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Lass dir keine Angst machen und schau darauf das es dir besser geht.
Hast schon mal mit deinen Therapeuten oder in der Klinik mit dem Sozialarbeiter darüber gesprochen?

@Grummel72 ja ich habe die Schreiben vorgelegt, der Sozialdienst hat mir geraten eine Email zu schreiben was ich getan habe und ggf. die schreiben rechtlich überprüfen zu lassen.

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Arbeitgeber macht Druck nach längerer Krankheit

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Der Sozialdienst in der psychosomatischen Klinik konnte leider auch nicht viel Auskunft geben.

@Anonym0519 daran siehst du schon das der Arbeitgeber etwas über sein Ziel hinausschießt und Grenzen überschritten werden. Lass dich nicht unter Druck setzen und es gibt immer noch die Möglichkeit dich versetzen zu lassen.

Du musst keine Angst vor einem Wiedereinstieg von 0 auf 100 haben. Die Wiedereingliederung passiert schrittweise, wobei die tägliche Arbeitszeit alle paar Wochen Stück für Stück erhöht wird. Wenn dir das zu viel ist und du es nicht schaffst, kann man wieder einen Schritt zurück gehen. Wichtig ist, dass du in dieser Phase nicht gekündigt werden kannst.
Bist du angestellt oder verbeamtet? Wie lange arbeitest du schon bei dem AG?

@Grashüpfer nur angestellt seit 4 Jahren.

Hallo @Anonym0519

wenn Du soweit bist, dass Du wieder arbeiten kannst, gehst Du über Wiedereingliederung zurück zu Deinem Arbeitgeber. Während der Wiedereingliederung (Hamburger Modell) bist Du weiterhin krank geschrieben; Stufenweise wird Deine Arbeitszeit über mehrere Wochen erhöht.

Der Plan wurde bei mir damals vom behandelnden Arzt in Absprache mit mir anhand eines Vordrucks erstellt und dem AG zwecks Einverständnis übermittelt. Du kannst die Wiedereingliederung jederzeit abbrechen, wenn Du merkst, dass Du doch noch nicht stabil genug für eine Rückkehr bist.

Das BEM kannst Du zu jedem Zeitpunkt führen, Du könntest auch darauf verzichten aber es würde schon kooperativer wirken, wenn Du Gesprächsbereitschaft signalisierst.

Du könntest z. B. im BEM nach erfolgreicher Wiedereingliederung mit Deinem AG vereinbaren, dass Du für eine bestimmte Zeitspanne Brückenteilzeit in Anspruch nehmen möchtest ( mind. 1 bis max. 5 Jahre). Dann hast Du zwar weniger Gehalt aber dafür mehr Zeit für Dich, was ich gerade nach einer Langzeiterkrankung wichtig finde.

LG Perle

@Perle Hallo,
von Brückenteilzeit erfahre ich tatsächlich zum ersten Mal.
Eine gute Info die ich im Hinterkopf behalten werden.
Teilzeit ist tatsächlich in dem Bereich wo ich tätig bin ziemlich schwierig, ich hatte vor der Erkrankung versucht meine Stunden zu reduzieren und das wurde versucht zu verhindern ( darf der AG eigentlich nicht)
Ich habe immer Vollzeit gearbeitet tägl. zwischen 10/12 Stunden daran ist nicht mehr zu denken.

Informiere Dich im Internet mal genauer darüber. Ich selbst habe Brückenteilzeit 2 x in Anspruch genommen, weil ich sehr erschöpft und teilweise depressiv war; ich hatte Sorge, wieder Langzeit zu erkranken.

Wichtig finde ich, dass Du Deinem AG erläuterst, warum Du das gerne in Anspruch nehmen möchtest. Es ist im Leben immer ein Geben und Nehmen finde ich.

Ferner würde ich Dir ebenso dazu raten, beim Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Ich bekam 2016 einen Grad von 30 und wurde im Anschluss einem behinderten Menschen gleichgestellt. Dieses brachte mir einen erhöhten Kündigungsschutz.

@Anonym0519 du darfst max. nur 10 Stunden arbeiten! Gerade im ÖD wird darauf penibelst geachtet. Schau das es nicht mehr wird.

@Perle kann man den Schwerbehindertenantrag selber stellen oder sollte das über einen Arzt laufen?

@Grummel72 ich habe grade mal gegoogelt, den Antrag kann man tatsächlich schon Online selber stellen ( man muss seine Befunde, Arztberichte) als Anhang hinzufügen.
Die Frage ist ob es trotzdem besser ist sich vorher beraten zu lassen, ich habe auch bisher nicht viele Arztberichte.

Ich habe ihn selbst gestellt und habe auch gleich alle Krankenhausbefunde etc. beigefügt. Ich fand, dass es so schneller ginge, denn andernfalls hätte das Versorgungsamt bei allen beteiligten Ärzten und Krankenhäusern die Befunde erst anfordern müssen. Aber das ist natürlich jedem selbst überlassen.

