Mahabharata
möchte alle, die schon mal in einer psychosomatischen Klinik waren, fragen, was bei ihnen so in den Abschlussberichten drin gestanden hat?
Abgesehen davon, dass viel Verkehrtes und Verdrehtes bei meinem drinsteht, bin ich extrem verärgert, da intime Details aus den Therapie- Gesprächen, und dazu eben auch noch verkehrt dargestellt und verzerrt, im Bericht stehen, die meiner Meinung nach unter die Schweigepflicht fallen würden.
In diesem Bericht sollte doch die Diagnose stehen und keine detaillierten Beschreibungen aus meinem Leben?
Noch dazu ist der erste Bericht per Post verloren gegangen, und wer weiss, wer den jetzt in Händen hat... Das ist eine gräßliche Vorstellung für mich!
Ich habe in Ihr Recht als Patient gefunden, dass der Therapeut nicht alles, sondern nur, was notwendig ist, um den Zweck zu erfüllen, weitergeben darf, selbst wenn er von der Schweigepflicht entbunden ist, was ja notwendig ist, wenn der Bericht, wie bei mir, an die Rentenversicherung geht.
Wer hat da Erfahrung und kann mir weiterhelfen?
Danke für Rückmeldungen!
Viele Grüße
29.05.2012 22:58 • • 07.06.2012 #1