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M
ich frage mich, ob mir evtl. eine erneute Verhaltenstherapie genehmigt würde.
ich hatte zwar schon viele Stunden Verhaltenstherapüie und tiefenpsycholoschie fundierte Therapie, aber gebracht ha
ben mir beide kaum etwas. Da ich mich jetzt vermutlich mit einer wieder aufgeflammten Chronischen Erkrankung herumschlagen muss, würde ich gerne nochmals eine Therapie angehen, um zu lernen, wie ich in meinem Alter gut damit umgehen leben kann.
hat jemand einen Rat für mich ?

29.06.2024 10:06 • 29.06.2024 #1


7 Antworten ↓


rednaxela
Wie lange ist die alte Therapie denn her? Soweit ich das noch weiß, darf man nach 6 Monaten der abgeschlossen Therapie wieder eine neue starten.

29.06.2024 11:55 • #2


A


Erneute Verhaltenstherapie möglich?

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L
Zitat von rednaxela:
Wie lange ist die alte Therapie denn her? Soweit ich das noch weiß, darf man nach 6 Monaten der abgeschlossen Therapie wieder eine neue starten. ...

Nach 6 Monaten? Mir wurde mitgeteilt, dass ich zwei Jahre warten muss, ehe ich wieder eine ambulante Verhaltenstherapie beginnen darf.

29.06.2024 11:59 • #3


D
Zunächst ist es zumindest nicht ersichtlich ob die TE Ihr Kontingent an Stunden ausgeschöpft hat. Die Aussage „ich hatte zwar schon viele Stunden“ ist ja eher ungenau.
Sollte ein Kontingent für eine Therapieform erschöpft sein, ist eine Sperrre von zwei Jahren die Regel. Aber mit einsprechenden Gutachten, kann von dieser Regel abgewichen werden.

29.06.2024 12:10 • x 2 #4


rednaxela
Zitat von __Liz__:
Nach 6 Monaten? Mir wurde mitgeteilt, dass ich zwei Jahre warten muss, ehe ich wieder eine ambulante Verhaltenstherapie beginnen darf. ...

Mein Therapeut sagte mir, dass ich nach 6 Monaten wieder darf. Mag aber sicher im Einzelfall anders sein. Würde einfach Mal meine Krankenkasse anrufen und nachfragen, die können da sicher besser helfen.

29.06.2024 12:12 • x 2 #5


Angstmaschine
Zitat von rednaxela:
dass ich nach 6 Monaten wieder darf


Zitat von Disturbed:
ist eine Sperrre von zwei Jahren die Regel


Die Sperre gilt m. w. nur bei der gleichen Diagnose. Ist die anders (z. B. erst GAS, dann Depression), sieht es wohl anders aus.

Zitat von Martha23:
aber gebracht haben mir beide kaum etwas

Zumindest für einen Verlängerungsantrag bedeutet eine solche Begründung das sichere Aus!
Hat eine Therapie (noch) nichts gebracht, wird sie in der Regel auch nicht verlängert – und ich kann mir gut vorstellen, dass auch eine erneute, gleiche Therapie nicht mehr genehmigt wird.

Warum auch, wenn die Therapieform ja scheinbar nichts bringt. Die Aussage, dass man gut weiter kommt aber noch etwas mehr Zeit braucht ist wesentlich erfolgsversprechender.

Man sollte aber eben auch selbst überlegen oder mit deinem Therapeuten besprechen, was denn für einen das beste ist und woran es gelegen haben könnte dass die bisherigen Therapien nichts gebracht haben.

Denn es macht ja keinen Sinn, dass die KK Geld und man selbst Zeit, Hoffnung und Energie verschwendet, wenn ein Erfolg nicht absehbar ist.

29.06.2024 12:27 • x 3 #6


D
Zumindest gibt die KBV diese Richtlinien vor. Wichtig ist dabei, was „im Ermessen der Krankenkassen“ liegt. Wodurch dieses Ermessen beeinflusst wird, bleibt insofern offen, wenn die Krankenkasse einen Gutachter heranzieht. Denn es ist anzunehmen, dass dieser eine Begründung des Therapeuten maßgeblich in sein Gutachten einfließen lässt, was aber nicht heißen muss, dass er dies auch so sieht.

Bliebe also zunächst auch mal die Frage, wenn das jeweilige Kontingent ausgeschöpft ist und keine nachhaltige Besserung zustande kam, wie erfolgversprechend wäre eine Fortsetzung der Therapie? Wenn der Therapeut der Meinung ist, der „Durchbruch“ wäre in nächster Zeit zu schaffen, kann er das ja dann eben auch begründen. Beweisen ließe sich das dann am Ende der zusätzlichen Stunden, wenn keine weiteren beantragt werden.

Einzelne Sitzungen zur Krisenintervention und Klinik Aufenthalte sind ja von dieser Sperrfrist ohnehin nicht betroffen und ein Wechsel der Therapieform auch nicht. Es bleibt also grundsätzlich eine therapeutische Behandlung nicht generell verwehrt.

29.06.2024 12:45 • x 1 #7


M
@rednaxela also tiefenpsychologische Therapie ist jetztetwa 1 1/2 jahre zurück, und waren 80 Stunden
Die Verhaltenstherapie war davor, die therapeutin hatte mich zur z
Tiefenpsychologie geschickt, und das waren bestimmt auch 80 Stunden

29.06.2024 16:31 • x 2 #8





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