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Und wieso will das Heim noch Geld? Für März hat er doch noch bezahlt. Das würde ich genau prüfen.

Die Nachbarn der Wohnung, wo die Freundin gewohnt hat, könnten auch etwas über deren Verbleib wissen.

A


Vater gestorben

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Was, wenn diese Freundin gar nicht mehr geschäftsfähig ist und/oder nicht in der Lage, irgendetwas zu tun? Zumindest letzteres ist ja sehr wahrscheinlich, sonst wäre sie ja nicht in einem Pflegeheim.

Was hat denn die Testamentsvollstreckerin eigentlich in dem Fall zu tun?

http://de.wikipedia.org/wiki/Testaments ... lstreckers :

Das Nachlassgericht kann den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines Beteiligten entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt § 2227 Abs. 1 BGB. Ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Die Unfähigkeit kann sich aus einer Untätigkeit ergeben, aber auch aus dem Unvermögen, die Auseinandersetzung des Nachlasses in gehöriger Weise durchzuführen.

Ich würde mich daher an das Nachlassgericht wenden und die Entlassung der Testamentsvollstreckerin beantragen. Gründe: 1) Unauffindbarkeit
2) Eine Person in einem Pflegeheim kann diese Aufgabe so gut wie sicher gar nicht mehr wahrnehmen.

das finde halte ich für einen guten Rat für dich Beo,

gehe zum Nachlassgericht!

Huhu Pumuckel

Ohne irgendwelche Unterlagen und/oder Befugnisse brauche ich
doch erst gar nicht auf die Bank zu gehen ...

Die angekündige Rechnung vom Pflegeheim (1400 Euro) bezieht
sich nicht auf Pflege- und/oder Heimkosten, sondern auf irgend
welche Auslagen (ich muss die schriftliche Rechnung abwarten).

@ Pumuckel und Jana :

Das Einwohnermeldeamt (habe dort natürlich zuerst nachgefragt)
darf mir keine Auskunft geben.
Selbst das Nachlassgericht hat bisher die Heimadresse der Freun-
din/Testamentsvollstreckerin noch nicht in Erfahrung bringen kön-
nen ...

PS:
Gleitsichtbrille und Miezekatze sind ersatzlos gestrichen, da ja
noch die Gebühren/Miete für die Urnengrabstätte dazukommen.
Werde nun auch einmal den Begriff Erbaftssteuer googeln, be-
vor wirklich am Ende noch der Gerichtsvollzieher bei mir vor der
Tür steht ...

@ GastB

Exakt
Genau dies ist die derzeitige Frage.
Zuerst muss die Freundin/Testamentsvollstreckerin aufgefunden
werden, und dann muss festgestellt werden, inwieweit sie noch
in dieser Sache Handlungsfähig ist. Erst dann kann die ganze Sa-
che weiter abgewickelt weden.

@ lokigirl :

Mit dem Nachlassgericht stehe ich doch bereits seit einer Woche
schriftlich und telefonisch in Verbindung. Die wissen auch moment-
an nicht wirklich weiter ...

PS:
Ob ich wohl irgendwann, zusammen mit dem Erbschein, auch auto-
matisch eine Lizens als staatlich geprüfter Privatdetektiv bekomme?

Hy Beo

wenn du diese Lizens hast, melsdest dich bei mir!

Zitat von lokigirl:
wenn du diese Lizens hast, melsdest dich bei mir!


Bin dabei (wenngleich auch unfreiwillig) sogar die
Meisterprüfung als Privatdetektiv zu machen . . .

Letzte Info :

Mein Vater war nur von Anfang Januar 2014 bis zum 14.März 2014
in dem Pflegeheim (in Zahlen: weniger als 3 Monate).
Er ist dort völlig verwahrlost (so die Info) vom Krankenhaus an-
gekommen, musste sogar Notkleidung vom Heim gestellt bekom-
men. Morgen wird eine Endabrechnung der zu Zahlenden Dinge
an mich abgesendet.

