Hallo zusammen,
Ich habe zwei kurze sachliche Fragen.
1, Kann ich nachdem ich eine Therapie (tiefenpsychologisch) abgeschlossen habe, direkt im Anschluss eine Verhaltenstherapie machen? Also wenn ich nicht abbreche, sondern sie abschließe?
2. Und es gibt ja diese zwei Jahres Sperre, aber die gilt ja immer nur für eine Therapieart. Also angenommen ich mache jetzt: 1 Jahr Verhaltenstherapie, dann 2 Jahre Tiefenpsychologisch. Kann ich dann wieder eine Verhaltenstherapie anfangen?
Dankeschön und Grüße
Ich habe zwei kurze sachliche Fragen.
1, Kann ich nachdem ich eine Therapie (tiefenpsychologisch) abgeschlossen habe, direkt im Anschluss eine Verhaltenstherapie machen? Also wenn ich nicht abbreche, sondern sie abschließe?
2. Und es gibt ja diese zwei Jahres Sperre, aber die gilt ja immer nur für eine Therapieart. Also angenommen ich mache jetzt: 1 Jahr Verhaltenstherapie, dann 2 Jahre Tiefenpsychologisch. Kann ich dann wieder eine Verhaltenstherapie anfangen?
Dankeschön und Grüße
26.05.2018 09:22 • • 26.05.2018 #1
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