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Zitat von SansSouci147:
Ich werd mich natürlich mit Jugendhilfen/-ämtern in beiden Ländern in Verbindung setzen (müssen).
Ja, gut.

Zitat:
Das wäre bei meinem (Ex)Freund ja. Ich kann eben nur drauf hoffen, dass sie mir das Kindergeld tatsächlich überweist und wenn nicht denke ich doch, dass es mein Vater tun wird! Ganz gratis würde ich auch gar nicht bei ihm wohnen wollen! Die 184€ würde ich natürlich an ihn weiterleiten (mehr oder weniger müssen).
Dazu kannst du das lesen: http://www.studis-online.de/Fragen-Bret ... p?4,151198
Das klärt zwar beileibe nicht alles, nur das, dass das Kindergeld den Eltern zusteht, nicht dem Kind. Allerdings nur, wenn die Eltern Unterhalt zahlen usw. Am besten wäre es für dich, wenn dein Vater tatsächlich einfach das Geld an dich überweisen würde, sofern deine Mutter dir kein Geld gibt. Es muss der Familienkasse allerdings mitgeteilt werden, dass das Kind ausgezogen ist.

Zitat:
Naja, im Prinzip: Was hab ich denn hier? Auch nichts. Und ich denke doch, dass räumlicher Abstand von hier auch auf lange Sicht besser ist - v. a. hab ich dort auch jetzt schon mehr Bekannte mit denen ich mich verstehe als hier..
Naja, das klingt nicht schlecht.

Man kann für Kinder die nicht mehr zuhause leben auch einen Abzweigungsantrag stellen bei der Familienkasse....den müssen allerdings auch die Eltern stellen ...dann bekommst du jeden Monat das Kg auf dein Konto....

A


"Einmal Glück & wieder zurück"

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Dsa geht aber eben nur, wenn die Eltern das selber unterschreiben.

Außerdem steht in meinem o.g. Link, dass man den Abzweigungsauf- oder -antrag besser nicht stellen sollte, weil das Geld dann oft wochen- bis monatelang nicht kommt. Sondern dass die Eltern dann einfach ein anderes Konto für das Kindergeld angeben sollten - eben das Konto des Kindes. Aber auch dazu müssen sie natürlich einverstanden sein.

Bei Sans geht es ja darum, dass die Mutter das vermutlich nicht will. Das muss sie auch nicht, solange sie den Unterhalt zahlt, den sie zahlen muss. (Ob und wie viel, ist noch zu klären.)

Ohoho hoffentlich zahlen die Eltern auch für sie...

Wenn nicht müsste es eingeklagt werden oder?

Und wer kommt solange für sie auf?

Wenn Sans nicht glaubhaft nachweisen kann, dass sie ernsthaft eine Arbeit oder Ausbildung sucht, müssen die Eltern nichts mehr bzw. maximal 4 Monate lang Unterhalt bezahlen. Keine eigene Wohnung, sondern nur Essen und das Nötigste sonst.

Wenn sie ein eigenes Einkommen hat (Ausbildung oder Arbeit), wird das natürlich von der Unterhaltsverpflichtung abgezogen. Ich weiß nicht, wer den Rest zahlen muss, die Eltern oder - in Deutschland - das Jobcenter? ALG II? Das zu durchschauen ist ein halbes Studium.

Wie viel ihr an Unterhalt überhaupt zustünde, solange sie nichts hat und solange ihr überhaupt etwas zusteht, müsste wohl das Jugendamt klären, denke ich. Und/oder Sozialamt. Und ob sie dann selber klagen müsste oder ob das Amt das für sie tun würde und ihr Vorschuss geben würde, wäre auch noch zu klären.

Der Staat würde also selbst wenn ich ausziehe und das auch so bekannt gebe meinen Eltern weiterhin das Kindergeld für mich - ein Kind das sie gar nicht mehr finanzieren - überweisen? Das wäre ja verschenktes Geld? ...

Und Kindergeld steht mir bis zum 25. Lebensjahr zu, solange ich nicht mehr als 1000€ monatlich verdiene.

Und wenn sie mir das KG schon nicht überweisen will wird sie wohl kaum Unterhalt zahlen^^

Naja mal sehen...

