In jedem Land gibt es massive Probleme.
26.10.2024 13:15 • #21
26.10.2024 13:15 • #21
Zitat von Schlaflose:Wo meinst du ist es besser?
26.10.2024 13:29 • x 2 #22
x 3
26.10.2024 13:29 • #23
26.10.2024 13:33 • x 1 #24
Zitat von Mariebelle:Auswandern wohin u wie ein Visum bekommen/ In jedem Land gibt es massive Probleme.
26.10.2024 13:52 • x 3 #25
Zitat von Mariebelle:Ja,aber seeeehr viel teurer als D.
26.10.2024 14:13 • x 2 #27
26.10.2024 14:14 • #28
Zitat von Sonnenzauber:Die Schweiz wäre wohl das letzte Land wo ich hin würde bei den Preisen.
26.10.2024 14:16 • #29
26.10.2024 14:19 • x 1 #30
Zitat von Reconquista:Ja und seeeeehr viel höhere Gehälter und seeehr viel weniger Steuern als in D. PS: Das Durchschnittsgehalt in der Schweiz ist doppelt so hoch wie in Deutschland. Der Strom kostet ein Drittel weniger.
26.10.2024 14:20 • x 1 #31
26.10.2024 14:32 • #33
Ex-Mitglied
26.10.2024 15:37 • #34
Ex-Mitglied
Zitat von Mariebelle:Als Privatier kannst du in die Schweiz nicht auswandern. Du musst einen Arbeitsvertrag dort haben.
26.10.2024 16:32 • x 1 #35
Ex-Mitglied
Zitat von Mariebelle:Dann waere die halbe Welt da.
Zitat:Aufenthalt in der Schweiz ohne Erwerbstätigkeit
Voraussetzungen eines Aufenthaltsrechts
Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sowie
ihren Mitgliedstaaten gewährt Nichterwerbstätigen aus den EU/EFTA-Staaten1 wie beispielsweise
Rentnerinnen und Rentnern, Studierenden und anderen Nichterwerbstätigen sowie ihren Familienangehörigen ein Aufenthaltsrecht. Um in den Genuss dieses Aufenthaltsrechts zu kommen,
müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
o Nichterwerbstätige müssen über genügend finanzielle Mittel verfügen, damit sie nicht sozialhilfeabhängig werden und dem Aufnahmestaat zur Last fallen;
o Sie müssen über einen Krankenversicherungsschutz verfügen, der alle Risiken (auch Unfall)
abdeckt.
Die finanziellen Mittel werden als ausreichend beurteilt, wenn sie den Ansatz überschreiten, der
nach schweizerischem Recht Anspruch auf Fürsorgeleistungen gibt. Massgebend in diesem Zusammenhang sind die Ansätze der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien).
Bei der Berechnung der finanziellen Mittel werden auch die Renten und die Leistungen anderer
Sozialversicherungsträger angerechnet
26.10.2024 16:38 • #37
26.10.2024 16:46 • x 1 #38
Ex-Mitglied
26.10.2024 17:08 • x 1 #39
Zitat von Hellcat:@Grashüpfer Da wäre es mir zu kalt und zu lange Winter. Zum Hochseefischen und einsam wohnen sicherlich top, dann noch die hübschen ...
26.10.2024 17:26 • x 1 #40
x 4