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Hallo, ich habe auf dem Arbeitsmarkt eigentlich so gut, wie keine Chance.
Keine Ausbildung, Alter, Erkrankungen usw.
Würde Ihr bei einer Zeitarbeitsfirma die Schwerbehinderung angeben? Möchte dort Teilzeit etwas machen.
Ich möchte eigentlich so schnell wie möglich erstmal wo unterkommen - und würde damit meinen Chancen wohl nur weiter senken? Wie ist da Eure (mögliche) Erfahrung?

22.04.2024 09:06 • 26.06.2024 #1


30 Antworten ↓


Einen GDB von 50 und höher musst Du angeben, denn dadurch hätte der Arbeitgeber auch „Vorteile“. Denn es gilt ein Kontingent an Schwerbehinderten zu beschäftigen, oder entsprechend Ausgleichszahlungen zu leisten.

Die Chancen mit Schwerbehindertenstatus eine Stelle zu bekommen ist dann höher, wenn man bei gleicher Eignung, diesen Status hat. Manche, meist im öffentlichen Dienst oder in größeren Unternehmen, ist man sogar froh, wenn man die Quote verbessern kann. Dennoch muss natürlich die Kompetenz des Arbeitnehmers gegeben sein, die der Job abverlangt.
Größere Firmen können sich aber manchmal auch jemanden „leisten“ der eher „wenig produktiv“ ist und nur der Erfüllung der Quote dient.

A


Zeitarbeit und Schwerbehinderung angeben?

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Ich muss mich korrigieren, eine Pflicht besteht wohl seit 2022 nicht mehr. Und eines ist klar, die Art der Behinderung muss nicht genannt werden, außer sie beeinträchtigt die Arbeit grundsätzlich. Also ein Sehbehinderter muss angeben, dass er da Probleme hat, wenn es darum geht, etwas mit den Augen zu leisten.

Und eines noch, wenn eine Stelle entsprechend ausgeschrieben ist, dann wäre es natürlich ein Vorteil, den Behinderten Ausweis zu zücken.

Danke! Habe mich da jetzt mal beworben und es angegeben, mal sehen, was dabei raus kommt.

Zitat von Abenddämmerung:
Keine Ausbildung

Ich fürchte, dass nicht die Schwerbehinderung das Problem ist, sondern die fehlende Ausbildung. Konntest Du aufgrund der Erkrankung keine abschließen?

@Abenddämmerung dann mal viel Erfolg. Manche Zeitarbeitsfirmen sind der Sache gegenüber aufgeschlossener als man denken mag.

Ja, wegen so einiger Krankheiten. Dazu kommt ich war noch nie irgendwo angestellt. Mit Nachholen, mache ich mir auch nicht viel Hoffnung. Im Moment ginge das ohnehin nicht. Aber ein wenig Arbeit zusätzlich (arbeite Selbständig) würde mir gut tun und Struktur bieten.

Ich habe mich jetzt bei einer Zeitarbeitsfirma als Fahrer beworben. Da sind zum Teil, auch Nachteinsätze mit dabei. Ich soll die Tage mal zur Probe mitfahren. Ob das eine gute Idee ist, bei Schlaf Problemen, weiß ich nicht. Hab wie gesagt 0 Erfahrung.

Naja, ich bewerbe mich nur auf Jobs bei denen ich mir sicher bin, dass ich sie leisten kann. Fahrer wäre da nicht meine erste Wahl. Autofahren wäre früher mal was gewesen für mich, aber heute nervt es mich meistens, mich durch den Verkehr zu quälen, was aber eher nicht an der Erkrankung liegt. Aber Du musst ja wissen was geht und was nicht.

Aus Mangel an Möglichkeiten, habe ich jetzt vorschnell einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Ob überschlafen besser gewesen wäre, weiß ich nicht, bin heute nicht schlauer.

Die Arbeit findet regelmäßig zu Nacht/Frühstunden oder spät statt. Diese Pläne wurden natürlich erst kurz vor der Unterschrift vorgelegt. Ich befördere Personen. Ich bin mir nicht sicher, ob diese Arbeit für mich sinnvoll/möglich ist. Nachtfahrten mach ich eigentlich ungerne. Ich wollte dies zunächst einfach für einige Tage probieren. Wenn es gar nicht geht, kann ich immer noch kündigen, oder? Der Arbeitsvertrag sagt hier nichts genaues bzw. ich kenne mich nicht aus.

