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Hallo Jana

Mit deinem lieben Beitrag kann ich leider im Moment so
gar nicht wirklich richtig etwas anfangen ?

Ich schreibe dies hier alles nicht zur Unterhaltung von Trol-
len, sondern weil es sich derzeit wirklich so zuträgt und
mich sehr belastet, auch dann, wenn ich selber manches zu
meiner psychischen Entlastung mit etwas schwarzem Humor
angehe. Danke.

@ Pumukel :

Bei all deinen nicht grundsätzlich unrichtigen Berechnungen,
vergisst du leider, dass sich hier bereits noch viele zusätz-
liche weitere Kosten/Rechnungen aufgetan haben. Ich muss
am Ende nicht nur das preisgünstigste bezahlen, sondern
ALLES, was sich im Zusammenhang mit dem Ableben mei-
nes Vaters nun (und in naher Zukunft) angesammelt hat.

Morgen werden die Rechnungen vom Heim und vom Bestatter
an mich abgesendet, zusätzlich werde ich die Betreuerin nach
ihnen Forderungen befragen (hab das heute wegen anderer
Wichtigkeiten leider vergessen), und ich werde mich auf der
Ortsbehörde informieren, wie hoch Bestattungs- Grab- Grab-
stein und Langzeitfolgekosten (in etwa) sind.

Erst dann kann ich mathematisch vernünftig abwägen, ob ich
das Erbe annehme oder ausschlage.

@ nico :

Die Art der Bestattung wurde bereits dem Bestatter von der
(verschwundenen) Testamentsvollstreckerin vorgegeben. Die
Kostenrechnungen bekomme allerding ich (ohne Mitsprache-
recht?)

Darüber hinaus ist immer noch amtlich unklar, wie viel ich nun
tatsächlich erben werde, da auch dies in den Händen der Tes-
tamentsvollstreckerin liegt. Erst wenn diese ihr OK gibt, oder
für alle Behörden unauffindbar bleibt, oder nicht mehr hand-
lungsfähig ist, tritt das Testament auch ohne sie in Kraft.

Mein Arbeitsplan für morgen :

1. Nachlassgericht anrufen und nachfragen, ob es Neuigkeiten
über den Verbleib der Testamentsvollstreckerin und deren Zu-
tun in dieser Angelegenheit gibt.

2. Ortsverwaltung anrufen (ggf. persönlich aufsuchen) um in
etwa zu erfahren, wie hoch die Summe der Beerdigungskosten
und aller Folgekosten ist (sein wird).

3. Betreuerin anrufen und nachfragen (heute vergessen) wie
hoch in der Endsumme ihre Forderungen an mich sind. Weiter-
hin brauche ich von ihr genaue Auskunft, wo und wie nach ihr-
em Wissen, mein Vater zuletzt gewohnt hat (vor dem Heim),
besonders bezüglich der Zeiträume ist da noch vieles unklar.

4. Staatsanwaltschaft anrufen (ggf. persönlich hinfahren) um
eventuell bei der Suche nach der Testamentsvollstreckerin zu
helfen, und auch um festzustellen, wo der ganze Besitz meines
Vaters abgeblieben ist (Verfahren einleiten).
PS: Zu dem verschwundenen Besitz meines Vaters addiert sich
ja nun auch noch die Auszahlung des lebenslangen Wohnrechts.

Ansonsten :

Mir kommt das Ganze zunehmend vor wie ein surrealer Film, und
wie ich manchen Telefonreaktionen entnehmen kann, nicht nur mir.

Um am Ende nicht wirklich wieder in einer Psychiatrischen Klinik
zu enden, versuche ich diese Sache nun auch etwas wie einen
Film zu behandeln, die Dinge nicht persönlich nehmen und meinen
schwarzen Humor behalten. Ich möchte mich aber nicht völlig teil-
nahmslos aus der Sache zurückziehen und einfach alles aufgeben.
Dies wäre das I-Tüpfelchen auf das Ende meines Selbstwertgefühls
und meiner Würde, und es wäre wohl auch der sichere Weg in meine
eigene Urne . . .

Hallo Beo
dann wünsche ich Dir mal für morgen viel Kraft, Ausdauer und noch vielmehr Erfolg und das es für dich postiv ausgeht.

