Der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit stellt entweder fest:
1.) Du wirst mehr als 6 Monate nur unter 3 Stunden täglich arbeiten können. Nahtlosigkeits greift. Dann kriegst du erstmal dein Arbeitslosengeld nach §145, musst dich nicht vermitteln lassen auf Arbeitsangebote. Aber der Amt wird dich unverzüglich nach Gewährung des Antrags auffordern, innerhalb eines Monates einen Rentenantrag zu stellen.
2.) Du kannst mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten, bekommst also Arbetislosengeld nach §136, also das, was jeder gesunde Arbeitslose auch bekommt. Das perverse daran ist, dass du auch genauso behandelt wirst. Der Sachbearbeiter könnte dich theoretisch auffordern, dich auf Arbeitsangebote zu bewerben, Umschulungen zu machen ect ect. Das hab ich persönlich aber noch nie erlebt.
In beiden Fällen bekommst du ALG1, aber halt nach unterschiedlichen Paragraphen. Da ist auch kein Unterschied in der Höhe vom ALG1 oder in der Dauer der Zahlung.
Wichtig für dich, ist selber zu entscheiden, ob du dich in ein paar Monaten wieder arbeitsfähig siehst, oder ob du meinst, dass du wirklich nicht mehr arbeiten kannst, zumindest längerfristig. Dann wäre es sinnvoll, egal welche Regelung das Amt trifft, im Vorfeld schonmal einen Rentenantrag zu stellen. Bis der entschieden ist, gehen viele Wochen ins Land. Der erste Antrag wird zu 90% abgelehnt, dann muss man in den Widerspruch gehen, was wiederum Wochen oder Monate dauern kann. Wenns ganz schlecht läuft, muss man zum Sozialgericht, und da reden wir schon über Jahre.
21.12.2019 13:13 •
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