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Ich würde mir bei einer Stelle, die ich nie angetreten habe, nicht die Mühe mit einem Anwalt machen. AU holen, dann kündigen, dann kann dir keiner was rechtlich.
Bei meiner letzten Stelle habe ich 5 Tage gearbeitet und dann die Zusage für meine jetzige Stelle bekommen. Ich habe mir eine AU geholt und mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt. War überhaupt kein Problem.

Zitat von Lange-2024:
@Abenddämmerung Der Arbeitsvertrag wird nicht nichtig wenn du nicht zur Arbeit erscheinst. Wenn in deinem Arbeitsvertrag nichts zur Probezeit steht, ist das kein Problem, es gelten dann die ersten 6 Monate als Probezeit mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist. Ich würde es erstmal probieren, vielleicht macht es dir ...

Stimmt, auf die allgemeinen Bestimmungen bin ich ja garnicht gekommen, die selbstverständlich dann greifen, wenn nichts einzelvertraglich festgelegt ist. Gut das Du es angesprochen hast.

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Zeitarbeit und Schwerbehinderung angeben?

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Ja, ich möchte auf jeden Fall sehen, ob mir das passt. Das kann ich natürlich erst beurteilen, wenn ich es mal ein paar Tage min. mache. Das mit nicht zur Arbeit erscheinen, hätte ich nur im Notfall gemacht.

@Disturbed Ja das wissen halt ganz viele nicht. Und selbst wenn etwas unliebsames im Vertrag steht, gilt immer noch das Günstigkeitsprinzip, damit kann man auch einige Sachen aushebeln.
Das Gesetz ist recht arbeitnehmerfreundlich.

@Abenddämmerung Versuche dich einfach nicht vorher schon zu verunsichern, auch wenn ich das verstehen kann, neues ist immer etwas aufregend.

Ich habe Bedenken, dass dies meinen Tag/Nachtrytmus zu sehr stört. Einmal die Woche Freizeit, ist halt doch etwas anderes und selbst da fahre ich ungern bei Dunkelheit rum.

Probieren geht über studieren, heißt es im Volksmund gerne.

Zitat von Abenddämmerung:
Ist ungenau, kann mir da eine Vertragsstrafe drohen (Kosten ), wenn ich das nach einem Tag abbreche?

Nicht wenn du regulär kündigst.

Nur mit dem Arbeitsamt aufpassen, falls du noch ALG I Anspruch hast, dass es keine Sperrzeit gibt.

Da du die Arbeit selbst gesucht hast außerhalb vom Gutachten, dürfte es eigentlich nicht, aber könnte zunächst eintreten und dann macht es Arbeit.

Du könntest auch mit dem Arbeitgeber reden und ihn bitten , dass er dir kündigt.
Mit krank schreiben und Situation erläutern

Oder du probierst es erst aus

Ich habe aufgrund meiner Behinderung, eine Förderung vom Jobcenter bekommen (Eingliederung, Vermittlungsgutschein), externe Firma. Kein Geld, dafür verdiene ich auch mit der Selbstständigkeit zu viel. Derzeit habe ich ja diesen Nebenjob auf Teilzeit (sozialversicherungspflichtig). Muss, sollte ich dies beim Jobcenter angeben? So wie ich es verstanden habe, wäre dann die Förderung der Eingliederungsmassnahme gefährdet.

Vielleicht kann jemand etwas dazu sagen?

Zitat von Abenddämmerung:
Derzeit habe ich ja diesen Nebenjob auf Teilzeit (sozialversicherungspflichtig). Muss, sollte ich dies beim Jobcenter angeben?

Du musst sämtliche Einnahmen angeben, das würde ich dir auch raten, denn sonst bekommst du mächtig Ärger. Ob die Maßnahme gefährdet ist, weiß ich nicht. Ich denke mal, dass das Jobcenter immer das bevorzugen wird, was dich möglichst unabhängig von ihnen macht. Sprich, wenn du mit der Tätigkeit Geld verdienst, ist das mMn wichtiger für das JC als die Maßnahme.

Die Maßnahme kann so nicht weiter geführt werden. Ich habe allerdings eine Absprache getroffen u. erhalte weiterhin begleitenden Maßnahmen.

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