Zitat von Vergissmeinicht:Hey Daishö,
wusste es so nicht. Allerdings, wer mietet eine Wohnung ohne Vertrag?
Hey butterfly,
um der Angst zu entfliehen über Gebühr den Körper und die Seele schinden hilft nicht wirklich. Denke mal, Du brauchst die Kaution. Ergo, dann wohl renovieren.
Ohne schriftlichen Vertrag. Rein juristisch ist es bereits ein Vertragschluß, wenn du in den Laden gehst, eine Ware holst und an der Kasse bezahlst. Im Prinzip sogar, wenn ich dich zu Kaffee und einem Stück Kuchen einlade. Und ein Vertragsbruch, wenn ich den Kuchen vergessen würde. Dies gilt aber auch schon für den Termin: Wenn ich zum Beispiel mit dir, mit dem Zahnarzt oder Versicherungsvertreter einen vereinbare, diesen platzen lasse, ist es grundsätzlich schon Vertragsbruch, Kosten könnten ggfls. eingeklagt werden.
Eine Wohnung ohne Vertrag zu mieten ist recht häufig. Da reicht auch schon oft der Handschlag. Dann gelten die Bestimmungen des BGB. Und die sind wesentlich mieterfreundlicher wie die in einem Vertrag.
Ich würde hier auch nicht so schnell und ungeprüft die Renovierung empfehlen. Butterfly sagte bisher nur, dass 'sie wüsste' nicht renovieren zu müssen. Dazu hat sie nichts weiter gesagt. Es kommt nun darauf an durch wen sie 'weiss', dass sie nicht zu renovieren hat und ob die Renovierung überhaupt geschuldet ist, bzw. in welchem Umfange. Das Thema ist nicht ganz einfach. Es fängt schon damit an ob eine Renovierung oder Schönheitsreparaturen geschuldet sind. Juristisch wird selbst da unterschieden.
29.04.2016 13:21 •
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