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Das weiß ich nicht....

Hallo und guten Morgen Sans

Krankenversichert wärst du auch in Österreich noch über deine Eltern.

Das Andere ist eine Unfallversicherung für die Arbeit/Praktikum.
Hier in Deutschland ist sie Pflicht für den Arbeitgeber, und ich denke,
das müsste auch dann in Österreich so sein (bin aber nicht sicher).

Übrigens finde ich deine Idee/Zukunftsplanung gut.
Aber ich denke trotzdem, du solltest vorher noch die FOS abschliessen.
Es ist doch eigentlich nur ein einziges Jahr, das sollte doch durchzustehen
sein.

Noch einen schönen ersten Mai (Tag der Arbeit), Der Beobachter

A


"Einmal Glück & wieder zurück"

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Zitat:
Aber ich denke trotzdem, du solltest vorher noch die FOS abschliessen.
Es ist doch eigentlich nur ein einziges Jahr, das sollte doch durchzustehen
sein.
Ich kann und werde sie nicht zu Ende bringen. Auch nicht wenns ja eigentlich nur ein Jahr ist.

Sans aber dieses Schuljahr doch noch...oder? Ich meine damit solange.... bis dein Umzug und deine neue Arbeitsstelle dort in sicheren Tüchern ist....oder?

Zitat:
Sans aber dieses Schuljahr doch noch...oder? Ich meine damit solange.... bis dein Umzug und deine neue Arbeitsstelle dort in sicheren Tüchern ist....oder?
Nö, das is nich gesagt.

Dann hab ich gestern wohl was Falsch für mich gelesen...

Man ich wünsch dir so das es klappt bei dir....echt....aber dafür brauchst du einen halbwegs sicheren Job....am besten ne Ausbildung....

Zitat:
am besten ne Ausbildung....
ob man sich damit komplett finanzieren kann?? eher nicht..?

Hallo Sans,

Ausbildungsvergütungen sind heute zwar viel höher als früher,
aber sie ist immer noch sehr wenig.

Zusammen mit Wohngeld und anderen Unterstützungen kann
man sich aber damit Grundversorgen.
Es wird aber bestimmt finanziell eng, und es ist auch eine lange
Zeit (3 bis 3,5 Jahre).

Letztendlich kommt es auf deine finanziellen Ansprüche an.

PS: Wie würde Nichts tun bei dir aussehen ?

Zitat:
Zusammen mit Wohngeld und anderen Unterstützungen kann
man sich aber damit Grundversorgen.
Stehen mir überhaupt irgendwelche Unterstützungen zu? In Deutschland müsste ich ja bis 24 von den Eltern mitfinanziert werden, würde also bei einem Auszug den ich nicht selber bezahlen kann keine Unterstützungen in irgendeiner Form bekommen. Ein Auszug wäre bei mir, denke ich, auch nicht zwingend notwendig.

Zitat:
Letztendlich kommt es auf deine finanziellen Ansprüche an.
Naja. So, dass ich eine Wohnung finanzieren und davon essen kann.

Zitat:
PS: Wie würde Nichts tun bei dir aussehen ?
Naja. Gar nichts tun eben?

Huhu

Vielleicht hilft dir folgende Webseite etwas weiter, um dir
einen Überblick über Ausbildungseinkommen zu machen:

http://www.buerokauffrau-online.de/ausbildungsverguetung.html

Ich denke, egal ob mietfrei bei den Eltern, oder mit eigener
kleiner Wohnung+Wohngeld, man kann davon (über)leben.

Nix tun ?
Gothic-Klamotten anziehen, Vampirzähne wachsen lassen,
und mit den I-Pod-Ohrstöpsel am Zentralfriedhof abhängen?

Zitat:
Vielleicht hilft dir folgende Webseite etwas weiter, um dir
einen Überblick über Ausbildungseinkommen zu machen:

http://www.buerokauffrau-online.de/ausb ... etung.html
Ich denke der österreichische Verdienst wird anders sein als hier?

Zitat:
Nix tun ?
Gothic-Klamotten anziehen, Vampirzähne wachsen lassen,
und mit den I-Pod-Ohrstöpsel am Zentralfriedhof abhängen?
Nö, einfach nix tun.

Bis 24 müssen die Eltern nur zahlen, wenn das Kind da noch in der Ausbildung ist.

Weitere Infos:
http://www.sueddeutsche.de/karriere/unt ... s-1.557722

Wie das ist, wenn das Kind vorher - und unter 18 - eine Schulausbildung gegen den Willen der Eltern abgebrochen hat, weiß ich nicht.

Und natürlich müssen sie eine auswärtige Unterkunft nur zahlen, wenn sie dazu finanziell in der Lage sind.

Wenn die Eltern sich weigern, müsstest du sie verklagen und dann abwarten, ob du gewinnst (was natürlich nie sicher ist). Verklagen kann man seine Eltern aber sicher sowieso nur, wenn man schon volljährig ist.

