitslosengeld oder Krankengeld
Die private Rentenversicherung von 500 Euro ist das denn für die Dauer? Wäre das dein einzigstes Einkommen? Und wohnst du alleine?

Für die Grundsicherung wird ein Eigenheim bis zu ca. 120 qm als angemessen bezeichnet.

Für das Wohngeld ist natürlich das Einkommen des Antragsstellers ausschlaggeben, abzüglich der absetzbaren Beträge. Liegt man mit allen Einkünften, also auch einer privaten BU-Versicherung, über der Grenze, wird das Amt natürlich nichts zahlen.


lg

Ach, genau das Problem ist auch meine Problem. Die Angst alles zu verlieren ist meine tägliche Begleitung. EM-Rente ist aber bewilligt. Ein Glück im Unglück.

Ich beziehe mit Eigentum zusätzlich Lastenzuschuss, nur deckt das bei Weitem nicht die laufenden Kosten. Energie im Besonderen. Zusätzlich ergänzende Sozialhilfe (Grundsicherung?) mag ich nicht beantragen, weil Wohneigentum auch angerechnet wird. Eventuell als Darlehn, aber genau kenne ich mich da nicht aus und ich müsste mich da schlau machen.

Zitat von FredM:
Für die Grundsicherung wird ein Eigenheim bis zu ca. 120 qm als angemessen bezeichnet.

Für das Wohngeld ist natürlich das Einkommen des Antragsstellers ausschlaggeben, abzüglich der absetzbaren Beträge. Liegt man mit allen Einkünften, also auch einer privaten BU-Versicherung, über der Grenze, wird das Amt natürlich nichts zahlen.


lg


Da gebe ich Dir Recht.

Wichtig war mir die Information das man unter entsprechenden Voraussetzungen auch bei Wohneigentum Wohngeld beziehen kann.

Ja meine privat Rente ist Lebenslang. Bin verheiratet und meine Frau bekommt Altersrente und zusätzlich von der Gemeide weil sie dort 38 Jahre als Kindergärtnerin gearbeitet hat. Es wären alles zusammen ca. 1500 Euro incl. meiner PR.

Hallo Ana- A303,

ich habe alle Unterlagen eingereicht und nachgereicht wenn sich was verändert hat. Die einzige Unterlage ist die vom Versorgungsamt wegen dem Grad der Behinderung, weil sie nur 40 bewilligt und wir haben dagegen Einspruch eingelegt. Nach einem dreiviertel Jahr ist es ihnen mal eingefallen das Sie nicht weiterwissen und es ans Regierungspräsidium Stuttgart geschickt. Das war vor 3 Wochen.

Danke Klaus

Naja, als Verheiratete seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft, der Regelsatz für den notwendigen Lebensunterhalt (ohne Wohnkosten) dürften bei ca. 750 Euro liegen (zusammen natürlich).

Dann wird das Amt sagen: Sie haben ja 1500 Euro im Monat, da bleiben noch ca. 750 Euro für die Kosten der Unterkunft. Warum sollten wir zahlen?

Am einfachste wäre es, einen Termin beim Amt zu machen und sich die ganze Sache mal ausrechnen zu lassen.

Zitat von Klaus1958:
Hallo Ana- A303,

ich habe alle Unterlagen eingereicht und nachgereicht wenn sich was verändert hat. Die einzige Unterlage ist die vom Versorgungsamt wegen dem Grad der Behinderung, weil sie nur 40 bewilligt und wir haben dagegen Einspruch eingelegt. Nach einem dreiviertel Jahr ist es ihnen mal eingefallen das Sie nicht weiterwissen und es ans Regierungspräsidium Stuttgart geschickt. Das war vor 3 Wochen.

Danke Klaus


Hallo Klaus, ach so, dann hast du ja eigentlich alles erledigt. Ich weiß nicht genau, inwieweit ein GdB Einfluss auf eine EMR hat (ich habe 50 %). Ein Bekannter meinte, GdB hat keinen Einfluss. Ich wünsche dir, dass sich das Blatt noch wendet irgendwie und du Hilfe bekommst, dass der Antrag dann doch noch durchkommt, am Ball bleiben...leider kann ich dir da keinen weiteren Rat geben, aber vielleicht jemand anders. LG

Danke Ana-A303

Ich versteh nicht ganz, warum Du denkst dass Du das Haus verlierst?

Womit ist die Ablehnung denn Begründet und womit hast Du den Rentenantrag begründet?
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Deine Frau bekommt aber wenig Rente bei 38 Jahren als Erzieherin für eine Gemeinde ist das sehr wenig. Und Deine PR bei 500Euro musst Du eine extrem hohe Summe mtl gezahlt haben.
Irgendwie geht mir diese Rechnung nicht auf. Und warum bekommst Du diese PR mittlerweile ausgezahlt wenn Du noch gar keinen Rentner Status vorweisen kannst?

Zitat von Safira:
Deine Frau bekommt aber wenig Rente bei 38 Jahren als Erzieherin für eine Gemeinde ist das sehr wenig.


Die Durchschnittsrente beträgt nach 45 Arbeitsjahren 1.231,45 Euro. Dazu muss man aber 45 Jahre voll gearbeitet haben.

Ja, armes reiches Deutschland. Arm im Alter gehört hier dazu. In anderen Ländern ist das viel besser (Dänemark, Schweden, Norwegen, Schweiz)

Hallo Safira,
meine Rentenbegründung waren, chronische Schmerzstörungen mit somatischen und Psychischen Faktoren, wiederkehrende Depressionen, Angststörungen. Der Amtsarzt von der Agentur für Arbeit hat mir bescheinigt das ich nicht mehr Leistungsfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bin. Auch meine Psychologin ist dieser Meinung.

Begründung der RV: ich wäre für den Arbeitsmarkt auf alle Fälle einsatzfähig nur in meinem Beruf wo ich zum schluss als Disponent und Fuhrparkleiter tätig war bin ich nicht mehr Arbeitsfähig. Wenn die Agentur für Arbeit keine zu meiner Erkrakung passende Tätigkeit findet ist dies nicht das Problem der RV.

A


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Mira Weyer
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