Zitat von Beobachter:
@ GastB

Exakt
Genau dies ist die derzeitige Frage.
Zuerst muss die Freundin/Testamentsvollstreckerin aufgefunden
werden, und dann muss festgestellt werden, inwieweit sie noch
in dieser Sache Handlungsfähig ist. Erst dann kann die ganze Sa-
che weiter abgewickelt weden.

Also das halte ich für Humbug. Wenn ein Testamentsvollstrecker nicht auffindbar ist, kann das doch nicht zu Lasten des Erben gehen. Dann muss das Nachlassgericht m.E. die Enthebung durchführen - die natürlich vorher beantragt werden muss.
Noch dazu, wenn sowieso davon auszugehen ist, dass selbst nach dem Auffinden der Person diese ihre Aufgabe gar nicht mehr durchführen könnte.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Nachlas ... 27460.html

Es gibt sehr viele mögliche Gründe für eine Entlassung eines TV:
http://erbrecht-abc.info/entlassung-des ... streckers/
Das ist aber nicht vollständig, sondern immer wieder eine Ermessensfrage.

mir kommt das auch alles recht seltsam vor!

Erbschaftssteuer fällt keinesfalls an. Leibliche Kinder haben einen Freibetrag von mehreren Hundertausend Euro. Entweder 200.000 oder 400.000 Euro. Also kannst du direkt abhaken.
Normalerweise bezahlt man eine kleine Gebühr beim Einwohnermeldeamt. 7.50 Euro soweit ich weiß. Ein Anwalt wüsste es sofort, denn die stellen die Anfragen täglich. Also such doch einen auf, wenn es sonst nicht geht.
Schreib mir ansonsten bitte eine PN mit der Adresse. Ich kenne privat eine Anwältin, für die es keinerlei Problem ist, die Anfrage zu stellen. Kann ich innerhalb eines Tages in die Wege leiten.

P.S.: Kostet nur die Gebühr von 5- vielleicht 7 Euro. Mehr nicht.

Huhu GastB

Jupp, ich muss mich dazu nun mit dem Nachlassgericht in Verbindung setzen.
Geht leider erst morgen, da sie dort nur bis 12 Uhr besetzt sind.
Falls sie dort auch die Testamentsvollstreckerin (noch) nicht ausfindig machen
konnten, dann wird (hoffentlich) die Sache ohne sie vollstreckt ...

Ausstehende Rechnungen vom Pflegeheim und vom Bestatter habe ich nun
angefordert, sie gehen mir umgehend schriftlich zu.
Zu den vorgenannten Ecksummen (in vorangegengenen Beiträgen) addiert
sich nur noch die bevorstehende Urnenüberführung.

Die Rechnung von der Betreuerin kann ich derzeit noch nicht bekommen, da
möglicherweise noch weitere Auslagen dazukommen, und diese Rechnung
daher im Moment noch nicht vollständig erstellbar ist.

Die Urne geht irgendwann in der nächsten Woche an meine Heimatgemeinde,
dort kommen dann für Urnengrab, Beerdigung, Grabstein und Verwaltungsauf-
wand weitere Kosten auf mich zu.

Die Gesamtrechnungen erreichen also allmählich die maximal zu erwartende
Erbsumme (noch nicht ganz, aber zunehmend).

Ja, wie konnte ich Depp auch den Grabstein vergessen und mich auf eine neue
Gleitsichtbrille freuen ? (sorry für den nun wirklich sehr schwarzen Humor)

@ Pumuckel :

Ich habe die amtliche maximale Erbsumme ja in einem meiner vorherigen Bei-
träge aufgelistet, sie liegt dann deutlich unterhalb der Steuerfreigrenze.

na musst du den einen grabstein machen
wenn es ein urnengrab wird genügt auch ein schöner kleiner stein oder ein kreuz aus holz

und mal ganz ehrlich warum musst du das machen

Zitat von lokigirl:
und mal ganz ehrlich warum musst du das machen


Weil ich, falls ich das Erbe annehme, der einzige lebende
Nachkomme/Verwandte meines verstorbenes Vaters bin.