Da steht genau das was ich gesagt hab? Selber finanzieren können oder zu Hause bleiben müssen..

Zitat:
Wie das ist, wenn das Kind vorher - und unter 18 - eine Schulausbildung gegen den Willen der Eltern abgebrochen hat, weiß ich nicht.
Meine Schulpflicht hab ich erfüllt.


Zitat von SansSouci147:
Da steht genau das was ich gesagt hab? Selber finanzieren können oder zu Hause bleiben müssen..
Zitat von SansSouci147:
Stehen mir überhaupt irgendwelche Unterstützungen zu? In Deutschland müsste ich ja bis 24 von den Eltern mitfinanziert werden, würde also bei einem Auszug den ich nicht selber bezahlen kann keine Unterstützungen in irgendeiner Form bekommen.
Du scheinst da etwas zu verwechseln.

Wie gesagt: Deine Eltern müssen dich m.W. auch in Deutschland nicht bis 24 unterhalten, sondern nur dann, wenn du da noch in der (ersten) Ausbildung bist oder wenn du dich nachweislich intensiv um irgendeine Erwerbsarbeit bemüht hast und trotzdem keine bekommen hast. Das müsste aber, falls deine Eltern sich weigern, gerichtlich festgestellt werden.

Denn ab 18 bist du für deinen Unterhalt eigentlich selbst verantwortlich.

Wenn du - ab 18 - arbeitslos bist, kannst du bei der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter/Sozialamt Hartz IV=Arbeitslosengeld II beantragen. Dafür untersucht das Amt dann auch die finanziellen Verhältnisse deiner Eltern.

Wenn deine Eltern zum Unterhalt (ohne eigene Wohnung) nicht fähig sind, bekämst du von diesem Amt eben Hartz IV-Geld. Unter 24 bekämst du aber von diesem Amt - trotz Antrags - keine eigene Unterkunft bezahlt.

Hier die Infos: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/ ... tslos.html

Zitat von SansSouci147:
Zitat:
Wie das ist, wenn das Kind vorher - und unter 18 - eine Schulausbildung gegen den Willen der Eltern abgebrochen hat, weiß ich nicht.
Meine Schulpflicht hab ich erfüllt.
Ich meinte nicht die Schulpflicht, sondern deine Pflicht, bis 18 den Weisungen deiner Eltern zu folgen.

Nach diesem Text hier
http://www.forium.de/alg2/index/hartz+4 ... r+u24.html

können dich deine Eltern möglicherweise schon ab 15 auf eine eigene Erwersbspflicht bzw. das Arbeitsamt verweisen, wenn du nicht zur Schule gehen willst.

Ich kann nur sagen was mir vom Jugendamt hier gesagt wurde^^ Was im Internet steht ist sowieso meist ziemlich widersprüchlich oder ich kapiers nich^^

Jedenfalls ist die Auskunft vom Jugendamt:
Ausziehen ist unter 18 Jahren nur dann möglich, wenn erhebliche Probleme innerhalb der Familie bestehen und das Leben bei den Eltern dem Jugendlichen nicht mehr zu zumuten ist - also nur in Fällen von körperlicher Gewalt, Misshandlung etc. oder ab 16 Jahren mit Zustimmung der Eltern.
Ist zu Hause leben mit Bestätigung vom Jugendamt nicht mehr möglich (bei mir ja nicht der Fall) kommt man zunächst in eine betreute WG, in Einzelfällen (später) in eine betreute eigene Wohnung. Das wird dann komplett alles (Verpflegung, Miete etc.) vom Staat finanziert. Wird man unter 16 Jahren aus der Familie genommen kommt man ins örtliche Kinderheim - wird also auch staatlich finanziert.
Will man zu Hause ausziehen, obwohl man noch nicht 18 Jahre alt ist und die Eltern nicht zustimmen ist das nicht möglich. Zieht man mit Zustimmung der Eltern aus, müssen entweder diese finanzieren oder man selbst. Weil die Eltern theoretisch noch für ihr Kind verantwortlich wären und es theoretisch auch gar nicht notwendig wäre zahlt der Staat hier keinen Cent. Anders siehts nur aus, wenn man mit 18 auszieht, selbst finanziert und dann arbeitslos wird wenn die eigene Wohnung schon länger bezogen ist. Dann müssen die Eltern aufkommen, bzw. springt der Staat ein.
So wurde mir das jedenfalls dort erklärt.
Sponsor-Mitgliedschaft

