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Zitat von Schlaflose:
Ich habe das gerade mit Rentenrechner durchgeführt und kam fast auf den Euro genau auf den gleichen Betrag, den ich mir selbst ausgerechnet hatte

Jetzt wäre bestenfalls die Frage, was schneller ging. Selbst rechnen oder rechnen lassen. Aber das ist ja nicht relevant, denn der Eine kann ohne Probleme selbst rechnen und jemand anderem fällt es schwerer. Dafür gibts dann eben Hilfsmittel, die natürlich jeder nach eigenem Gutdünken nutzen kann, oder eben auch nicht. Man braucht eigentlich nur Informationen, dass es Hilfsmittel gibt und eventuell auch, wo man sie finden kann.

Zitat von Funker:
Eine Rentenauskunft bekommt man nur auf Nachfrage. Ich habe mir aber eine aktuelle geben lassen.

Ich bekomme seit an die 20 Jahren jedes Jahr ein Schreiben von der Rentenversicherung, ohne dass ich nachfrage. Das ist immer im Wechsel: in einem Jahr nur eine kurze Information auf einem Blatt, wo nur die Beträge aufgeführt sind, im folgenden Jahr eine ca. 10-Seitige Information, wo noch 1000 andere Dinge stehen. Das eine nennt sich Rentenauskunft, das andere Renteninformation, weiß aber nicht, welches, was ist.

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Psychologin sagt ich soll meinen Job kündigen

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Zitat von Funker:
Ja, 1,5 Jahre bis zur Altersrente aber schon 6 Monate AU. Da fehlen von Aussteuerung bis Altersrente dann ein paar Monate. Die muss ich überbrücken.

Bei einer Aussteuerung steht Dir Alg1 zu. Die Modalitäten gilt es dann mit der AfA zu klären. Wenn Du keine „Formfehler“ machst, stehst Du jedenfalls nicht ohne finanzielle Unterstützung da.

Zitat von Schlaflose:
Das eine nennt sich Rentenauskunft, das andere Renteninformation, weiß aber nicht, welches, was ist.

Die Rentenauskunft gibt Informationen zu den geleisteten Beiträgen und bietet die Möglichkeit eventuelle Unstimmigkeiten klären zu lassen. Die Renteninformation gibt Anhaltspunkte über die künftig zu erwartende Rente.

Zitat von Disturbed:
Bei einer Aussteuerung steht Dir Alg1 zu. Die Modalitäten gilt es dann mit der AfA zu klären. Wenn Du keine „Formfehler“ machst, stehst Du ...

Die Aussteurung erfolgt nach 78 Wochen oder auch schon eher wenn KK das entscheidet?

@Funker Du hast Anspruch auf Krankengeld innerhalb der Blockfrist. Da geht es um die „selbe Erkrankung“ innerhalb der Blockfrist. Ist diese zusammenhängend, ist dann nach 78 Wochen wohl die Aussteuerung zu erwarten. Aber sie kann auch durch Unterbrechungen erst später stattfinden.
Wie gesagt, die Krankenkasse schreibt einen aber an, wann es so kommt.

Wenn ich einen neuen Job vor Ablauf der 78 Wochen antrete und nicht durchhalte, was passiert dann?

Zitat von Funker:
Wenn ich einen neuen Job vor Ablauf der 78 Wochen antrete und nicht durchhalte, was passiert dann?

Naja, wer soll das wissen? Da kann ja alles passieren. Vielleicht wird der Arbeitgeber Dir in der Probezeit kündigen, oder eben auch nicht. Fakt ist, unabhängig vom Arbeitgeber gilt die Blockfrist bezüglich der (ich betone) selben Erkrankung.

