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Hallo @Abendschein,

Zitat von Abendschein:
Die HP wird ja hier so in ein schlechtes Bild gerückt,


Das wollte ich auch mit meinem Beitrag nicht tun, auf keinen Fall! Ich bin absolut nicht gegen HPs allgemein.

Ich kenne selber ganz hervorragende HPs, die mir schon ganz toll geholfen haben.

Es geht nur um eine juristische Limitierung, aus genau diesem Grund musste mich eine ganz tolle HP, mit der ich mal gearbeitet habe, abgeben, weil sie sagte, sie dürfe jetzt mit mir nicht mehr weiterarbeiten, da mein Erkrankungsbild zu schwer sei. Ich habe das damals sehr bedauert, aber sie sagte, sie würde ansonsten gegen diese Auflage verstoßen.

Es geht mir darum, zu verdeutlichen, dass ein Befundbericht einer HP nicht als medizinisch gleichgestelltes Dokument angesehen werden darf.

In diesem Zusammenhang werden ja oftmals nicht mal Befundberichte von psychologischen Psychotherapeuten als gleichwertig anerkannt, wenn es um irgendwelche Verfahren geht (Feststellung der Arbeitsfähigkeit o.ä.), da gelten nur medizinisch/ärztliche Berichte.

Ein Amtsarzt wird also z.B. immer einen psychiatrischen Bericht sehen wollen. Er liest sich vielleicht den Bericht des psychologischen Psychotherapeuten durch, aber wirklich anerkennen wird er nur das psychiatrische Schreiben.

LG Silver

Zitat von Abendschein:
Nein ist es nicht! Die beiden HP´s die ich kenne, sind richtig ausgebildete HP´s Spreche mir das nicht ab, da ich sie persönlich kenne.

Das habe ich dir auch nicht abgesprochen!

A


Psychologisches Coaching Schweigepflicht verletzt?

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Zitat von Abendschein:
Es mag Scharlatane geben, die gibt es aber auch woanders. Sowie es gute und nicht gute Ärzte gibt.


Da stimme ich Dir absolut zu.

Gerade im Bereich Psychotherapie hängt es ganz viel von der individuellen Begabung des Therapeuten ab.
Ich habe, wie gesagt, schon ganz tolle HPs kennengelernt, auch ganz tolle Co-Therapeuten, sogar ganz tolle Praktikanten (im Rahmen ihres Master Psychologie-Studiums),
und ich habe wirklich schlechte (obwohl gut ausgebildete) psychologische Psychotherapeuten, Psychiater, Oberärzte usw. kennengelernt, die einen ganz grauenvollen Umgang mit ihren Patienten hatten.

Was die Ausbildung angeht, muss man aber trotzdem einen realistischen Blick auf die Rahmenbedingungen werfen.

Ein ärztlicher Psychotherapeut ist ein studierter Arzt (Medizinstudium und Approbation), der später eine zusätzliche Ausbildung zum Psychotherapeuten gemacht hat.
Ein psychologischer Psychotherapeut ist ebenfalls studiert, früher war es ein Diplom-Studiengang, heute braucht es sowohl den Bachelor als auch den Master (wer nur den Bachelor gemacht hat, kann kein psych. Psychotherapeut werden), nach dem Studium ist er/sie erstmal nur Psychologe, aber noch kein Therapeut, der therapeutische Teil der Ausbildung beginnt nach Bachelor- und Master-Studiengang, in dieser Zeit arbeiten diese Psychologen über lange Zeit praktisch am und mit Patienten, müssen hunderte von Therapiestunden nachweisen, die sie abgeleistet haben, bevor sie dann ihre Approbation zum psychologischen Psychotherapeuten machen können. Das dauert mindestens 8 Jahre, wenn es perfekt läuft (5 Jahre Studium, 3 Jahre therapeutische Ausbildung), kann aber auch schnell mal über 10 Jahre dauern.

Ein HP hat nur eine Prüfung im Gesundheitsamt abgelegt. Man muss dafür nicht mal eine Ausbildung irgendwo gemacht haben, man kann sich das Wissen auch selber aneignen. Man muss nur diese Prüfung bestehen, und zu der kann sich quasi jeder anmelden. Die Inhalte dieser Prüfung sind relativ überschaubar im Vergleich zu dem Wissen, dass ein mehrjähriges Studium vermittelt.
Es gibt viele private Institute, die auf diese Prüfung vorbereiten, aber mehr ist das nicht. Dort werden die Inhalte für die Prüfung vermittelt, die dann im Gesundheitsamt abgelegt werden muss. Aber man kann sich auch einfach ein oder zwei Bücher bei Amazon bestellen und die Prüfung ablegen.

Das sind, ganz nüchtern betrachtet, die Rahmenbedingungen. Die Ausbildungen sind also in keinster Wiese miteinander zu vergleichen.

Aber das hat im individuellen Einzelfall nichts damit zu tun, wie gut ein HP, Psychologe, Psychiater o.ä. im konkreten Umgang mit dem Patienten ist. Empathie und ein Talent zur Gesprächsführung sind nicht direkt erlernbar, entweder man hat sie oder halt nicht.

LG Silver

Ich finde es ganz schlecht, dass du die Psychologin heimlich aufgenommen hast.
Habe meinen ursprünglichen Beitrag geändert. Meiner Meinung nach kämpfst Du gegen das, was Dir helfen möchte.

