GastB
Zitat von Chaosfee:Wie schon oben geschrieben: Unterhaltspflichtig sind sie wohl nur dann, wenn das Kind entweder noch in Ausbildung ist oder nachweislich = aktiv eine Ausbildung oder eine Arbeit sucht, und auch das nur 4 Monate lang. Andernfalls muss auch ein nicht volljähriges Kind für sich selbst sorgen!Falls sie auszieht ohne einen Job oder Ausbildung zu haben müssten eigentlich die Eltern unterhaltspflichtig sein....nur wenn die nix zahlen wollen sieht's schlecht aus....
Selbst wenn sie unterhaltspflichtig wären oder sind: Wenn sie nicht zahlen, müsste Sans sie verklagen (kostet Geld und dauert lange), dafür bräuchte sie auf jeden Fall die Unterstützung des Jugendamts oder der ARGE, sonst übersteht sie das ja finanziell nicht.
Zitat:Und was, wenn nicht? Wenn das Kind einfach auszieht, was sollen sie dann dagegen machen? Das Jugendamt oder das Vormundschaftsgericht deswegen beauftragen? Das wäre viel zu kompliziert, und für eine gut 17-Jährige würde sich da niemand mehr ein Bein ausreißen. Und v.a.: Ihre Mutter hat ja offenbar gar nichts dagegen, dass sie auszieht.außerdem müssen sie ja erstmal den Umzug schriftlich zustimmen...
Und wenn der Vater ihr das Kindergeld oder einfach einen bestimmten Betrag überweisen würde, wäre das ja auch gut. Er dürfte auch ruhig mehr überweisen.
Zitat:Um von der ARGE die Wohnung finanziert zu bekommen. Geld zum Lebensunterhalt kann sie jetzt schon bekommen, falls die Eltern nicht genügend verdienen und wenn die o.g. 4 Monate um sind. Allerdings nur, wenn sie sich wirklich arbeitssuchend meldet und eben wenn sie in Deutschland bleibt.Um von der Arge unterstützt zu werden darf man doch erst mit 25 ne eigne Wohnung haben...
06.05.2011 13:08 • #241