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Hallo alle zusammen. Es geht um folgendes. Ich war bis zum 18.11.15 krankgeschrieben und war erst am 30.11.15 bei meiner Ärztin vorstellig. Somit habe ich heute ein Schreiben von der Krankenkasse erhalten in dem man mich darauf hinwies, das mein Anspruch auf Krankengeld nach dem 18.11.15 verloren gegangen sei und ich mich bei der Bundesagentur für Arbeit für weiteres Einkommen melden soll. Ich habe mit einem Mitarbeiter von der Krankenkasse telefoniert, der sagte, dass ich ja mal die Bescheinigung für den versäumten Zeitraum einreichen soll. Hat das denn auch alles Auswirkungen auf den Zeitraum nach dem 30.11.15, ab dem Datum läuft meine neue Krankmeldung bis Mitte Dezember? Heißt das seitens der Krankenkasse, denn auch, dass ich den Anspruch komplett auf Krankengeld verloren habe oder nur für die 12 Tage? Auch wenn der Herr meinte, dass ich den versäumten Zeitraum nachreichen soll. Habe ich doch irgendwo heute schon gelesen, dass der Auszahlschein ungültig wäre, da der Arzt ihn verspätet ausgestellt hat. Weiß einer weiter?

08.12.2015 22:10 • 09.12.2015 #1


1 Antwort ↓

Hallo derverschlossene,
ich bin zwar kein Fachmann auf dem Gebiet Sozialversicherungsrecht aber gerne will ich versuchen dir mit meinem gesammelten Halbwissen deine Angst etwas leichter machen.
Bist du denn zur Zeit arbeitslos gemeldet? Es scheint so zu sein , daher sollst du dich wohl auch beim Amt melden.
Definitiv endet deine erste AU am 18.11. Und mit der Bescheinigung vom 30.11. beginnt eine neue AU.
Für die Zeit vom 19. Bis zum 29.11. erhältst du somit kein Krankengeld und musst dich an die Arbeitsagentur wenden um evtl. Leistungen zu erhalten. Und keine Angst, du erhältst jetzt wieder Krankengeld für die Zeit ab dem 30.11. . Es wird nur so sein , das die Höhe evtl. Neu berechnet wird. Und zwar auf Grundlage der vorherigen 12 Monate. Es kann dadurch sein, dass das neue Krankengeld geringer ausfällt.
Aber wie gesagt, auch ich bin nur Laie auf dem Gebiet und rate dir deshalb, hab keine Angst und wende dich nochmals an deine Krankenkasse. Die werden dir sicher Auskunft geben. Frag einfach nochmals nach und lass dir alles erklären. Die sind eigentlich immer recht hilfsbereit und im Zweifelsfall geh zu einem Anwalt für Sozialversicherungsrecht, wenn du eine entsprechende Rechtsschutzversicherung hast.
Ich wünsche dir auf alle Fälle viel Kraft, du schaffst das. Und evtl magst du mir berichten, gerne auch per PN wie es dir ergangen ist.
Alles Gute für dich.





Mira Weyer
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