Zitat von Soulclaw90:Ist man mit psychischen Krankheiten eigentlich auch vom Wehrdienst ausgeschlossen? Ich bin doch mit meinen ganzen Ballast garnicht dafür geeignet
Für den Wehrdienst muss man tauglich sein und das wurde durch die Musterung festgestellt. Würde die Wehrpflicht wieder aktiviert, denn sie wurde ja nur ausgesetzt und nicht abgeschafft, hat man aber auch das Recht gem. Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes, den Wehrdienst mit der Waffe zu verweigern und müsste dann Ersatzdienst leisten. So lange das Grundgesetz dahingehend nicht geändert wird, gilt das jetzt noch.
06.03.2024 15:22 •
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