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Zitat von sarah2:
Für mich würde wahrscheinlich eh nur Grundsicherung infrage kommen. Die Voraussetzungen für die EU Rente erfülle ich meines Wissens nach nicht. ...

Das müssen die aber haben, entweder intern oder an die zuständige Arbeitsagentur angegliedert.
Wer hat denn gesagt, dass es keine gibt?

Zitat von sarah2:
Ein Berufsförderungswerk

Dann ist das wohl eher nur ein Bericht?

Wer hat das Berufsförderungswerk denn beauftragt? Lief das ggf sogar als Reha-Maßnahme?

A


Vermittlungshemmnis / keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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Zitat von Feuerschale:
Das müssen die aber haben, entweder intern oder an die zuständige Arbeitsagentur angegliedert.
Wer hat denn gesagt, dass es keine gibt?

Die Rehaabteilung ist an die zuständige Arbeitsagentur angegliedert.
Die können aber natürlich nichts veranlassen, weil sie nicht zum Jobcenter gehören.

Zitat von Feuerschale:
Dann ist das wohl eher nur ein Bericht?

Wer hat das Berufsförderungswerk denn beauftragt? Lief das ggf sogar als Reha-Maßnahme?

Ich kenn mich mit dem Thema auch nicht aus und weiß nicht was der Unterschied zwischen einem Gutachten und einem Bericht ist.
Das Berufsförderungswerk wurde vom Jobcenter beauftragt.
Nannte sich damals Arbeitserprobung.

Doch, die sprechen sich mit dem JC dann als Kostenträger ab. Beraten lassen kann man sich immer dort, Gutachten machen die auch, z b mit der Frage ob Bedarf für Reha besteht oder eine Reha-Maßnahme erforderlich ist.

@sarah2
Hääh und jetzt sind sie selbst nicht zufrieden....würde dir echt raten dir da einen professionellen Beistand zu organisieren, der da mal dampf macht

Zitat von Feuerschale:
Komisch, das Gutachten ist doch da? Das ist viel gewichtiger als das Attest eines Arztes. Außerdem kann ein normaler Arzt eine Vermittelbarkeit gar ...

Ergo Attest von Psychologin nach dem sich dann auch die Arbeitsagentur zu halten hat mit samt medizinischem Dienst.

Spreche das doch das nächste Mal an, dass du über Rehaberatung nachdenkst und wo du dich melden sollst.

Du kannst auch nach einem Gutschein fragen, dass ein Integrationsfachdienst dich berät.

Zitat von -Hedwig-:
@sarah2 Hääh und jetzt sind sie selbst nicht zufrieden....würde dir echt raten dir da einen professionellen Beistand zu organisieren, der da mal ...

Ja so eine Begleitperson wäre bestimmt sinnvoll.

Eine LTA ( Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) wurde übrigens abgelehnt.
Weil ich laut Aussage des Jobcenters nicht stabil genug bin.
Der ärztliche Dienst kann allerdings laut Aussage meiner Sachbearbeiterin nur eingeschaltet werden, wenn ich entsprechende Atteste vorlege.

@Feuerschale
Ich bin nur noch mit dem spdi zum Amt und die haben klipp und klar gesagt was sie verlangen. Das Amt hat immer darauf gehört. War meine Rettung

Zitat von sarah2:
Eine LTA ( Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) wurde übrigens abgelehnt. Weil ich laut Aussage des Jobcenters nicht stabil genug bin. Der ...

Ergo schon wieder ein Attest vom Psychologen. Sag ich doch die ganze Zeit. Bin auch in EU Rente.

Mein Therapeut kennt sich mit dem Thema Erwerbsfähigkeit überhaupt nicht aus.
Und kann dementsprechend auch kein Urteil fällen.

Zitat von sarah2:
Mein Therapeut kennt sich mit dem Thema Erwerbsfähigkeit überhaupt nicht aus. Und kann dementsprechend auch kein Urteil fällen.

Es gibt ja nicht nur den Einen

Und wo finde ich einen Therapeuten der sich damit auskennt?