Es gibt keine Aufnahmen!
Und das ich gegen einer solchen Unterstellung vorgehen will ist doch mein recht?
Ich will ja nur das diese Beurteilung gelöscht wird.

Zitat von 9201er:
Es gibt keine Aufnahmen!


Has du sie jetzt gelöscht?

Zitat von 9201er:
Es gibt keine Aufnahmen!

Selbst wenn du sie gelöscht hast - du hättest sie nie machen dürfen.

Die Aufnahmen hatte ich ja ursprünglich nur angefertigt um mir im nachhinein die Stunden nochmal Abends anzuhören.
Im Laufe der Zeit sind dann die dinge so entstanden mit den ganzen Sachen die ich hier schon erwähnte.
Ich habe die Aufnahmen bereits damals schon gelöscht...

Mir ist nur gänzlich unklar wie man als Klient etwas Beweisen soll wenn man keine Aufnahmen machen darf?
und wenn ich im Vorfeld Frage ob ich darf, dann ist ja klar dass sie sich anderst verhalten würde oder nicht?

Zitat von 9201er:
Die Aufnahmen hatte ich ja ursprünglich nur angefertigt um mir im nachhinein die Stunden nochmal Abends anzuhören.

Der Grund dafür ist völlig egal: Es ist verboten!

Mit Aufnahmen kannst du übrigens eh nichts beweisen. Sie gelten nämlich nicht als Beweismittel.

Zitat von 9201er:
Mir ist nur gänzlich unklar wie man als Klient etwas Beweisen soll wenn man keine Aufnahmen machen darf?
und wenn ich im Vorfeld Frage ob ich darf, dann ist ja klar dass sie sich anderst verhalten würde oder nicht?


Du hast es immer noch nicht verstanden.

Ein Nachweis kann zB sein, dass Du eine email an Deine HP oder Coach emailst, in dem Du das Gespräch bzw. die Streitigkeiten (nennen wir es mal so) auffuehrst.

Darauf wird die Dame dann ja gewiss Stellung nehmen, vor allem, wenn Deine Streitpunkte bei ihr keine Zustimmung finden.

Wie würdest Du es denn finden, wenn Du heimlich aufgenommen wirst, ohne gefragt zu werden? Hintergangen, ja genau!

Wenn sie Ton- oder Bildaufnahmen, zum Beispiel mit ihrem Handy, von jemand anderen ohne dessen Zustimmung anfertigen, erfüllt diese Handlung den Straftatbestand des § 201 bzw. § 201a StGB. Strafbar ist es auch, solche unbefugten Aufnahmen zu gebrauchen oder Dritten zugänglich zu machen.

Zitat von portugal:
Du hast es immer noch nicht verstanden. Ein Nachweis kann zB sein, dass Du eine email an Deine HP oder Coach emailst, in dem Du das Gespräch bzw. die Streitigkeiten (nennen wir es mal so) auffuehrst. Darauf wird die Dame dann ja gewiss Stellung nehmen, vor allem, wenn Deine Streitpunkte bei ihr keine Zustimmung ...

Naja eben, das ist doch kein Beweis
Dann streitet sie es ab und ich werde als Psychisch Krank abgestempelt und das wars...
also nocheinmal: Wie soll man als Klient soetwas Beweisen?

Ich weiß echt nicht, was Du daran nicht verstehst.

Email zB so:

Sehr geehrte Frau ..,

ich nehme Bezug auf Ihre Therapie-Stunde mit mir am . in der Wohnung .. (Adresse).

In dieser Therapiestunde erörterten Sie, dass ich . (Symptome einsetzen oder ihre Vorhaltungen oder .. ich immer noch Dro. zu mir nehme, was ich abstreite, denn ...)

Desweiteren behaupteten Sie unter anderem, dass ich .. dem ich ausdrücklich widerspreche.

Ich bitte Sie hierzu freundlich um Stellungnahme bis zum (Datum).

Eine Kopie dieser Email geht gleichzeitig an meinen Sachbearbeiter des Jobcenter, Herr/Frau .. zur Kenntnisnahme.

MfG


JEDER Coach/HP wird hierauf antworten, um seine Sicht der Dinge aufzuzeigen.

Du solltest aber lieber an Dir arbeiten, um in Deiner Gesundheit voranzukommen. Das ist doch alles in der Vergangenheit, konzentriere Dich auf positive Sachen.

Zitat von portugal:
Ich weiß echt nicht, was Du daran nicht verstehst. Email zB so: Sehr geehrte Frau .., ich nehme Bezug auf Ihre Therapie-Stunde mit mir am . in der Wohnung .. (Adresse). In dieser Therapiestunde erörterten Sie, dass ich . (Symptome einsetzen oder ihre Vorhaltungen oder .. ich immer noch Dro. zu mir nehme, was ich ...

Ja aber wie geht es dann denn weiter?
Meinst du der Coach wird sein Fehlverhalten zugeben?
er wird es Abstreiten und somit bin ich in der Beweispflicht.
Wie kann ich das jetzt am ende Beweisen? weil es steht ja dann Aussage gegen Aussage.
Zu deinem letzten Satz geb ich dir recht

Aber egal, meine Relevanten Infos habe ich schon bekommen
Danke für die Hilfe an alle Beteiligten

A


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Prof. Dr. med. Thomas Hillemacher
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