A


Vater gestorben

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Danksagung aussprech

Und ich meinte, dass ich es einfach sehr nett von den Forumsmitgliedern finde, wie sie dir bei der Problemlösung helfen.
Und ich habe mir erlaubt, das einmal zu würdigen, weil ich nicht finde, dass es selbstverständlich ist.

Hmm bei einer Urnenbestattung zahlt man die Verbrennung, die Urne, den Bestatter, einen (einfachen) Sarg, der ja mit verbrannt wird und evtl. eine Gebühr an die Gemeinde. Wenn man ein Urnengrab will, muss man diese Grabstätte ankaufen. Bei einem Doppelgrab für Erdbestattung waren das hier für 25 oder 30 Jahre 800 Euro. Alles in allem haben die Bestattungen meiner Großeltern rund 3000 Euro gekostet. Jeweils. Aber das ist bei Einäscherung auf jeden Fall billiger.
Das Heim kann ja keine sonderlichen Auslagen gehabt haben. Da bin ich aber mal gespannt. Denn Kosten für die Pflege übernimmt ja die Kasse. Und den Platz an sich hat dein Vater bezahlt. Die Betreuerin war ja sicher auch nicht lange im Amt, wenn er so kurz nur im Heim war und daher ist das in meinen Augen alles überschaubar.
Wünsche dir alles Gute für die Gespräche morgen.

also die Betreuerin kann ja auch ehrenamtlich tätig gewesen sein, das kostet nicht soviel ,

das wird bei uns oft so gemacht um auch das vorhandene vermögen weitreichend zu erhalten, damit das amt nicht so schnell die heimkosten zahlen muss,

was ich aber nicht verstehe ist wenn andere auch erben müssen die nicht auch ein teil der Kosten tragen,

ich weiß zum beispiel das stiefgeschwister auch einen Teil der Beerdigungskosten zahlen müssen,

und bei den familienverhältnissen wäre es doch denkbar das da auch noch jemand ist der was beisteuern muss.

Beo,

bist du jetzt nach lesen der 25 Seiten und der dir angebotenen Variationen des genannten Problems
eigentlich wesentlich schlauer oder unwesentlich verwirrter?

(das was ein lupenreiner Anwaltssatz)

Huhu Pumuckel

Egal wie sehr man nun ein einem Einzelrechnungsposten herumdoktort
(100 Euro mehr oder weniger etc.), die SUMME wird annähern gleich od-
er mittelfristig grösser als der bisher sichere Erbteil sein !

Und laut Bestatter habe ich auch keinen Einfluss/Mitspracherecht auf
die genaue Art der Beisetzung, sie hat nur die (noch) verschwundene
Testamentsvollstreckerin.

Und egal was kann oder nicht kann, ich habe zwar die Rechnungen noch
nicht schriftlich vorliegen (sie kommen Mittwoch/Donnerstag) aber ich ke-
nne telefonisch die Summen.

@ lokigirl :

Wie ja in diesem Thread schon sehr oft geschrieben: Ich bin einziger
Nachkomme und lebender Verwandter meines Vaters, und testamentar-
isch Alleinerbe, da ist also sonst niemand, an den Rechnungen geschickt
werden können.

Die Betreuerin ist eine Berufsbetreuerin (kein Ehrenamt), und ihre For-
derungen beziehen sich nicht auf ihre Betreuungsarbeit, sondern auf
irgendwelche Auslagen/Vorlagen die sie hatte (genaue Höhe erfahre ich
auch im Verlauf der Woche, aber es sind ebenfalls um die 2000 Euro).

@ primavera :

Eigentlich verwirrter (weil, ich fange an meine Sprach- und Mitteilungs-
fähigkeit anzuzweifeln).
Viele Dinge habe ich mehrfach exakt berichtet, aber sie gehen immer
wieder unter (müssen 1:1 neu mitgeteilt werden).
Andere Antworten sind zwar formal richtig, aber sie gehen an der der-
zeitigen realen und juristischen Situation völlig vorbei.
Und Prioritäten gehen abhanden, etwa (geschätzt) 80-100tausend Eu-
ro, die (Verhandlungswert des Notars im Testament) in Form von Haus-
rat und Wohnrechtauszahlung (u.v.m) verschollen sind, spielen keine
Rolle, hingegen ist ein relativ minimale Preisunterschied für z.B. ei-
nen Grabstein von Relevanz ...

