Na dann noch mal die Fakten.
Du beziehst Bürgergeld. Daran ist gekoppelt, dass das Jobcenter Dir Vermittlungsvorschläge macht, auf die Du Dich bewerben musst.
Bist Du zu krank zum Arbeiten, wird der MD das feststellen und dem JC dies mitteilen. Bist Du nur zu eingeschränkt für bestimmte Aufgaben, dann musst Du Dich auch nur auf Jobs bewerben, die Du trotz Einschränkungen auch leisten kannst.
Fruchten diese Bewerbungen nicht, dann ist es eben so. Natürlich musst Du Deine Bemühungen dokumentieren und dem JC eben auch vorlegen, damit Du nicht sanktioniert wirst.
Falls Du aber von der DRV als voll erwerbsgemindert eingestuft wirst, dann musst Du Dich auch nicht mehr bewerben. Falls Du die Anwartschaft erfüllst und die DRV Dir eine EMR bewilligt, wäre das Thema arbeiten müssen durch. Falls die EMR nicht das Existenzminimum abdeckt, kannst Du zusätzlich anteilige Ansprüche an den Staat stellen, die letztlich deinen Unterhalt auf Bürgergeld Niveau abdecken.
Wenn Du arbeiten möchtest, dann ist es natürlich arbeit, an einen Job zu kommen. Sei es über eine LTA oder in Eigenregie. Natürlich schließt das nicht aus, dass man zufällig Glück haben kann und einen 100% passenden Job bekommt, ohne dass man sich bemühen muss. Doch ist die Wahrscheinlichkeit doch eher gering, wenn auch nicht unmöglich. Auf dieses Glück kann man hoffen und bis dahin eben abwarten und reagieren auf das was von einem gefordert wird, seitens der Behörden, die einem in Punkto Lebensunterhalt Unterstützung leisten.
Dass das alles bürokratisch ist und einen eventuell überfordert, ist nunmal leider so. Aber dafür gibt es auch Hilfsangebote von diversen Stellen, die man nutzen kann, sofern man sich um diese Hilfe bemüht. In letzter Instanz brauch es vielleicht einen Betreuer, auch wenn man da einiges an Selbstwirksamkeit dadurch verliert, dass man einiges abgeben kann und es von jemand anderem erledigen lässt. Wenn man das aber will, ist es ja okay.
26.06.2024 13:16 •
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