Konkretes Beispiel (meines) erstmalig wegen Depression krankgeschrieben und nach 6 Wochen Krankengeld bezogen für ca. 50 Wochen bei Arbeitgeber A. Wieder arbeiten gegangen und nach meiner Kündigung bei Arbeitgeber B angefangen. Wieder krankgeschrieben wegen Depression und Krankengeld bekommen für 10 Wochen. Dann wieder gearbeitet und wieder krankgeschrieben. Während der Krankschreibung selbst gekündigt. Krankengeld wurde weiterhin bezahlt. 2 Monate vor Ablauf der Blockfrist (3 Jahre seit erster Diagnose und diesbezüglicher Krankschreibung) kam die Aussteuerung und ich habe mich bei der AfA arbeitslos gemeldet. Das bedeutet, selbst wenn ich noch einen Job gehabt hätte, hätte ich vor Ablauf der Blockfrist und beginn einer neuen, kein Krankengeld mehr für Depression bekommen. Und um die neue Blockfrist zu starten, hätte ich erstmal wieder Arbeiten und Beiträge an die Krankenkasse leisten müssen. Achja und übrigens, es gibt keine Verlängerung der Blockfrist, wenn eine Erkrankung hinzukommt, während man im Krankengeldbezug ist. Also es ändert sich nix, wenn man sich währenddessen noch das Bein bricht oder sonstwas einhandelt.

Zitat von Disturbed:
Naja, wer soll das wissen? Da kann ja alles passieren. Vielleicht wird der Arbeitgeber Dir in der Probezeit kündigen, oder eben auch nicht. Fakt ...

Vielen Dank für Deine ausführliche Erläuterung. Dann bin ich erst einmal rundum informiert.

Zitat von Funker:
Vielen Dank für Deine ausführliche Erläuterung. Dann bin ich erst einmal rundum informiert.

Auch für meine Ausführungen gilt, sicherheitshalber auch gerne woanders an geeigneter Stelle nachfragen. Und immer auf die Schreiben der Krankenkasse angebracht reagieren und nix verschludern. Infos findet man tatsächlich immer auch irgendwo auf den Webseiten der entsprechenden Institutionen, nur oft nicht ohne eine tiefergehende Suche auf den ersten Blick.

Zitat von Disturbed:
Naja, wer soll das wissen? Da kann ja alles passieren. Vielleicht wird der Arbeitgeber Dir in der Probezeit kündigen, oder eben auch nicht. Fakt ...

Ich lese garnichts von Reha? Hat man Dich verschont.....

@Funker Ich meine beide Rentenarten. Wichtig ist letztendlich, dass du mit der Höhe der Rente klarkommst.

Zitat von Dundun:
@Funker Ich meine beide Rentenarten. Wichtig ist letztendlich, dass du mit der Höhe der Rente klarkommst.

Altersrente mit Abzüge ist mehr......

Zitat von Funker:
Ich lese garnichts von Reha? Hat man Dich verschont.....

Ich hatte auch schon Rehas, aber die habe ich von mir aus angestrebt, beantragt und dann auch genehmigt bekommen. Eine Reha verfolgt ja einen Zweck. Wenn dieser schlüssig erscheint, wird eine in Betracht kommen können. Generell ist ja der gesundheitliche Zustand ausschlaggebend und sollte ja durch entsprechende Befunde auch bestätigt sein. Wenn eine Reha tatsächlich keinen Sinn macht, wird die DRV sie sogar eher nicht genehmigen, weil sie ja auch Geld kostet. Ich bekam letztlich meine teilweise EM Rente direkt nachdem ich bei Gutachtern war, ohne vorher eine Reha machen zu müssen. Aber es dürfte schon klar sein, dass die DRV natürlich schon möchte, dass eine Erwerbsfähigkeit erhalten bleibt oder wieder hergestellt wird, wenn sie eine Reha anordnet. Andererseits kann aber eben auch in der Reha festgestellt werden, dass eine Erwerbsminderung vorliegt und dann wäre das ja der Zugang zu einer entsprechenden Rente.

