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Hallo zusammen,

Ich habe zwei kurze sachliche Fragen.

1, Kann ich nachdem ich eine Therapie (tiefenpsychologisch) abgeschlossen habe, direkt im Anschluss eine Verhaltenstherapie machen? Also wenn ich nicht abbreche, sondern sie abschließe?

2. Und es gibt ja diese zwei Jahres Sperre, aber die gilt ja immer nur für eine Therapieart. Also angenommen ich mache jetzt: 1 Jahr Verhaltenstherapie, dann 2 Jahre Tiefenpsychologisch. Kann ich dann wieder eine Verhaltenstherapie anfangen?

Dankeschön und Grüße

26.05.2018 09:22 • 26.05.2018 #1


2 Antworten ↓


Frag da am besten deine Krankenkasse. Die werden das wissen.

Ich glaube Therapie ist Therapie, egal welcher Art. Wenn du abbrechen würdest, dann kannst du noch wechseln. Wenn du allerdings abschließt, denke ich, dass du dann 2 Jahre warten musst oder du bezahlst es privat. Am besten würde ich aber um es 100%ig zu wissen bei der Krankenkasse anrufen.





Prof. Dr. med. Thomas Hillemacher
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