Zitat:ich befürchte, sie hat diesen kleinen Formfehler nun dazu genutzt
um dich loszuwerden.
Es war ja gar kein Formfehler in meinen Augen. Gestern gings mir so schlecht, dass ich alleine keine Möglichkeit hatte zum Arzt zu kommen und ausgerechnet an diesem Tag sind natürlich alle (Freund und wer noch so im Haus wohnt) den ganzen Tag arbeiten, solange bis der Arzt nicht mehr offen hat. Angerufen hatte ich morgens in der Arbeit und Bescheid gegeben, dass ich nicht kommen kann! Heute bin ich morgens nur zur Arbeit um zu fragen, ob ich ein Attest zwingend brauche oder nicht, hätte ich keins gebraucht, okay, wärs erledigt gewesen. Nachdem ich aber eins gebraucht hätte hätte ich morgens noch zum Arzt gemusst, denn der darf nur einen Tag rückwirkend ausstellen und es ist auch in Österreich gesetzlich so, dass ich mir meinen Arzt frei aussuchen darf und, wenn dessen Ordinationszeiten nicht mit der Arbeitszeit vereinbart werden können, während der Arbeitszeit zum Arzt gehen können muss!
Zitat:Ich selbst habe nämlich damals nach dem Motto hauptsache eine Lehrstelle
einen Beruf erlernt, der im Nachhinein eigentlich gar nicht mein Ding war.
Ja, klar weiß ich jetzt genauer was ich nicht will.. Aber jetzt muss ich mich wieder selbstversichern (90€ im Monat) und meine Busfahrkarte mit knapp 50€ im Monat abzahlen (Jahreskarte) und 180-140€ macht noch 10€ wöchentlich für Essen etc. -.-
Zitat:Bei akuter Krankheit - sonst nicht, wenn es eine andere zeitliche Möglichkeit gibt - in Deutschland. Wie das in Ösiland ist, weißt du vermutlich auch nicht, oder?
Hier für Oberösterreich, gilt aber in Salzburg laut Arbeiterkammerauskunft genauso:
http://www.arbeiterkammer.com/online/pa ... 311REFP=0 heißt: Vertrauensarzt hat nur zur Arbeitszeit offen - ich darf gehen (was die max. Stundenzahl lt. Kollektivvertrag angeht konnte der Mitarbeiter mir auswendig nicht sagen ob es für den Beruf gilt, aber die maximale Stundenzahl pro Jahr liegt nicht niedriger als 35 Stunden, also knapp eine ganze Woche)
Hier, Gast,
http://www.arbeiterkammer.at/online/bee ... ml#E115139 musst du dir eher den Absatz Probezeit durchlesen, ich war noch in der Probezeit. Also Kündigung ohne angabe von Grund, fristlos möglich. Es wäre auch rechtens wenn sie heute festgestellt hätte, dass sie sich mich auf Dauer nicht leisten kann und mich deswegen entlassen hätte, einen Grund hätte sie gar nicht nennen müssen (hat sie letztendlich auch nicht). Auf der Kündigung steht nur: Auflösung des Verhältnisses während der Probezeit.
Die Auflösungserklärung hab ich, sowie die Wirtschaftskammer erhalten.
Zitat:Grundsätzlich muss es sich um eine schwere Pflichtverletzung des Lehrlings handeln. Die Praxis zeigt aber, dass oft auch unberechtigte Entlassungen vorgenommen werden. Es ist daher ratsam, in jedem Fall der Entlassung umgehend Kontakt mit der Arbeiterkammer aufzunehmen.
Wie gesagt, nicht während der Probezeit!
Die Berufe die mich momentan interessieren kann man nur über Schulen lernen (zumindest in Ö), war ja schon im BIZ heute. Da ist das Problem, dass man kein Geld kriegt und nicht krankenversichert ist.. -.-