Hallo alle zusammen. Es geht um folgendes. Ich war bis zum 18.11.15 krankgeschrieben und war erst am 30.11.15 bei meiner Ärztin vorstellig. Somit habe ich heute ein Schreiben von der Krankenkasse erhalten in dem man mich darauf hinwies, das mein Anspruch auf Krankengeld nach dem 18.11.15 verloren gegangen sei und ich mich bei der Bundesagentur für Arbeit für weiteres Einkommen melden soll. Ich habe mit einem Mitarbeiter von der Krankenkasse telefoniert, der sagte, dass ich ja mal die Bescheinigung für den versäumten Zeitraum einreichen soll. Hat das denn auch alles Auswirkungen auf den Zeitraum nach dem 30.11.15, ab dem Datum läuft meine neue Krankmeldung bis Mitte Dezember? Heißt das seitens der Krankenkasse, denn auch, dass ich den Anspruch komplett auf Krankengeld verloren habe oder nur für die 12 Tage? Auch wenn der Herr meinte, dass ich den versäumten Zeitraum nachreichen soll. Habe ich doch irgendwo heute schon gelesen, dass der Auszahlschein ungültig wäre, da der Arzt ihn verspätet ausgestellt hat. Weiß einer weiter?
08.12.2015 22:10 • • 09.12.2015 #1
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