Zitat von Beobachter:
Erst dann kann ich mathematisch vernünftig abwägen, ob ich
das Erbe annehme oder ausschlage.

Beo, wie schon mehrmals geschrieben, hast du da gar keine Wahl mehr, denn mit der BEANTRAGUNG des Erbscheins gilt das Erbe als ANGENOMMEN.

Du kannst dann höchstens noch einen Antrag auf Erbschaftsinsolvenz stellen.

Huhu GastB

Erbschein ist zum Glück noch keiner beantragt.

Falls die Testamentsvollstreckerin doch noch aufgefunden wird,
und sie gesundheitlich das Testament vollstrecken kann, ist die-
ser auch nicht nötig.

Erst wenn die Suche nach dieser Frau vom Nachlassgericht auf-
gegeben wird, müsste ich, falls ich das Erbe dann nicht ausschla-
ge, den Erbschein beantragen.

Ich habe da also noch gute zwei Wochen Bedenk- und Rechen-
zeit ...

Was würde eigentlich passieren, wenn ich das Erbe antreten wür-
de, aber anschliessend den Geiern und Todengräbern nichts bezahle?

Da es ja nur wenige Tausend Euro sind, kann ich dieses Geld offiz-
iell in kürzester Zeit versoffen und verhurt haben. Könnte dann die
Finger für eine Privatinsolvenz heben, und hätte dennoch etwas
Rücklagen, mit denen meine Zukunft etwas angstfreier wäre ...
theoretisch möglich, denn wirklich zu verlieren hätte ich nichts da-
bei ...

Zitat:
Eigentlich verwirrter (weil, ich fange an meine Sprach- und Mitteilungs-
fähigkeit anzuzweifeln).
Viele Dinge habe ich mehrfach exakt berichtet, aber sie gehen immer
wieder unter (müssen 1:1 neu mitgeteilt werden).
Andere Antworten sind zwar formal richtig, aber sie gehen an der der-
zeitigen realen und juristischen Situation völlig vorbei.
Und Prioritäten gehen abhanden, etwa (geschätzt) 80-100tausend Eu-
ro, die (Verhandlungswert des Notars im Testament) in Form von Haus-
rat und Wohnrechtauszahlung (u.v.m) verschollen sind, spielen keine
Rolle, hingegen ist ein relativ minimale Preisunterschied für z.B. ei-
nen Grabstein von Relevanz ...


Beo,

genau so ist das. Deshalb bin ich zeitig ausgestiegen.
Da wird gesundes Halbwissen vermengt mit einiger Internetrecherche plus eigenes erleben im Familienkreis
zügig gemixt.
Was kommt raus- nichts!

Sicher gut gemeint, will da keinen angreifen - aber eben für deinen (durchaus etwas speziellen ) Fall eben nicht
besonders hilfreich.
Deine Punkteplan den du für morgen aufgestellt hast finde ich sehr hilfreich. Also stur ab arbeiten und dann weiter sehen.
Ohne jetzt alle Details zu kennen `: Du willst es nicht einfach aufgeben (war ja mein Gedanke am Anfang- da kommt nichts bei rum für dich .
Dann ziehe es halt durch, selbst wenn du Fehler machst, zu holen ist bei dir nichts, vielleicht kommst doch noch etwas ins Plus.
Ich wünsch dir viel Glück dabei.

Zitat:
Was würde eigentlich passieren, wenn ich das Erbe antreten wür-
de, aber anschliessend den Geiern und Todengräbern nichts bezahle?

Da es ja nur wenige Tausend Euro sind, kann ich dieses Geld offiz-
iell in kürzester Zeit versoffen und verhurt haben. Könnte dann die
Finger für eine Privatinsolvenz heben, und hätte dennoch etwas
Rücklagen, mit denen meine Zukunft etwas angstfreier wäre ...
theoretisch möglich, denn wirklich zu verlieren hätte ich nichts da-
bei ...


Beachte meinen vorletzten Satz im letzten post.

Yes , nicht gaaanz legal, aber deine beste Idee seit langen.

Huhu liebe primavera

Sicherlich ist das von allen Antwortenden gut gemeint,
man kann zu der Sache ja auch nicht wirklich etwas sagen.

