Bei meiner letzten Stelle habe ich 5 Tage gearbeitet und dann die Zusage für meine jetzige Stelle bekommen. Ich habe mir eine AU geholt und mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt. War überhaupt kein Problem.
01.06.2024 15:08 • x 1 #21
01.06.2024 15:08 • x 1 #21
Zitat von Lange-2024:@Abenddämmerung Der Arbeitsvertrag wird nicht nichtig wenn du nicht zur Arbeit erscheinst. Wenn in deinem Arbeitsvertrag nichts zur Probezeit steht, ist das kein Problem, es gelten dann die ersten 6 Monate als Probezeit mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist. Ich würde es erstmal probieren, vielleicht macht es dir ...
01.06.2024 15:11 • x 2 #22
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01.06.2024 15:18 • x 1 #23
01.06.2024 15:33 • #24
01.06.2024 15:35 • x 2 #25
02.06.2024 11:22 • #26
02.06.2024 11:34 • x 1 #27
Zitat von Abenddämmerung:Ist ungenau, kann mir da eine Vertragsstrafe drohen (Kosten ), wenn ich das nach einem Tag abbreche?
02.06.2024 17:51 • x 1 #28
25.06.2024 22:53 • #29
Zitat von Abenddämmerung:Derzeit habe ich ja diesen Nebenjob auf Teilzeit (sozialversicherungspflichtig). Muss, sollte ich dies beim Jobcenter angeben?
26.06.2024 05:15 • x 1 #30
26.06.2024 19:52 • #31
Vor 35 Minuten • #32
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