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Ich habe laut Gutachten massive Vermittlungshemnisse.
Auch das Jobcenter hält mich für nicht oder extrem schwer vermittelbar.
Meine Bewerbungen führen nur zu Absagen ( ohne Vorstellungsgespräch).
Auch Zeitarbeitsfirmen sagen ab bzw. melden sich nicht mehr.
Die wenigen Vorstellungsgespräche und Arbeitsversuche scheiterten immer wegen zwischenmenschlichen Problemen.
Nun möchte das Jobcenter eine Bescheinigung vom Arzt haben, dass ich nicht oder nur extrem eingeschränkt vermittelbar bin.
Mein Hausarzt weigert sich allerdings diese Bescheinigung auszustellen, weil er das Problem nicht sieht.
Mein Therapeut kann keine Bescheinigung ausstellen und sieht sich auch nicht als Helfer von irgendwelchen Behörden.
Wie gehe ich damit am besten um?

21.06.2024 09:33 • 07.07.2024 #1


@sarah2
Normal hat das Jobcenter doch einen eigenen medizinischen Dienst, der so etwas einschätzen kann Alternativ einen Psychiater suchen. Meine Psychiaterin hat mir für die DRV etwas geschrieben

A


Vermittlungshemmnis / keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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Ich nehme an, das Jobcenter braucht die Bescheinigung auch um den ärztlichen Dienst einzuschalten.

@sarah2
Nein brauchen sie nicht
Ich war lange AU und um herauszufinden, ob man mich vermitteln kann wurde ich zum medizinischen Dienst geladen, die haben attestiert nicht vermittelbar auf unabsehbare zeit und somit wurde ich gebeten Rente bei der DRV zu beantragen

@sarah2

Netter Trick vom Sachbearbeiter, um die Zuständigkeit für den Kunden abzuwälzen.

Der medizinische Dienst ist zuständig, um die befristete AU zu begutachten. Oftmals weisen sie Zuständigkeit bei psychischen Problemen aber auch dem sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes zu.

Beides erfordert die Anamnese der behandelnden Ärzte und die Einschätzung des Vermittlers, warum eine Vermittlung derzeit nicht möglich ist.

So ein Gutachten kostet das JC Geld und der Sachbearbeiter hat zeitlichen Aufwand.

Kurzgesagt möchte Dich der Vermittler aus seiner tollen Statistik haben, weil er Dich nicht vermittelt bekommt und ihm die Bereichsleitung im Nacken sitzt, die die Betreuungsfristen prüft.

Bestehe drauf, dass Du ein Gutachten machen lassen möchtest. Ansonsten stelle einen schriftlichen Antrag. Lass Dich nicht unter Druck setzen selbst bei den Ärzten danach zu betteln. Du kommst Deinen Verpflichtungen nach und er soll seinen Druck nicht auf Dich abwälzen.

Hier steht alles was man wissen muss

https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns...her-dienst

Zitat von illum:
Netter Trick vom Sachbearbeiter, um die Zuständigkeit für den Kunden abzuwälzen

Zum einen wird kein Sachbearbeiter/Arbeitsvermittler eine Bescheinigung von einem Arzt fordern, denn selbst wenn dieser nicht der hellste wäre, so weiß er, dass nur der MD dazu rechtmäßig in der Lage ist, medizinische Unterlagen einsehen zu dürfen. Und eine Bescheinigungen vom Arzt sind medizinische Unterlagen.

Zum anderen, hat die TE ja ein vorhandenes Gutachten angesprochen und dass dürfte ja durch den MD zustande gekommen sein. Also dürfte ihr das Verfahren ja bekannt sein und wenn der gesundheitliche Zustand sich geändert hat, darf sie jederzeit eine neue Beurteilung wünschen. Das hat aber mit abwälzen auf den Kunden überhaupt nichts zu tun.

Dann lass Dir das Gutachten vom medizinischen Dienst aushändigen oder in Kopie zuschicken und geh aufs Rathaus oder die Gemeinde und beantrage Erwerbsunfähigkeitsrente.