Zitat von SansSouci147:
Der Staat würde also selbst wenn ich ausziehe und das auch so bekannt gebe meinen Eltern weiterhin das Kindergeld für mich - ein Kind das sie gar nicht mehr finanzieren - überweisen? Das wäre ja verschenktes Geld? ...
Zitat:
Und Kindergeld steht mir bis zum 25. Lebensjahr zu, solange ich nicht mehr als 1000€ monatlich verdiene.
http://www.sozialleistungen.info/sozial-leistungen/kindergeld.html :
Zitat:
Kindergeld wird mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Befindet sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung bzw. im Studium, wird Kindergeld bis grundsätzlich maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt


Zitat:
Einen Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich die Eltern, nicht aber die Kinder selbst. Eine Ausnahme hiervon besteht bei Vollwaisen oder unbekanntem Aufenthalt der Eltern.

Und die gesamten Infos in diesem Link hier solltest du unbedingt lesen:
http://www.treffpunkteltern.de/familien ... der_66.php
Zitat:
Auszahlung an Kinder, andere Personen oder Behörden
Wenn der Berechtigte seinem Kind, trotz bestehender Verpflichtung (Unterhaltstitel o.ä.),nachhaltig keinen Unterhalt leistet bzw. nur unregelmäßig, kann die Familienkasse

das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an das (volljährige) Kind selbst oder an diejenige Person oder Behörde auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatsächlich Unterhalt laufend gewährt.

Das Kindergeld kann auch dann abgezweigt werden, wenn der Berechtigte seiner Unterhaltspflicht mit einem geringeren Betrag als dem anteiligen Kindergeld nachkommt.


Gute Nacht! Es wird schon!

kapier ich eh alles nich xD
wird mir beim Jugendamt schon jemand sagen was ich bekomm und was nicht^^

Hallo Sans...

Das glaube ich dir gerne das du Dich damit nicht aus kennst...ist auch ziemlich schwer und unverständlich sich durch den Behördendschungel zu wursteln....

Wünsche dir Glück das du alles gut hin bekommst und in eine glücklichere Zukunft starten kannst...

den Mum haste ja dazu....

Ich drück dir die Daumen...

Ich auch ganz fest die Daumen drück ...

Das Jugendamt verweist mich aufs Jobcenter und das Jobcenter aufs Jugendamt.. und Ahnung hat eigentlich keiner -.-

Jupp, ich musste gestern auch erst meinem Arbeitsberater eine
kurze Schulung zukommen lassen, bevor er etwas geblickt hat.

Mein Tipp:

Alle Informationen aus dem Internet vorher selber heraussuchen
und dann ausdrucken.
Die gedruckten Unterlagen dann mit auf das jeweilige Amt nehmen,
und dort dann einen Vortrag halten.

Beamte können, zumindest in jungen Jahren, noch lernfähig sein.

XD ne die waren alle nicht mehr so jung^^

jedenfalls soll ich mich jetzt in Österreich beim zuständigen Arbeits- und Jugendamt melden...

Auf jeden Fall erst gut informieren und absichern,
und erst dann eine echte Entscheidung fällen.

Kraft, Glück und eine gute Nacht für heute

Zitat von Beobachter:
Jupp, ich musste gestern auch erst meinem Arbeitsberater eine
kurze Schulung zukommen lassen, bevor er etwas geblickt hat.

Mein Tipp:

Alle Informationen aus dem Internet vorher selber heraussuchen
und dann ausdrucken.
Die gedruckten Unterlagen dann mit auf das jeweilige Amt nehmen,
und dort dann einen Vortrag halten.

Beamte können, zumindest in jungen Jahren, noch lernfähig sein.

So ist auch meine Erfahrung mit allen Ämtern.

Es hilft nichts, man muss sich vorher gründlich informieren, alles dokumentieren (ausdrucken) und mit diesem Dossier sowie klaren Argumenten, am besten ebenfalls schriftlich niedergelegten, zu seinem/r beamteten oder städtisch angestellten BetreuerIn gehen. Und diesen mit Zartgefühl, aber deutlich, klarmachen, wo's längs geht.