Wenn alles hier so weitergeht, dann werde ich aber wahr-
scheinlich sowieso bald wieder in der Psychiatrie landen.
Und dort kann ich dann ja im kreativen Gestalten/Gestalt-
therapie einen Grabstein basteln. Könnte sogar eine Urne
töpfern und die alte dem Bestatter (gegen Kostennachlass)
zurückgeben ...

Zitat von Beobachter:
Wenn alles hier so weitergeht, dann werde ich aber wahr-
scheinlich sowieso bald wieder in der Psychiatrie landen.
Und dort kann ich dann ja im kreativen Gestalten/Gestalt-
therapie einen Grabstein basteln. Könnte sogar eine Urne
töpfern und die alte dem Bestatter (gegen Kostennachlass)
zurückgeben ...


Daraus wird nix, falls du immer noch an Amoklauf denkst. In der geschlossenen sind Speckstein und Schnitzmesser doch tabu

Zitat von juwi:
Daraus wird nix, falls du immer noch an Amoklauf denkst. In der geschlossenen sind Speckstein und Schnitzmesser doch tabu


Nöö, an Amoklauf (realpraktisch umgesetzt) denke ich eigentlich
gar nicht mehr ...
(was aber nicht bedeut, dass ich vergessen habe wie man sich we-
nige Sekunden vorher dabei fühlt)

Speckstein war in Nervenkliniken noch nie so mein Ding, habe im-
mer lieber zu Wasserfarben (für Bilder) oder zum Ton (für Aschen-
becher, Kaffetassen und Tränenschälchen) gegriffen.

Auch alle meine Mahlzeiten durfte ich in den bisher besuchten
Heilanstalten noch mit einem richtigen Essbesteck (kein Plasik)
zu mir nehmen.

Aber natürlich weiss niemand, was die Zukunft noch alles bereit
hällt, wenn sich meine Lebenserfahrungen so weitergestalten wie
in den zurückliegenden 54 (bald 55) Jahren ...
Sponsor-Mitgliedschaft

Geht mir genauso Schatz

Ist doch prima, was für tolle Ratschläge du von pumuckl, GastB und den anderen bekommst.

Eine Urnenbestattung ist nicht so teuer und DU darfst entscheiden, was gemacht wird, weil DU der Erbe bist und DU es bezahlen sollst. Eine Urnenbestattung kostet rund 1500 Euro, evtl. 2000. In jedem Fall ist sie weitaus günstiger als eine Erdbestattung, wo man noch die Grabstelle ankaufen muss. Gibt es bei euch Urnenwände? Oder nur Urnengräber? Bei Urnenwänden braucht es keinen Grabstein, da dort nur eine Aufschrift auf die Wand kommt mit Namen. Also so eine Gravur/Buchstaben.
Und auf einem Grab stellt ein Grabstein keine Verpflichtung dar. Jedenfalls hier nicht. Es gibt auch Leute mit Holzkreuzen. Und bei Urnengräbern sind oft nur kleine Namensschilder dran, weil ja da ein richtigter Grabstein gar nicht drauf passt.

Ich bin bei sowas ja völlig pragmatisch. Lass ihn anonym bestatten dann hat sich's und es muss. Sich keiner mehr ( in dem Fall du ) Gedanken um die Grabpflege machen. Kostet einen Bruchteil davon was eine eigene Grabstelle kostet, du kannst trotzdem bei der Beisetzung dabei sein und wenn du wirklich mal den Drang haben solltest Blumen hinzubringen gibt es auf dem Graeberfeld einen Gedenkstein für alle wo man diese dann ablegen kann.

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