Als ich den Feststellungsbescheid mit dem Grad von 30 hatte, bin ich zur Schwerbehindertenvertretung meines AG gegangen und wir haben dann bei der Agentur für Arbeit einen Gleichstellungsantrag gestellt, der auch bewilligt wurde.

@Perle vielen dank! Hab alle Befunde da seit 2007 wo mein erster Aufenthalt in einer psychosomatischen Klinik gewesen ist.

@Perle vielen Dank für deine Beiträge, sehr hilfreich wenn man so gar keine Ahnung von dem ganzen Kram hat.
Nun kann ich meine nächsten Schritte planen.
Mein Psychologe versucht mir einen Termin bei einem Psychiater oder Neurologen zu machen. Vielleicht kann der mir dann auch noch was ausstellen für den Antrag.
Solange werde ich noch warten.

@Anonym0519 Noch mal zu den Arbeitszeiten: Du darfst nicht länger als 10 h / Tag arbeiten. Wie schon geschrieben, wird gerade im öD eigentlich sehr auf diese Obergrenze geachtet. Wenn dein AG mehr von dir verlangt, ist das nicht in Ordnung. Aber es ist auch wichtig, dass du selbst auf dich achtest und dir nicht zu viel zumutest.
Wenn du eine Schwerbehinderung zuerkannt bekommst, spielt das auch für die Arbeitszeit eine Rolle: Der AG darf von einem/r Mitarbeiter/in mit Schwerbehinderung keine Überstunden verlangen, das ist unzulässig.
Ich glaube, es wäre sinnvoll, wenn du dich von einem deiner Ärzte, zu dem du Vertrauen hast, oder vom Schwerbehindertenbeauftragten an deinem Arbeitsplatz wegen des Antrags beim Versorgungsamt beraten lässt. Oder ihr den Antrag sogar zusammen ausfüllt und beratet, welche Unterlagen beigelegt werden müssen. Die Schwerbehindertenvertretung hat Schweigepflicht, du brauchst also keine Sorge haben, dass andere an deinem Arbeitsplatz davon erfahren, bevor du das möchtest, bzw. wenn du es überhaupt angeben möchtest.

@Grashüpfer es gibt Behörden, da ist das tatsächlich erlaubt diese Arbeitszeiten mit einer Ausnahmeregelung (Opt Out) gibt es auch bei Ärzten, die man bei der Einstellung unterschreiben muss.

Ich werde bevor ich den Antrag stelle, meine behandelnden Ärzte befragen.
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Hallo,

ja der BEM Brief ist bei mir auch eingetrudelt. Und hat mich total unter Druck gesetzt. Das müssen die aber leider tun. Natürlich kommt das dem Arbeitgeber auch entgegen...die wollen wissen wie es weiter geht und am besten so schnell wie möglich...
Super wenn man das selbst nicht weiß ...
Wegen der Beantragung des gdb kann dir eventuell auch der VdK helfen.
Oder die Ärztin kann dir auch ein Attest schreiben...sowas wird da gern gesehen.
Bei mir hat das die Psychiaterin geschrieben.

Viele Grüße

@kleiner angenehm sind diese Briefe nicht, ich kann es auch verstehen dass der AG Auskunft erhalten möchte.
Es fehlt ja auch überall Personal.
Trägt trotzdem nicht besonders zur Genesung bei,
wenn man sich darum dann auch noch kümmern muss.

Ich hatte auf die Einladung nach 12 Monaten nicht reagiert, weil es mir so schlecht ging.
Nach 16 Monaten ging es mir besser und ich hab mit der Wiedereingliederung von mir aus begonnen.

Zum Ende der Wiedereingliederung hab ich mir ein BEM Gespräch eingefordert mit der Begründung, dass das Wiedereingliederungsmanagmentaus drei Zielen besteht.
- Erstens ein vorhandene Arbeitsunfähigkeit überwinden. - Zweitens eine weiteren Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.
- Drittens den Arbeitsplatz zu erhalten

Bei 'Erstens' konnten sie mir nicht helfen. Ich brauchte Zeit zum Gesunden.
Ich wollte das BEM Gespräch dann wegen Ziel zwei und drei um Bedingungen für mich zu verändern und gleichzeitig abgesichert zu sein die Gespräche nicht einfach abgelehnt zu haben und so dem Arbeitgeber die Möglichkeit genommen zu haben mir zu helfen gesund zu bleiben.

Ich würde dir raten dich für die Einladung zu bedanken und zu erklären, dass sie dir derzeit noch nicht helfen können, du dich aber meldest wenn die Möglichkeit einer Wiedereingliederung für dich besteht.

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Mira Weyer
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