Zitat:
Alle erwerbsfähigen, hilfsbedürftigen Personen von 15 bis 65 Jahren haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Diese Leistung kann auch erhalten, wer mit einem erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft, also in einem gemeinsamen Haushalt lebt.
Ich denke mal, das ist eher so gemeint, dass der 15 jährige der die Schulpflicht abgeschlossen hat, nicht weiter zur Schule geht und keinen Job hat ab dann den ihm zustehenden Hartz IV Satz eines Erwachsenen bekommt solange er in einer Bedarfsgemeinschaft - also nicht alleine lebt, sprich: nur Kost- kein Wohngeld. So hab ich das jedenfalls auch von meinem Bruder im Kopf o__O

Zitat von SansSouci147:
Ich kann nur sagen was mir vom Jugendamt hier gesagt wurde^^ Was im Internet steht ist sowieso meist ziemlich widersprüchlich oder ich kapiers nich^^

Jedenfalls ist die Auskunft vom Jugendamt:
Ausziehen ist unter 18 Jahren nur dann möglich, wenn erhebliche Probleme innerhalb der Familie bestehen und das Leben bei den Eltern dem Jugendlichen nicht mehr zu zumuten ist - also nur in Fällen von körperlicher Gewalt, Misshandlung etc. oder ab 16 Jahren mit Zustimmung der Eltern.
Ist zu Hause leben mit Bestätigung vom Jugendamt nicht mehr möglich (bei mir ja nicht der Fall) kommt man zunächst in eine betreute WG, in Einzelfällen (später) in eine betreute eigene Wohnung. Das wird dann komplett alles (Verpflegung, Miete etc.) vom Staat finanziert. Wird man unter 16 Jahren aus der Familie genommen kommt man ins örtliche Kinderheim - wird also auch staatlich finanziert.
Will man zu Hause ausziehen, obwohl man noch nicht 18 Jahre alt ist und die Eltern nicht zustimmen ist das nicht möglich. Zieht man mit Zustimmung der Eltern aus, müssen entweder diese finanzieren oder man selbst. Weil die Eltern theoretisch noch für ihr Kind verantwortlich wären und es theoretisch auch gar nicht notwendig wäre zahlt der Staat hier keinen Cent. Anders siehts nur aus, wenn man mit 18 auszieht, selbst finanziert und dann arbeitslos wird wenn die eigene Wohnung schon länger bezogen ist. Dann müssen die Eltern aufkommen, bzw. springt der Staat ein.
So wurde mir das jedenfalls dort erklärt.

Das ist sicher alles richtig, aber:
1) Es geht dabei immer nur um die WOHNUNG. Mit einer Wohnung allein kann man aber nicht überleben. Über die Lebenshaltungskosten wird da gar nichts gesagt.

2) Dabei wird stillschweigend davon ausgegangen, dass das Kind in der Ausbildung ist oder arbeitet.

Ein freiwilliges, absichtliches Süßes-Nichts-Tun muss und wird weder ein Amt finanzieren noch müssen das die Eltern.
Das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand bzw. sollte einem das eigene Ehtikverständnis sagen, dass man nicht einfach so, absichtlich auf Kosten anderer leben sollte.
Wenn das dann doch einige Ü24-Hartz-IV-Empfänger tun, regt sich ja jeder darüber auf.

Zitat von SansSouci147:
Zitat:
Alle erwerbsfähigen, hilfsbedürftigen Personen von 15 bis 65 Jahren haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Diese Leistung kann auch erhalten, wer mit einem erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft, also in einem gemeinsamen Haushalt lebt.
Ich denke mal, das ist eher so gemeint, dass der 15 jährige der die Schulpflicht abgeschlossen hat, nicht weiter zur Schule geht und keinen Job hat ab dann den ihm zustehenden Hartz IV Satz eines Erwachsenen bekommt solange er in einer Bedarfsgemeinschaft - also nicht alleine lebt, sprich: nur Kost- kein Wohngeld. So hab ich das jedenfalls auch von meinem Bruder im Kopf o__O

Ja, so verstehe ich das auch.

Aber das bedeutet ja auch, dass ein 15-Jähriger bereits erwerbsfähig ist und dazu dann auch verpflichtet ist, es sei denn, er/sie unterliegt noch der Schulpflicht (ist ja in den versch. Bundesländern unterschiedlich) bzw. ist noch in Schule oder Berufsausbildung. Und falls das Einkommen der Eltern oder das eigene nicht zum Leben ausreicht, dass dann auf die entsprechenden Hartz-IV-Sätze aufgestockt werden kann.

Ich lese jedenfalls daraus, dass du, gerade wenn du die Schulpflicht schon erfüllt hast und nicht mehr zur Schule gehst, aber auch keine Ausbildung machst, dich um jede Art von Arbeit intensiv bemühen musst, andernfalls könnten dir auch die Eltern die Unterstützung streichen. Die wenigsten Eltern tun das natürlich, da das dann zu einem Prozess führt und es ihnen das nicht wert ist.

Was sagen denn deine Eltern zu alledem?

Und wieso war dein Bruder schon in Hartz IV?

A


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Mira Weyer
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