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Miss PanicII
Hallöle,
ich weiß nicht wo ich meine Frage parken soll, deshalb bitte verschieben, wenn das hier der falsche Ort ist.
Sorgen mache ich mir darüber schon, wie es weitergehen soll.
Ich beziehe dauerthaft Erwerbsminderungsrente. Bis zur Mieterhöhung hat das halbwegs gereicht.
Noch bekomme ich einen sog. Mietzuschuss (nicht zu verwechseln mit Wohngeld oder Soz-hilfe). Dieser Zuschuss könnte demnächst wegfallen. Jetzt meine Frage, in der Hoffnung, dass sich jemand damit auskennt:
wird vom Amt zuerst der Bedarf errechnet oder fällt der Hammer schon, wenn das Einkommen über dem (einfachen) Regelsatz liegt. Ich blicke durch diesen Gesetzeskram nicht durch und will nur dann den Papierkrieg auf mich nehmen, wenn das Sinn ergibt.
Danke im Voraus!
Liebe Grüße
ich weiß nicht wo ich meine Frage parken soll, deshalb bitte verschieben, wenn das hier der falsche Ort ist.
Sorgen mache ich mir darüber schon, wie es weitergehen soll.
Ich beziehe dauerthaft Erwerbsminderungsrente. Bis zur Mieterhöhung hat das halbwegs gereicht.
Noch bekomme ich einen sog. Mietzuschuss (nicht zu verwechseln mit Wohngeld oder Soz-hilfe). Dieser Zuschuss könnte demnächst wegfallen. Jetzt meine Frage, in der Hoffnung, dass sich jemand damit auskennt:
wird vom Amt zuerst der Bedarf errechnet oder fällt der Hammer schon, wenn das Einkommen über dem (einfachen) Regelsatz liegt. Ich blicke durch diesen Gesetzeskram nicht durch und will nur dann den Papierkrieg auf mich nehmen, wenn das Sinn ergibt.
Danke im Voraus!
Liebe Grüße
27.06.2018 13:11 • • 27.06.2018 #1
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