Hallo this_is_me,
grundsätzlich kommt es ja durchaus vor, dass Patienten nach einem vollstationären Klinikaufenthalt einen teilstationären Tagesklinikaufenthalt anschließen, das geht und wird auch nicht selten gemacht.
Jetzt sehe ich in Deinem speziellen Fall aber ein eventuelles Problem, das ich vorher mit der Krankenkasse klären würde:
Für den Aufenthalt in der Tagesklinik braucht es für die Genehmigung bei der Krankenkasse ja eine medizinische Begründung, die in der Ein-/Überweisung dargelegt wird.
Du hast, wenn ich Dich richtig verstanden habe, die Genehmigung Deiner Krankenkasse für den teilstationären Aufenthalt bereits bekommen (Tagesklinik) und stehst auf der Warteliste der Tagesklinik. Teilstationär bedeutet für die Krankenkassen: Die Patientin ist so krank, dass sie eine teilstationäre Behandlung benötigt, aber noch so funktional, dass sie keine 24h-Betreuung benötigt.
Wenn Du jetzt einen vollstationären Behandlungsplatz beantragst, muss auch dieser ja ebenfalls medizinisch begründet werden, u.a. damit, dass eine 24h-Betreuung notwendig ist.
Und es kann sein, dass Du Deine Genehmigung für die Tagesklinik damit erstmal wieder verlierst, weil die Krankenkasse sagt, dass sich die Indikation für die Ein-/Überweisung geändert hat, eine Verschlimmerung eingetreten ist, die einen vollstationären Aufenthalt nötig macht.
Wenn sie jetzt die vollstationäre Behandlung genehmigen, wird oftmals argumentiert, dass erstmal das Ergebnis der vollstationären Behandlung abgewartet werden muss, bevor Anschlussbehandlungen genehmigt werden können.
Die Krankenkasse muss für die Genehmigung der vollstationären ja erstmal davon ausgehen, dass die Behandlung erfolgreich sein wird und können nicht vor dem Abschluss der vollstationären Behandlung bereits die teilstationäre Anschlussbehandlung genehmigen.
Das heißt nicht, dass Du nicht nach der Klinik in die Tagesklinik kannst, aber es kann sein, dass das Genehmigungsverfahren für die Tagesklinik von vorne anfängt und von der vollstationären Klinik aus neu beantragt werden muss, nämlich als Anschlussbehandlung.
Etwas anderes ist es, wenn Du während der Wartezeit in die Psychiatrie gehst/ gehen musst, aber da Deine Ärztin Deinen Gesundheitszustand so einzuschätzen scheinst, dass sie Dir sogar vorschlägt, arbeiten zu gehen, scheint das eher nicht anzustehen, oder habe ich Dich da falsch verstanden?
Es ist also aus menschlich/pragmatischer Sicht verständlich, dass Deine Ärztin nicht möchte, dass Du während der Wartezeit gar nichts machst, aber aus medizinischer Sicht und der Sicht der Krankenkassen könnte das zum Problem werden.
Ich würde daher bei der Krankenkasse nachfragen, ob Dir die Genehmigung für die Tagesklinik erhalten bleibt, da ich es schon von Mitpatienten, die in Deiner Situation waren, gehört habe, dass diese ihren Platz in der Tagesklinik erstmal aufgeben/ nach hinten verschieben mussten.
Was Deine Fragen zur vollstationären Klinik angeht, kann ich mich meinen Vorrednern anschließen:
Es hängt von der Klinik ab.
In der Klinik, in der ich war, gab es Einzel- und Doppelzimmer. Wer diese bekam und wer zuzahlen musste und wer nicht, war individuell unterschiedlich geregelt.
Waschmaschinen gab es.
LG Silver
28.03.2022 16:43 •
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