Bis die durch ist gehst Du aufs Sozialamt und beantragst Überbrückungsbeihilfe. Dann wird Dir Miete und Unterhalt gezahlt. Wenn die Rente bei der LVA oder der BFA durch ist,bekommst Du wenn es nicht reicht, Grund-Sicherung zu Deiner Rente dazu. Zurück zahlen brauchst Du die Überbrückung nicht.

Ergebnis...Existenz gerettet.

Für mich würde wahrscheinlich eh nur Grundsicherung infrage kommen.
Die Voraussetzungen für die EU Rente erfülle ich meines Wissens nach nicht.
Ich habe auch ein Gutachten, dass mir bescheinigt erwerbsfähig zu sein.
Allerdings mit massiven Einschränkungen.
Ich bräuchte wahrscheinlich einen integrativen Arbeitsplatz oder ähnliches.
Allerdings hat mein Jobcenter auch keine Rehaabteilung oder ähnliches.

Zitat von sarah2:
Für mich würde wahrscheinlich eh nur Grundsicherung infrage kommen. Die Voraussetzungen für die EU Rente erfülle ich meines Wissens nach nicht. ...

Da es jedoch keinen Arbeitsplatz gibt wo Du nur 1 Stunde ohne schwer zu heben oder ständig zu sitzen oder in der Luft schwebend gibt, bist Du EU. Frag mal das Sozialamt.

Ja so ungefähr steht es in meinem Gutachten.

Zitat von sarah2:
Ich habe laut Gutachten massive Vermittlungshemnisse.
Auch das Jobcenter hält mich für nicht oder extrem schwer vermittelbar.
Meine Bewerbungen führen nur zu Absagen ( ohne Vorstellungsgespräch).

Wie siehst du das denn selbst? Bist du froh, dass du nicht vermittelbar bist oder würdest du daran gerne etwas ändern?

@sarah2
Aber dann hast du doch ein Gutachten? Was soll der Hausarzt denn da noch weiter schreiben

Eine Psychologin wäre gut die Dir bescheinigt das Du irreversibel erkrankt bist und eine stationäre Therapie oder eine weitere Arbeitsvermittlung völlig sinnlos wäre. Das Attest an den Rententräger und Du hast die EU Rente.

Zitat von Patrick:
Wie siehst du das denn selbst? Bist du froh, dass du nicht vermittelbar bist oder würdest du daran gerne etwas ändern?

Ich würde grundsätzlich schon etwas daran ändern wollen.
Deswegen mache ich ja auch die Therapie.

Zitat von -Hedwig-:
Aber dann hast du doch ein Gutachten? Was soll der Hausarzt denn da noch weiter schreiben

Ja das reicht dem Jobcenter wahrscheinlich nicht.

@sarah2
Wer hat dieses Gutachten denn gemacht?
Sponsor-Mitgliedschaft

Zitat von -Hedwig-:
Wer hat dieses Gutachten denn gemacht?

Ein Berufsförderungswerk

@sarah2
Oh okay, damit kenne ich mich leider nicht genauer aus

Komisch, das Gutachten ist doch da?
Das ist viel gewichtiger als das Attest eines Arztes.

Außerdem kann ein normaler Arzt eine Vermittelbarkeit gar nicht feststellen.

Dafür gibt es nur Gutachter, die berufsbezogen geschult sind, wie von DRV, Berufsgenossenschaft oder Arbeitsagentur.

Die Aufforderung vom JC ist also gar nicht durchdacht.

Es könnte höchstens ein neues Gutachten gemacht werden mit allen neuen Befunden, die dazu gekommen sind.

Zwischenmenschliche Probleme sind zudem schwer fassbar, da kann auch kein Psychologe bescheinigen, dass eine Person nie mit Chefs, Kollegen oder Kunden klarkommt.

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Prof. Dr. med. Thomas Hillemacher
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