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Huhu , hab da mal ne Frage und hoffe vielleicht hat hier jemand schon Erfahrungen gemacht. Es geht darum bin seit 8 Monaten krankgeschrieben und hab bald eine psychosomatische Reha, nach der ich mit Wiedereingliederung wieder arbeiten möchte. Jetzt hab ich bei meiner Berufsunfähigkeitsversichrung einen Leistungsanspruch gestellt. Die haben jetzt festgestellt das ich ein 3/4 Jahr vor Vertragsabschluss wegen psychosomatischer Beschwerden, welche aus einem Mobbing bei einer alten Stelle aufgetreten sind, deswegen auf jeden Fall 4 Wochen krankgeschrieben war, welches anscheinend nicht angegeben habe, dies aber nicht bewusst vorvertraglich außer Acht gelassen habe.
Wenn ich jetzt wegen einer Angststörung und daraus resultierendem Burnout krankgeschrieben bin, könnte mir die Leistung nun verweigert werden. Habt irgendwer Erfahrungen in der Richtung? Würde mich über Antworten freuen

23.04.2012 20:47 • 23.04.2012 #1





Mira Weyer
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