Der Deal wird Gesetz neue Gerichtsordnung
Im Bundestag wird der klassische deutsche Strafprozess zu Grabe getragen - er wird abgelöst vom ausgehandelten Konsensprozess. Die Gerechtigkeit steht dumm da.
Ein Kommentar von Heribert Prantl
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Datum und Zeit: 30.05.2009 - 11:51
28.05.2009 08:34 Uhr
Blättern im Adressbuch malt man dann hinter einen Namen mit dünnem Stift ein Kreuz.
Es gibt Tage, da darf man solche Kreuze des traurigen Gedenkens auch in Gesetzesbücher malen. An diesem Donnerstag ist so ein Tag: Man muss den schwarzen Filzschreiber nehmen und dicke Kreuze in die Strafgesetztexte malen. Es endet eine Epoche: Der aufgeklärte, klassische Strafprozess geht zu Ende; er wird abgelöst vom ausgehandelten Konsensprozess. Der Deal wird Gesetz.
Bisher waren die Gerichte nach dem Amtsermittlungsgrundsatz und dem Legalitätsprinzip verpflichtet, von Amts wegen die Wahrheit zu erforschen und nicht einfach das für die Wahrheit zu nehmen, was Ankläger oder Verteidiger dafür erklären.
Das abgesprochene Geständnis
Diese Prinzipien sind nicht mehr. Sie wurden an diesem Donnerstag mit dem Gesetz zur Regelung von Absprachen im Strafprozess verabschiedet. Künftig ist der Deal, der Handel mit der Gerechtigkeit also, ganz offiziell Teil und Wesenskern des deutschen Strafrechts.
Das habe ich ja erlebt.
Jemand der mich nie gesehen oder gesprochen hat,
eine Person nach der Wahl des Richters, Herr Redder vom Gesundheitsamt,
hat ja den Antrag gestellt das ich Behandelt werden muss.
Das ist ohne Grund als Unterbringungssache Inhaftiert wurde und der
Bericht dieser Folterkammer dann die Grundlage bildet das ich ohne Erklärung zu einer
Unterschrift genötigt werden soll.
Es ist jedoch bekannt, dass so etwas kein Recht ist, deshalb wird die jeweilige Person, also ich, zur Sache erklärt.
Und wenn kein Grund zu benennen ist, das ist ja Wesen dieses Gesetzes, dann
wird der Grund im richterlichen Beschluss dann falsch geschrieben.
So kann ich dann verurteilt werden wegen Schwarzfahren und Mietschulden, zu
Lebenslänglich mit Körperverletzung
Gesetze wie Hartz IV, sobald die verabschiedet sind, muss jeder dann Schlucken.
Landessozialgericht Essen,
Schreiben zur Kenntnisnahme vom 29.06.2009
Nehme ich auf Ihre Aufforderung zur Stellungnahme zum Schriftsatz der Klägerin vom 10.06.2009 Bezug.
In rechtlicher Hinsicht enthält dieser Schriftsatz keine neunen rechtserheblichen Ausführungen, auf die aus meiner sicht einzugehen wäre.
Ich möchte ihnen jedoch mitteilen, was ich zwischenzeitlich zur Verbesserung der persönlichen Situation der Klägerin unternommen habe bzw. noch unternehmen werde.
Zusätzlich beantrage ich, noch einmal die Betreuungsbehörde zu bitten zu prüfen, ob nicht doch die Einrichtung einer Betreuung für die Klägerin angezeigt ist.
A r t i k e l 20
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und
Recht gebunden.
Gesetzlich ist das verabschiedet, aber kann es Recht sein, einfach mal die
Grundlage umzudrehen.
Ist das den Anwälten, Staatsanwälten, Richtern und allen die im Namen des Volkes handeln, urteilen usw. egal?
Mir ist weder von einer Demonstration der Anwälte noch sonst wem bekannt.
A r t i k e l 19
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Wie geht das, so etwas noch mit dem Artikel 1 des GG abzuleiten?
A r t i k e l 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Ich habe das Grundgesetz im Originalen und nach der Föderalismusreform bei
www.flege-g.de; gefunden