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Hallo!

Angenommen Person A kommt in die Klinik. Der Arzt ist privat mit einer ehemaligen Freundin von Person A befreundet.
Ehemalige Freundin erzählt private Dinge, die sie von dem Ex Mann weiß (er ist einer der Gründe, weshalb Person in der Klinik ist, aufgrund psychischer Misshandlungen) dem Psychiater beim gemeinsamen Kaffeeklatsch . Darunter natürlich Lügen.
Bei der Visite sitzt Psychiater mit anderen Mitarbeitern und macht er Patient nieder mit diesen Informationen. Patient weiß gar nicht, wovon sie redet. Hat keine Chance, irgendwas dazu zu sagen. Bei der Konfrontation, dass Patient weiß, woher diese Lügen kommen, schreitet Psychiater alles ab.
Patient hat die Klinik freiwillig verlassen. Im Entlassungsbericht stand dann eindeutet, dass die Informationen von der ehemaligen Freundin kommen.

Kann man dagegen etwas machen? Weiß einer was?

26.08.2019 11:09 • 26.08.2019 #1


3 Antworten ↓


Dazu muss ich noch sagen, dass nur das im Entlassungsbericht stand. Es stand nichts von der depression drin oder wirklich etwas, was ein Arzt schreiben sollte.

A


Psychiater Schweigepflicht gebrochen?

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Entschuldige aber ich blicke bei dem Text überhaupt nicht durch

So wie sich das anhört hat der Psychiater seine Schweigepflicht nicht gebrochen. Denn er hat ja nichts nach außen dringen lassen. Ihm ist lediglich etwas von außen zu gekommen. Das ist kein schweigepflichts Bruch. Er hat sich vielleicht manipulieren lassen, wenn er die Lügen geglaubt hat, aber auch das ist kein schweigepflichts Bruch.




Prof. Dr. med. Thomas Hillemacher
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