Chaosfee
30.04.2011 23:17 • #161
Chaosfee
30.04.2011 23:17 • #161
01.05.2011 11:31 • #162
x 3
Zitat:Ich kann und werde sie nicht zu Ende bringen. Auch nicht wenns ja eigentlich nur ein Jahr ist.Aber ich denke trotzdem, du solltest vorher noch die FOS abschliessen.
Es ist doch eigentlich nur ein einziges Jahr, das sollte doch durchzustehen
sein.
01.05.2011 12:01 • #163
Chaosfee
01.05.2011 12:03 • #164
Zitat:Nö, das is nich gesagt.Sans aber dieses Schuljahr doch noch...oder? Ich meine damit solange.... bis dein Umzug und deine neue Arbeitsstelle dort in sicheren Tüchern ist....oder?
01.05.2011 12:06 • #165
Chaosfee
01.05.2011 12:09 • #166
Zitat:ob man sich damit komplett finanzieren kann?? eher nicht..?am besten ne Ausbildung....
01.05.2011 12:32 • #167
01.05.2011 12:50 • #168
Zitat:Stehen mir überhaupt irgendwelche Unterstützungen zu? In Deutschland müsste ich ja bis 24 von den Eltern mitfinanziert werden, würde also bei einem Auszug den ich nicht selber bezahlen kann keine Unterstützungen in irgendeiner Form bekommen. Ein Auszug wäre bei mir, denke ich, auch nicht zwingend notwendig.Zusammen mit Wohngeld und anderen Unterstützungen kann
man sich aber damit Grundversorgen.
Zitat:Naja. So, dass ich eine Wohnung finanzieren und davon essen kann.Letztendlich kommt es auf deine finanziellen Ansprüche an.
Zitat:Naja. Gar nichts tun eben?PS: Wie würde Nichts tun bei dir aussehen ?
01.05.2011 13:13 • #169
01.05.2011 13:52 • #170
Zitat:Ich denke der österreichische Verdienst wird anders sein als hier?Vielleicht hilft dir folgende Webseite etwas weiter, um dir
einen Überblick über Ausbildungseinkommen zu machen:
http://www.buerokauffrau-online.de/ausb ... etung.html
Zitat:Nö, einfach nix tun.Nix tun ?
Gothic-Klamotten anziehen, Vampirzähne wachsen lassen,
und mit den I-Pod-Ohrstöpsel am Zentralfriedhof abhängen?
01.05.2011 13:56 • #171
GastB
01.05.2011 14:02 • #172
Zitat:Meine Schulpflicht hab ich erfüllt.Wie das ist, wenn das Kind vorher - und unter 18 - eine Schulausbildung gegen den Willen der Eltern abgebrochen hat, weiß ich nicht.
01.05.2011 14:22 • #173
01.05.2011 14:42 • #174
GastB
Zitat von SansSouci147:Da steht genau das was ich gesagt hab? Selber finanzieren können oder zu Hause bleiben müssen..
Zitat von SansSouci147:Du scheinst da etwas zu verwechseln.Stehen mir überhaupt irgendwelche Unterstützungen zu? In Deutschland müsste ich ja bis 24 von den Eltern mitfinanziert werden, würde also bei einem Auszug den ich nicht selber bezahlen kann keine Unterstützungen in irgendeiner Form bekommen.
Zitat von SansSouci147:Ich meinte nicht die Schulpflicht, sondern deine Pflicht, bis 18 den Weisungen deiner Eltern zu folgen.Zitat:Meine Schulpflicht hab ich erfüllt.Wie das ist, wenn das Kind vorher - und unter 18 - eine Schulausbildung gegen den Willen der Eltern abgebrochen hat, weiß ich nicht.
01.05.2011 14:51 • #175
GastB
01.05.2011 15:04 • #176
01.05.2011 15:29 • #177
Zitat:Ich denke mal, das ist eher so gemeint, dass der 15 jährige der die Schulpflicht abgeschlossen hat, nicht weiter zur Schule geht und keinen Job hat ab dann den ihm zustehenden Hartz IV Satz eines Erwachsenen bekommt solange er in einer Bedarfsgemeinschaft - also nicht alleine lebt, sprich: nur Kost- kein Wohngeld. So hab ich das jedenfalls auch von meinem Bruder im Kopf o__OAlle erwerbsfähigen, hilfsbedürftigen Personen von 15 bis 65 Jahren haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Diese Leistung kann auch erhalten, wer mit einem erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft, also in einem gemeinsamen Haushalt lebt.
01.05.2011 15:32 • #178
GastB
Zitat von SansSouci147:Ich kann nur sagen was mir vom Jugendamt hier gesagt wurde^^ Was im Internet steht ist sowieso meist ziemlich widersprüchlich oder ich kapiers nich^^
Jedenfalls ist die Auskunft vom Jugendamt:
Ausziehen ist unter 18 Jahren nur dann möglich, wenn erhebliche Probleme innerhalb der Familie bestehen und das Leben bei den Eltern dem Jugendlichen nicht mehr zu zumuten ist - also nur in Fällen von körperlicher Gewalt, Misshandlung etc. oder ab 16 Jahren mit Zustimmung der Eltern.
Ist zu Hause leben mit Bestätigung vom Jugendamt nicht mehr möglich (bei mir ja nicht der Fall) kommt man zunächst in eine betreute WG, in Einzelfällen (später) in eine betreute eigene Wohnung. Das wird dann komplett alles (Verpflegung, Miete etc.) vom Staat finanziert. Wird man unter 16 Jahren aus der Familie genommen kommt man ins örtliche Kinderheim - wird also auch staatlich finanziert.
Will man zu Hause ausziehen, obwohl man noch nicht 18 Jahre alt ist und die Eltern nicht zustimmen ist das nicht möglich. Zieht man mit Zustimmung der Eltern aus, müssen entweder diese finanzieren oder man selbst. Weil die Eltern theoretisch noch für ihr Kind verantwortlich wären und es theoretisch auch gar nicht notwendig wäre zahlt der Staat hier keinen Cent. Anders siehts nur aus, wenn man mit 18 auszieht, selbst finanziert und dann arbeitslos wird wenn die eigene Wohnung schon länger bezogen ist. Dann müssen die Eltern aufkommen, bzw. springt der Staat ein.
So wurde mir das jedenfalls dort erklärt.
01.05.2011 15:42 • #179
GastB
Zitat von SansSouci147:Zitat:Ich denke mal, das ist eher so gemeint, dass der 15 jährige der die Schulpflicht abgeschlossen hat, nicht weiter zur Schule geht und keinen Job hat ab dann den ihm zustehenden Hartz IV Satz eines Erwachsenen bekommt solange er in einer Bedarfsgemeinschaft - also nicht alleine lebt, sprich: nur Kost- kein Wohngeld. So hab ich das jedenfalls auch von meinem Bruder im Kopf o__OAlle erwerbsfähigen, hilfsbedürftigen Personen von 15 bis 65 Jahren haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Diese Leistung kann auch erhalten, wer mit einem erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft, also in einem gemeinsamen Haushalt lebt.
01.05.2011 15:49 • #180
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