Mal so ein paar Thesen, die vielleicht schlüssig erscheinen könnten. Wenn die Krankenkasse oder die AfA jemanden auffordert einen Reha Antrag zu stellen, dann ist der primär mögliche Grund der, den Klienten an einen anderen Kostenträger los zu werden und das ist in letzter Instanz bei Versicherungsleistungen wie Krankengeld oder ALG1 dann die DRV. Bei Bürgergeld geht’s zwar im Grunde auch darum, aber das ist eine Sozialleistung und somit schon anders geartet. Fakt ist, während der Reha gibt’s Übergangsgeld von der DRV und somit eben kein Krankengeld oder ALG1. Die DRV wird natürlich gerne vermeiden, eine Rente zu schnell zu bewilligen, wenn sie wie auch immer geartete Zweifel am Gesundheitszustand des Klienten hat und dann eben eine Reha von sich aus anordnen, falls man einen EM Rentenantrag gestellt hat.

Aber generell hat man ja auch immer Rechtsmittel, die man einlegen kann, wenn etwas nicht bewilligt wurde, dass man gerne hätte. Insbesondere sind ja bei Leistungen der Kassen auch Anwartschaften nicht unerheblich. So ist es möglich seitens der DRV als voll erwerbsgemindert eingestuft zu werden, trotzdem aber keine Rente zu bekommen und da wäre dann Bürgergeld angesagt.

Zitat von Funker:
Altersrente mit Abzüge ist mehr......

Du weißt aber auch, dass du noch Sozialversicherungsbeiträge davon zahlen musst ? Und eventuell auch noch Steuern ?

Zitat von Dundun:
Du weißt aber auch, dass du noch Sozialversicherungsbeiträge davon zahlen musst ? Und eventuell auch noch Steuern ?

Ja weiß ich und habe ich mir schon ausgerechnet. Ist wesentlich besser als EM.

Wenn du es dir finanziell leisten kannst (und den Eindruck habe ich beim Lesen in deinen anderen threads gewonnen) dann mach das doch mit der vorgezogenen Altersrente mit Abschlägen in 2025.

Wie ich auch bei dir gelesen habe,
rechnest du damit, dass dein derzeitiger Arbeitgeber dir kündigt ?
Oder habe ich das falsch verstanden?
Vielleicht solltet ihr mal über einen Aufhebungsvertrag (aus gesundheitlichen Gründen) reden.
Diesen Weg habe ich in 2015 mit 56 Jahren gewählt.
Sponsor-Mitgliedschaft

Zitat von Dundun:
Wenn du es dir finanziell leisten kannst (und den Eindruck habe ich beim Lesen in deinen anderen threads gewonnen) dann mach das doch mit der ...

Na das mit der Kündigung von Arbeitgeberseite ist nicht geklärt. Der Betriebsrat möchte das nicht habe ich erfahren. Das mit dem Aufhebungsvertrag hat dann aber negative Folgen falls ich Leistungen vom Amt, AfA etc. brauche.

Zitat von Schlaflose:
Das kommt darauf an, ob dein Job die Ursache für deinen Zusammenbruch ist. Bei mir war es so und der Wechsel hat zwar nicht die komplette Heilung ...

Soziale Phobie habe ich von frühester Jugend an. Bei mir geht das schon in Richtung generalisierte Angststörung. Ich hatte schon einmal in 2018 eine langanhaltende Angst und konnte ein Jahr lang nicht unter Menschen gehen. Das hat sich dann nach insgesamt 2 Jahren gelegt und macht keine Probleme mehr.

@Funker Ich habe mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag gemacht und darauf bestanden, dass in diesem Vertrag steht, dass er aus gesundheitlichen Gründen gemacht wird.
Somit hatte ich bei der Arbeitsagentur keine Sperrfrist von 3 Monaten.
Und ich hatte eine spezielle Sachbearbeiterin bei der Arbeitsagentur.
ALG 1 habe ich sofort bekommen, musste mich aber verpflichten, einen Rentenantrag zu stellen und eine Reha zu machen.

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Mira Weyer
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