Hallo Muqq,
absolut nicht, da musst Du Dir keine Sorgen machen.
Eine SVV-Wunde wird versorgt und damit ist es gut. Deswegen wird niemand eingewiesen, schon gar nicht gegen den eigenen Willen. Bei einigen psychischen Erkrankungen gehört es leider zum Alltag, das so etwas immer wieder vorkommt, es ist deswegen nicht schön, aber auch nicht dramatisch.
Es ist ja so, dass es bei einer Zwangseinweisung darum geht, eine akute Gefährdungssituation abzuwenden,
Trigger
zumeist geht es dabei um akute Suizidalität oder psychotische Zustände,
und bei den meisten SVVlern ist es ja so, dass sie nach dem SVV meist recht ruhig sind, da der Druck ja abgebaut wurde.
Und die meisten SVV-Verletzungen sehen erstmal schlimm aus, aber in den meisten Fällen sind sie nicht lebensbedrohlich.
Darum sind Behandler, die erfahren im Umgang mit SVV sind, auch sehr ruhig und entspannt, was dieses Verhalten angeht, weil sie die Mechanismen dahinter begreifen.
Eine versorgte SVV-Wunde ist absolut
kein Notfall.
Du könntest Dir natürlich überlegen, ob eine dementsprechende stationäre Therapie für Dich in Frage käme, es gibt in psychosomatischen Kliniken Stationen, die speziell solche Verhaltensweisen angehen, zumeist DBT-Stationen,
aber das würdest Du in Ruhe mit Deinem Behandler besprechen, Dir eine Überweisung holen, Dich anmelden,...das dauert alles ein bisschen und wäre keine Zwangseinweisung.
Aber eine einfache SVV-Wunde rechtfertigt niemals eine Zwangseinweisung.
LG Silver