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Wie läuft eine Zwangseinweisung bei Eigengefährdung genau ab?
Wie lange bleibt die Person in der Klinik?
Und was passiert wenn eine Person die zwangseingewiesen wird die Behandlung verweigert?

15.02.2024 15:13 • 22.09.2024 #1


43 Antworten ↓


Die Behandlung wird nicht verweigert.
Ich habe mich für eine freiwillige
Zwangseinweisung entschieden

A


Zwangseinweisung bei Eigengefährdung

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Das Beste ist sich selber einzuweisen bevor eine Zwangseinweisung droht. Bei einer Zwangseinweisung rückt im Notfall der Krankenwagen und Polizei an und nehmen dich mit. Wann du wieder rauskommst, bestimmen die Ärzte. Sollte eine Behandlung verweigert werden kann jemand da glaub ich ziemlich lange da behalten werden.

Die zwangseingewiesene Person könnte die Behandlung verweigern.
Die Frage ist was dann passiert.
Bleibt die Person dann dauerhaft in der Psychiatrie?

Eine Zwangseinweisung bedeutet, dass eine Maßnahme angeordnet wurde, die mit Zwangsmitteln, d.h. auch körperlicher Gewalt, durchgesetzt werden kann. Dabei gilt immer, dass nur das mildeste Mittel eingesetzt werden darf. Im Endeffekt kann man ihr also nicht widerstehen, denn für diese Anordnung gibt es gute Gründe, die abgewogen wurden zum Schutz der Person selbst oder der Allgemeinheit. Es ist sehr sinnvoll für den Patienten, wenn er dem freiwillig nachkommt. Es ist natürlich ein sehr schwerwiegender Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte, aber der Sinn liegt darin, dass ihm medizinisch geholfen wird.
Wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, dann wird man vermutlich schnell aus der Psychiatrie entlassen, denn so viel Geld hat niemand und es wäre unrechtmäßig. Die laufen alle draußen rum

Zitat von sarah2:
Die zwangseingewiesene Person könnte die Behandlung verweigern.
Die Frage ist was dann passiert.
Bleibt die Person dann dauerhaft in der Psychiatrie?

Wenn die Eigengefährdung bestehen bleibt, ja. In gewissen Fällen kann sogar eine Zwangsmedikation erfolgen:

Zwangsbehandlung: Medikamentengabe wider Willen
Eine Zwangseinweisung und ein damit verbundener Klinikaufenthalt rechtfertigen nicht automatisch eine Zwangsbehandlung beziehungsweise eine medikamentöse Therapie. Diese ist nur erlaubt, insofern sie die Selbst- oder Fremdgefährdung mildert

Ich habe schon zwei Zwangseinweisungen hinter mir, da ich mit Selbstmord drohte. Beide Male wurde die Polizei gerufen und ich wurde mitgenommen. In der Psychiatrie konnte ich aber glaubhaft machen, dass ich nur damit gedroht habe, um etwas durchzusetzen und jemandem damit eins auswischen wollte. Ich durfte dann nach einer halben Stunde wieder ,gehen.

Rechtliche Grundlage ist das PsychKG deines Bundeslandes. Niemandem fällt es leicht, eine solche Entscheidung zu treffen und falls es soweit kommt, lass alles mit dir machen, denn man will dir helfen und nichts Böses. Ich hoffe, du bist bereits jetzt in Behandlung und hast jemanden, mit dem du über all die Dinge sprechen kannst, über die du nachdenkst. Wenn nicht, dann bleib nicht allein damit und suche dir Hilfe.

Ja ich bin schon in Behandlung.

Die Zwangseinweisung wird ja richterlich angeordnet. D.h. wenn du in der Klinik bist wird ein Richter geholt der die Unterbringung schriftlich anordnet. Die Anordnung ist begrenzt, z.b. auf 2 Wochen. Dann wird geschaut wie es dir geht und der Beschluss entweder aufgehoben oder verlängert.

Habe das mit meiner Mutter selber so durch.

Zeugnisse, die als Grundlage für eine Zwangseinweisung dienen, dürfen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 des PsychKG nur noch von Ärzten aus- gestellt werden, die auf dem Gebiet der Psychiatrie erfahren oder im Gebiet der Psychiatrie und Psycho- therapie weitergebildet sind.

Voraussetzung für eine Zwangsbehandlung ist, dass der Patient einwilligungsunfähig ist. Das neu geschaffene gerichtliche Verfahren zur Genehmigung der Zwangsmaßnahme gleicht grundsätzlich dem Ablauf des Unterbringungsverfahrens. In der Regel wird das Gericht zunächst wegen Dringlichkeit im Eiltverfahren entscheiden.

Wann würde denn ein Therapeut eine Zwangseinweisung in die Wege leiten?

Vermutlich wenn du sagst das du dich umbringen möchtest und nicht absprachefähig bist. Er wird vermutlich erst versuchen, dass du freiwillig in eine Klinik gehst sonst musst du zwangswingewiesen werden wegen Eigengefährdung.

Aber ich versteh nicht, warum du das alles so genau wissen möchtest?

@Coru na weil sie nicht eingewiesen werden möchte.. so verstehe ich das… trotz Eigengefährdung

@Tatjana1989 das wäre aber nicht so schlau. Es wäre besser sie würde ehrlich sagen falls was ist und freiwillig gehen.

Zitat von Coru:
Vermutlich wenn du sagst das du dich umbringen möchtest und nicht absprachefähig bist. Er wird vermutlich erst versuchen, dass du freiwillig in eine Klinik gehst sonst musst du zwangswingewiesen werden wegen Eigengefährdung.

Aber ich versteh nicht, warum du das alles so genau wissen möchtest?

Weil ich wissen möchte wie offen ich mit meinem Therapeuten reden kann?

@sarah2
Zitat von sarah2:
Weil ich wissen möchte wie offen ich mit meinem Therapeuten reden kann?

Ich kann deine Skepsis verstehen aber ich glaube trotzdem, dass es das beste ist, wenn du offen und ehrlich deinem Therapeuten sagst, was los ist. Meine Mutter war dreimal in der geschlossen Psychiatrie. Es ist definitiv kein Spaziergang, es war aber für meine Mutter in Ordnung, weil es ihr so schlecht ging und sie trotz Psychose offenbar noch verstanden hat, dass sie dort ist, weil sie sehr krank ist.

Wenn du kannst, dann versuch es vielleicht mal mit einer Tagesklinik, die ist vielleicht eher geeignet um dich zu stabilisieren. Dort finden üblicherweise mehr Therapieangebote statt als in der geschlossenen Psychiatrie.

@sarah2 hast du jemanden, der im Notfall deine Interessen vertritt?
Sponsor-Mitgliedschaft

Zitat von Chris_ohne_BBBB:
hast du jemanden, der im Notfall deine Interessen vertritt?

Nein
So schlimm ist es auch nicht.

Was grundsätzlich nicht schaden kann und das werde ich auch für mich selbst machen ist ein Patientenverfügung Psychiatrie.
https://www.lebenshilfe-nrw.de/de/lande...iatrie.php

Zitat von sarah2:
Vermutlich wenn du sagst das du dich umbringen möchtest und nicht absprachefähig bist. Er wird vermutlich erst versuchen, dass du freiwillig in eine Klinik gehst sonst musst du zwangswingewiesen werden wegen Eigengefährdung.

Aber ich versteh nicht, warum du das alles so genau wissen möchtest?

Und wie schnell man eingewiesen werden kann?

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Prof. Dr. med. Thomas Hillemacher
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