Wenn ich eine verbindliche Auskunft brauche, die es auch telefonisch gibt, rufe ich mind. zwei verschiedene Personen und/oder Amtsstellen an, um das herauszufinden. Weichen die Auskünfte von einander ab, rufe ich eine dritte und evtl. auch eine vierte Stelle an. Gerade wenn es zentrale Auskunftsnummern sind, bekommt man jedes Mal eine andere Auskunftsperson an die *beep*; das kann man nutzen. Und sich jedes Mal vorab den Namen sagen lassen. Notfalls anschießend. In ganz freundlich-interssiertem Ton, dann sagen sie den Namen auch. Damit man sich später darauf wenigstens ein bisschen berufen kann.

Zitat von SansSouci147:
Das Jugendamt verweist mich aufs Jobcenter und das Jobcenter aufs Jugendamt.. und Ahnung hat eigentlich keiner -.-

In den Links, die ich dir genannt habe, stehen schon viele dieser Infos drin..
Tipp: Mach dir eine Tabelle mit den verschiedenen Möglichkeiten und den dazugehörigen Rechtslagen. Senkrecht: was das Kind macht; waagerecht: ob Eltern den Unterhalt zu zahlen haben und ob ein Amt zu zahlen hat (welches).
Z.B.
- Kind nicht volljährig, macht keine Ausbildung, hat keine Arbeit, sucht keine Arbeit : Eltern sind nicht unterhaltspflichtig; Kind kann sich dann auch nicht beim Jobcenter arbeitssuchend melden - kein Unterhalt

Oft widersprechen Gesetze, ausführenden Verordnungen, Praxisanweisungen, Gewohnheitsrechte einander. So auch offensichtlich beim Kindergeld. Die herrschende Meinung und Praxis scheint ja zu sein, dass das Kindergeld den Eltern zusteht und nur durch die Eltern bzw. ihr Einverständnis dem Kind direkt gegeben werden darf.

Aber das Bafög- und Unterhalts-Gesetz (oder so ähnlich) z.B. besagt, dass das Kindergeld natürlich auf den Unterhaltsanspruch angerechnet bzw. von diesem abgezogen werden muss. Den Unterhaltsanspruch hat aber das Kind - und wieso kann diesem etwas abgezogen oder angerechnet werden, wenn die Eltern das Geld bekommen? Was aber offenbar die kindergeldauszahlenden Ämter und deren Verordnungsgeber ganz anders sehen.
M.E. kann man sich aber auf dieses Unterhaltsgesetz berufen.

Hallo

Es ist leider wirklich so, und Sans wird in der nächsten Zeit gute Nerven brauchen.
Wir können hier helfen Informationen zu sammeln und ihr auch etwas Kraft geben.
Aber durch den Amtsdschungel muss sie sich dennoch leider selber kämpfen.

Deutsche Ämter (Arge und Jugendämter etc.) geben ihre Ahnungslosigkeit sogar
mittlerweile offen zu. Es fehlen angeblich Gelder und Zeit für Schulungen.
Bestes Beispiel dafür ist derzeit die neue HartzIV-Bildungsinitiative für Kinder.
Kaum jemand stellt diese Anträge, weil, ahnungsloses Amtschaos.
Sponsor-Mitgliedschaft

Falls sie auszieht ohne einen Job oder Ausbildung zu haben müssten eigentlich die Eltern unterhaltspflichtig sein....nur wenn die nix zahlen wollen sieht's schlecht aus....außerdem müssen sie ja erstmal den Umzug schriftlich zustimmen...
Ob sie ihr das Kindergeld auszahlen ist bestimmt auch so eine Sache....denn dazu sind sie ja nixht verpflichtet ...

Ist halt alles verdammt schwer in dem Alter....und muss alles gut geplant und abgesichert sein...
Um von der Arge unterstützt zu werden darf man doch erst mit 25 ne eigne Wohnung haben...

Zitat:
außerdem müssen sie ja erstmal den Umzug schriftlich zustimmen...
gibts da irgendwie ein Formular dafür, kann da selber ein Vertrag aufgesetzt werden oder muss das irgendwie übers Jugendamt gehen?

Ich denk mal Jugendamt....rein rechtlich sind sie ja noch verantwortlich für dich...bis zum 18 .Ten Lebensjahr...

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Mira Weyer
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