Ein bisschen was kann man schon ausrichten:
Die Standardbriefe in den Müll werfen und warten, bis Festsetzungsbescheide kommen.
Dann entweder die Befreiung hinschicken. Dabei NICHT das Formular vom GEZ Verein nutzen, sondern als Fließtext schreiben, dass man von den Gebühren zu befreien ist und den Nachweis im Anhang mitschickt (-- kann nicht maschinell verarbeitet werden).
Weiterer Vorteil: das Beitragskonto taucht in der Jahresstatistik auf -- je mehr in Minus sind, desto offensichtlicher wird die Ablehnung in der Bevölkerung.
Oder wenn man keinen Befreiungsgrund hat, unter Vorbehalt Zahlen. KEINE Säumniszuschläge bezahlen! Bei der Überweisung im Betreff ubedingt mit reinschreiben Zahlung unter Vorbehalt. Dann parallel ein Einschreiben hinschicken, in dem man denen etwas Arbeit macht:
- dem Festsetzungsbescheid widersprechen. Egal ob berechtigt oder nicht. Per Einschreiben. Ruhig ein paar Gründe anführen (ist eine Steuer, die nur der Bund festlegen darf. Nicht die Länder wie geschehen. ........
- schreibt, dass diese und zukünftige Zahlungen nur unter Vorbehalt der Rückforrderung tätigt. Falls sie damit nicht einverstanden seien sind die geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückzuzahlen. (Als Antwort wird kommen, dass es unter Vorbehalt nicht geht --- Antworten, dass es eine Einseitige Willenserklärung ist, die keiner Zustimmung bedarf und sie unverzüglich das Geld zurückzuzahlen haben, wenn sie die Zahlung unter Vorbehalt nicht akzeptieren. --- das Geld kommt nicht zurück, wodurch der Vorbehalt Bestand hat).
- 1x jährlich eine vollständige Selbstauskunft (kostenfrei) gemäß Bundesdatenschutzgesetz vetlangen. Sowie um Mitteilung bitten, ob für den Beitragsservice der Paragraph für Behörden oder Unternehmen gilt. --- bei mir wurde seit 3 Jahren das Gesetz auf Selbstauskunft nicht eingehalten, obwohl ich es 2x schon angemahnt habe. So lange die die Füße still halten, warte ich ab. Sobald es Probleme gibt informier ich den Landesdatenschitzbeaufteagten, dass det Beitragsservice mein Recht auf Selbstauskunft missachtet......
- den Brief (Fließtext mit Absätzen) aufüllen mit Forderungen (auf die man zwar kein Recht hat. Briefe müssen aber gelesen werde). Beispiele: um kopie einer unterschriebenen Anmeldung bitten oder amsonsten um Löschung des Beitragskontos bitten. Fordern, dass auch bei maechinellen Schreiben der Namee des Mitarbeiters maschinell abzudrucken ist. Verlangeny dass die Rundunkanstalt den Festsetzungsbescheid schickt und nicht der Beitragsservice (darf es nicht) -- Briefumschlag und Schreiben aber sehr starke Indizien sind, dass es vom Beitragsservice stammt, der dazu nicht berechtigt ist.
Um die Nennung eines Urteils bitten, nach dem Säumniszuschläge erhoben werden dürfen.
.......
Edit: An den Rechtschreibfehlern ist mein Handy schuld......
22.05.2018 10:39 •
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