Hallo,
ich glaube auch, dass hier einiges schiefgelaufen ist.
Man hätte Dich in Bezug auf die Schweigepflicht sehr viel genauer informieren müssen...
Zitat von 9201er: Mir wurde zu beginn des Coachings gesagt das sie unter Schweigepflicht
Eine solch pauschale Aussage hätte sie so gar nicht machen dürfen, wenn sie im Vorfeld wusste, dass sie eine Beurteilung schreiben soll (was ich auch für sehr fragwürdig halte, ich schreibe weiter unten mehr dazu). Sie hätte Dir genau erklären müssen, welche Informationen genau an wen weitergeleitet werden. Und sobald irgendwo die Schweigepflicht aufgeweicht wird/davon abgewichen wird, wird man darüber aufgeklärt und unterschreibt seine Kenntnisnahme und Zustimmung eigentlich
immer irgendwo. Es muss also ein Schweipflichtsentbindungsformular von Dir unterschrieben worden sein.
Solche Beurteilungen, die Auswirkungen auf Deine berufliche Zukunft haben, werden eigentlich auch nicht von Heilpraktikern erstellt, die haben gar nicht die Ausbildung für so etwas.
Solche Beurteilungen werden eigentlich nur von Ärzten erstellt, selbst psychologischen Psychotherapeuten (die ja sehr gut ausgebildet sind und die Patienten, die bei ihnen in psychotherapeutischer Behandlung sind, sehr gut kennen und ja sogar in Teilen Ärzten gleichgestellt sind) werden mit ihren Aussagen nur nachrangig berücksichtigt (falls überhaupt). Darum kann ich mich @Natascha40 nur anschließen, ich finde es auch mehr als merkwürdig, hierfür die Aussagen einer Heilpraktikerin zu berücksichtigen (die ja offenbar auch gleich sehr viel Mist gebaut hat).
Es ist eine Sache, ein Coaching zu bezahlen (das wäre ja im weitesten Sinne einer Fortbildungsmaßnahme gleichzustellen), aber daraus dürften keine medizinisch relevanten Informationen hervorgehen und weitergegeben werden, schon gar nicht ohne Dein Wissen und ohne Deine Zustimmung.
Ich kenne es auch so, dass gesundheitliche Informationen nur an entsprechende Ärzte/Dienste weitergegeben werden dürfen (und niemals an nicht-medizinische Stellen), die dann eine Empfehlung schreiben, ohne Details preiszugeben.
Wenn man zu einem Amtsarzt geschickt wird (z.B. zur Überprüfung der Arbeitsfähigkeit), behandelt auch der die Details vertraulich und gibt nur das Ergebnis seiner Untersuchung weiter. Gibt es Kommunikation unter verschiedenen Ärzten (was vorkommen kann, ein Amtsarzt darf Informationen von anderen Ärzten erfragen, wenn Du dem zustimmst, man hat auch eine Verpflichtung zur Mitarbeit), stimmt man dem schriftlich zu.
Selbst wenn man diesbezügliche Unterlagen an einen Arbeitgeber, Dienstherren o.ä. schicken soll, werden diese immer in einem verschlossenen Umschlag mitgeschickt, auf dem eindeutig vermerkt ist, dass der Inhalt nur von medizinischem Personal gelesen werden darf und sein Inhalt vertraulich ist.
Der Sachbearbeiter, der über Deine berufliche Zukunft entscheidet, bekommt nur das Ergebnis mitgeteilt (also z.B. Wiedereingliederung wird empfohlen o.ä.) und entscheidet dann auf Grundlage dieser von Ärzten getroffenen Einschätzung.
Dieses Vorgehen soll sicherstellen, dass eben genau nicht Informationen in die falschen Hände fallen.
Jetzt ist natürlich die frage: Was macht man nun mit dieser Situation?
Sobald Dir daraus irgendwelche negativen Konsequenzen entstehen, würde ich dagegen vorgehen. Hier wurden Deine Rechte verletzt, und daraus dürfen Dir keine Nachteile entstehen.
Aus rechtswidrig erlangten Informationen dürfen Dir keine Nachteile entstehen.
Du könntest also rechtlich erwirken, dass diese Informationen nicht in Deiner Akte verbleiben dürfen und vernichtet werden müssen.
LG Silver