Bitte entschuldigt die naiven Fragen, aber ich war noch nie in meinem Leben irgendwo angestellt. Ich war bisher immer selbstständig, nie krankgeschrieben (was ist das?) und habe deshalb leider überhaupt keine Vorstellungen.

Laut Gutachten vom Arbeitsamt sind Fahrtätigkeiten nicht mehr für mich geeignet. Verboten wurde mir es von niemanden u. ich hatte nie Probleme mit dem Führerschein. Ob es eine gute Idee ist, weiss ich überhaupt nicht. Mein Bauchgefühl ist druchwachsen, unschlüssig.

Was das Gutachten der AfA betrifft, so ist das für eine Vermittlung durch die AfA relevant. Selbstverständlich darfst Du jeden Job ausüben, zu dem Du Dich im Stande fühlst und der nicht tatsächlich dadurch, dass Du ihn ausübst, Andere und Dich selbst in Gefahr bringt.

Wenn Du Lohnersatzleistungen oder Rente beziehst, musst Du den Job natürlich bei der zuständigen Institution melden.

Kurzum, wenn Du keine Medikamente nimmst, die ausdrücklich die Ausübung der Tätigkeit zur Gefahr machen, darfst Du arbeiten was Du willst.

Danke, kann jemand etwas zu den Kündigungsmöglichkeiten sagen? Dauernd wechselnde Zeiten, wird ehr nichts für mich sein, aber das weiß ich erst wenn ich es probiert habe.

Zitat von Abenddämmerung:
Danke, kann jemand etwas zu den Kündigungsmöglichkeiten sagen? Dauernd wechselnde Zeiten, wird ehr nichts für mich sein, aber das weiß ich erst wenn ich es probiert habe.

Dazu steht eigentlich alles im Arbeitsvertrag. Üblicherweise gibt es eine Frist einzuhalten, aber es gibt auch die Möglichkeit sich mit dem AG diesbezüglich auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen, der selbstverständlich auch eine fristlose Kündigung zulassen kann.

Ist ungenau, kann mir da eine Vertragsstrafe drohen (Kosten ), wenn ich das nach einem Tag abbreche?

@Abenddämmerung was steht da denn über eine Probezeit? Abgesehen davon, darf ein Vertrag nicht Sittenwidrig sein oder Formal Fehler haben, die einen AN gezielt schaden können. Im Zweifelsfall kann ein Anwalt oder eine Gewerkschaft da ja mal einen Blick drauf werfen. Und letztlich urteilt eben ein Gericht.

Zur Probezeit steht dort nur, dass diese begrenzt ist. Na ja, wenn ich merke, dass das nach einigen Tagen nichts ist, will ich nicht unbedingt einen Anwalt bemühen.
Grundsätzlich würde der Arbeitsvertrag nichtig, wenn ich nicht zur Arbeit erscheine. Es ist so, das mir das Fahrzeug bereits mitgegeben wurde. Die Arbeit fängt aber erst nächste Woche an.
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Mit einer AU bist du auf der sicheren Seite. Dann kann dir niemand was. In der Probezeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen kündigen, allerdings ist auch da eine Frist einzuhalten.

Naja, wenn Du jetzt mit dem Auto viel unterwegs wärst, aber tatsächlich nicht wegen dem Job, könnte ich mir vorstellen, dass der Chef da Regress Ansprüche geltend machen könnte. Sicher brauchst Du keinen Anwalt bemühen, aber wenn Streitigkeiten entstünden, bei einer Kündigung dann wäre es vielleicht eben Nötig. Falls es das wäre.

@Abenddämmerung Der Arbeitsvertrag wird nicht nichtig wenn du nicht zur Arbeit erscheinst.
Wenn in deinem Arbeitsvertrag nichts zur Probezeit steht, ist das kein Problem, es gelten dann die ersten 6 Monate als Probezeit mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist.
Ich würde es erstmal probieren, vielleicht macht es dir ja Spaß und du lernst nette Leute kennen.

A


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