Selbst die Behörden waren anfangs verwirrt und überfordert,
allerdings haben sie nach einiger Zeit dann doch die wahre
Sachlage und Tragweite (verschwundenes Sacherbe etc.) be-
griffen.

Das Ganze zeigt einem aber auch leider, wie alleine und un-
verstanden man, trotz grossem Hilfswillen, oftmals in der
Welt steht.

Es ist so wie überall wenn es etwas komplizierter wird, das
Ganze wird nicht mehr von den Helfern wahrgenommen, egal
wie man es (oft mit letzter Kraft) versucht zu kommunizieren.
Dafür werden besser greifbare Nebensächlichkeiten zum Hau-
ptthema. Dies funktioniert leider heute überall nach diesem
Muster, ob es der Welt oder dem Hilfesuchenden aber wirklich
hilft ... ?

Zitat von primavera:
Yes , nicht gaaanz legal, aber deine beste Idee seit langen.


Danksagung, bin ja auch nicht wegen Dummheit hier im Forum,
sondern wegen krankhafter Überängstlichkeit ...

Zu holen mag nichts sein, aber irgendetwas könnte trotzdem strafrechtlich relevant sein, falls es jemand verfolgen würde. Aber OB es strafbar ist, eine Erbschaft zu verjubeln und Gläubiger zu prellen, weiß ich nicht wirklich. Ich vermute aber, dass zumindest ein Bestattungsunternehmen sich nicht einfach übers Ohr hauen lässt. Die sind diese Dinge ja gewöhnt und bestimmt darauf eingestellt.

Bestatter haben es aber auch nicht leicht ...
http://bestatterweblog.de/vom-bestatter ... len-nicht/

GastB

es ist ein rein hypotetisches Gedankenspiel und als solches lassen wir das einfach mal so unkommentiert stehen.

Könnte aber auch sein,Beo hat diese ganze Sache psychisch so dermassen umgehauen, das er die Kohle in einem
euphorischen Rausch in einer Nacht ( Alk plus Mädels) drauf gehauen hat.
Und dann? So kanns gehen - rein theoretisch natürlich.

Zitat von primavera:
Könnte aber auch sein,Beo hat diese ganze Sache psychisch so dermassen umgehauen, das er die Kohle in einem euphorischen Rausch in einer Nacht ( Alk plus Mädels) drauf gehauen hat.

Da hast du natürlich Recht, das ist sogar äußerst wahrscheinlich!
Sponsor-Mitgliedschaft

Ich sag es nun einmal so :

Wer auch immer sich in den letzten Jahren Hab und Gut meines
Vaters rechtswidrig angeeignet hat, für den sollte dann doch das
Strafrecht genau so Gültigkeit haben wie für mich ?

Bin ich denn der Schutzgeist der schei. ?

PS1 :
Wenn ich die Wahl hätte, dann wäre ich wohl lieber im Gefängnis,
als wie dass ich mir nun am Ende noch einmal alles Unrecht bieten
lasse, und meinen letzten Rest Selbstachtung dabei verliere ...

PS2 :
Die Polizei muss ja nicht wissen, dass ich keinen Alk. trinke und
fürchterliche Angst vor Mädchen habe ....

Zitat:
PS2 :
Die Polizei muss ja nicht wissen, dass ich keinen Alk. trinke und
fürchterliche Angst vor Mädchen habe ....




Bisher war das so, kein Alk , keine mädels, warte mal ab wenn du das Geld hast.

Wünsche gute Nacht und schöne Träume!

Zitat von primavera:
Bisher war das so, kein Alk , keine mädels, warte mal ab wenn du das Geld hast.


Dies leider nein, habe ja theoretisch auch früher sehr gut Geld verdient,
und oft mehr angespart als die mir derzeit bekannte maximale Erbsumme.

Und Alk. geht nicht, weil ich trockener Alk. bin, würde mir damit
nichts Gutes tun.
Mädchen gehen leider auch nicht, denn dem steht meine Asperger-Sympto-
matik im Wege.

Aber eine etwas angstfreiere Zukunft, zumindest im Hinblick auf meine teil-
weise 25 jahre alten Haushaltsgeräte wäre mir gesichert.

PS Mädchen :
Unter welchem Name wohl mein Jana-Schatz wiederkommen wird ?

Ansonsten :

Auch gute N acht sag, weil morgen Telefonfrühschicht ...

A


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