@Disturbed

Zitat:
Zum einen wird kein Sachbearbeiter/Arbeitsvermittler eine Bescheinigung von einem Arzt fordern, denn selbst wenn dieser nicht der hellste wäre, so weiß er, dass nur der MD dazu rechtmäßig in der Lage ist, medizinische Unterlagen einsehen zu dürfen. Und eine Bescheinigungen vom Arzt sind medizinische Unterlagen.


Vermutung.

Zitat:
Zum anderen, hat die TE ja ein vorhandenes Gutachten angesprochen und dass dürfte ja durch den MD zustande gekommen sein. Also dürfte ihr das Verfahren ja bekannt sein und wenn der gesundheitliche Zustand sich geändert hat, darf sie jederzeit eine neue Beurteilung wünschen. Das hat aber mit abwälzen auf den Kunden überhaupt nichts zu tun.


Dürfte. Vermutung Nummer 2.

In EP heißt es:

Zitat:
Nun möchte das Jobcenter eine Bescheinigung vom Arzt haben, dass ich nicht oder nur extrem eingeschränkt vermittelbar bin.


Also sollte ich mir woher das Recht nehmen die Aussage anzuzweifeln?

Das Jobcenter möchte auch wissen wie lange die Therapie noch dauert.
Das ist allerdings momentan nicht abschätzbar.
Sponsor-Mitgliedschaft

Zitat von sarah2:
Mein Therapeut kennt sich mit dem Thema Erwerbsfähigkeit überhaupt nicht aus. Und kann dementsprechend auch kein Urteil fällen.

Das ist ja auch nicht der Job eines Therapeuten. Der will Dich einfach nur gesund machen, so gut das eben geht. Sollte er von irgendeiner Institution aufgefordert werden, einen Befund oder eine Stellungnahme zu liefern, wird er von der entsprechenden Stelle dafür auch für den Aufwand entlohnt und seine Stellungnahme wird dann auch in eine Beurteilung dann einfließen.

Es wäre schön wenn ein Arzt oder Therapeut sich im Sozialrecht auskennen würde, aber das ist nicht Teil seiner Ausbildung, selbst wenn einiges während Dieser sicher grundlegend mal thematisiert wurde.

Abgesehen davon wurde hier ja schon über die Möglichkeiten ausgiebig informiert. Daher nur in aller Kürze. Eine volle Erwerbsminderung kann nur die DRV feststellen. Wenn der Anspruch auf eine EM Rente besteht und diese bewilligt wird, wird sie auch gezahlt. Besteht kein Anspruch bekommt man als voll Erwerbsgeminderte Person dann Grundsicherung. Punkt.
Das alles bedeutet, dass man es aber erstmal beantragen muss.

Zitat von illum:
Vermutung.


Zitat von illum:
Dürfte. Vermutung Nummer 2


Zitat von illum:
Also sollte ich mir woher das Recht nehmen die Aussage anzuzweifeln?

Dein erster ein Wort Satz stellt selbst eine Vermutung dar.
Bei deinem zweiten scheint es Dir an Sicherheit zu mangeln, daher wohl das „Dürfte“
Ich zweifle nicht daran, das der Sachbearbeiter das so oder so ähnlich gesagt haben könnte. Nur dann kann er tatsächlich seinen Job nicht und weiß nicht was er fordern darf und was nicht. Allerdings weißt ebensowenig, was an dieser Aussage dran ist. Du kannst also nur vermuten, dass sie so getätigt wurde.

Schon verzwickt, aber bei allem, bei dem man nicht selbst dabei war, kann man tatsächlich nur vermuten, dass etwas so war, wie es geschildert wurde. Das mag aber oft reichen, um jemandem der was gesagt haben könnte, direkt etwas zu unterstellen und als allgemein gültige Praxis auch direkt anzuprangern, damit vielleicht andere vermuten, dass es immer so wäre.

Zitat von sarah2:
Das Jobcenter möchte auch wissen wie lange die Therapie noch dauert. Das ist allerdings momentan nicht abschätzbar.

Und genau das musst Du dem JC exakt so mitteilen. Denn mehr weißt Du ja nicht. Ob das das JC zufriedenstellt, ist nicht Dein Problem.

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Prof. Dr. med. Thomas Hillemacher
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