Die Sache ist: Ja, Heilpraktiker dürfen Diagnosen stellen, das ist richtig. Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass die HP schwerere psychiatrische Diagnosen erkennen können müssen, damit sie diese an ausgebildete psychologische/ärztliche Psychotherapeuten abgeben, da sie solche Erkrankungen nicht behandeln sollen/können/dürfen.
Also, ein Heilpraktiker kann grundsätzlich Diagnosen stellen, die Frage ist nur, wofür diese verwendet werden dürfen. HP dürfen keine richtigen medizinisch relevanten Befundberichte im engeren Sinne schreiben, die für irgendwelche Gutachten etc. mit medizinischer Relevanz verwendet werden.
Daher denke ich auch, dass Du mit einem psychiatrischen (also fachärztlichen) Gutachten ihren Bericht außer Kraft setzen lassen kannst. Der wird auf jeden Fall höher gewertet werden als alles, was die HP geschrieben hat. Was sie geschrieben hat dürfte, wie vorhin auch schon gesagt, eigentlich gar nicht verwendet werden, eben weil sie HP ist und an diversen Stellen unprofessionell bis rechtswidrig mit der Schweigepflicht umgegangen wurde.
Ich würde, sollte es hart auf hart kommen, das JC auf diesen Umstand auch nochmal deutlich hinweisen. Du schriebst vorhin, dass der Briefkopf der Praxis auf der Beurteilung ist, aber nur die HP unterschieben hat, nicht die zugelassene Psychotherapeutin, der die Praxis gehört. Einem Sachbearbeiter, der nicht genau hinsieht, könnte dieses Detail entgehen und denken, dass die Beurteilung von einer zugelassenen studierten Psychotherapeutin kommt, was den Status der Beurteilung verändert, ihr mehr Gewicht verleiht.
Der Begriff Therapie ist weitgehend ungeschützt, Therapeut auch, die Bezeichnung psychologischer Psychotherapeut (und das sind die meisten richtigen, also studierten Psychotherapeuten, die man so trifft) ist geschützt, genauso wie Diplom-Psychologe.
Diese Therapeuten rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte ab, und zwar unter einer der folgenden 3 Therapieformen:
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
- Verhaltenstherapie oder
- analytische Psychotherapie (Psychoanalyse).
Die ersten beiden Therapieformen sind die häufigsten, Analyse ist eher wenig verbreitet.
Alle anderen Bezeichnungen, auch für speziellere Therapieverfahren, fallen unter eines dieser 3 Dächer.
Es können nur diese 3 Therapieformen bei der Krankenkasse beantragt werden.
Jeder psychologische Psychotherapeut, bei dem man sich um einen richtigen Therapieplatz bemüht, wird Auskunft darüber geben, welche dieser 3 Therapieformen er anwendet.
Ich glaube, ich würde mich an Deiner Stelle darauf konzentrieren, ihren Bericht aus Deiner Akte entfernen zu lassen.
Alles andere würde ich nicht weiterverfolgen, ich glaube nicht, dass da etwas bei rauskommt, was Dir helfen würde.
Ich würde mich auf das konzentrieren, was für Deine Zukunft wichtig ist, und es auf das Wesentliche reduzieren und die anderen Dinge fallenlassen.
Bei allem, was da so gelaufen ist, könnte ich mir gut vorstellen, dass es juristisch möglich sein wird, diesen Bericht für unwirksam erklären und löschen zu lassen. Du lieferst ja auch ein fachärztliches psychiatrisches Attest nach.
Du weißt nie, was in Deinem Leben noch so kommt, und ein unter solchen Umständen zustandsgekommener negativer Bericht kann Dir später evtl. schaden. Darum würde ich mich darauf konzentrieren, weil es für Dich langfristig Relevanz haben wird.
Alle anderen Punkte würde ich ruhen lassen und nicht weiterverfolgen.
LG Silver
03.09.2021 00:28 •
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