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Beo, dein Vater hat den Kontakt vor 12 Jahren abgebrochen, seine Hütte verschenkt ( die ist also nach Ablauf der
10-Jahresfrist weg für dich) und dich aber in seinem Testament als Alleinerbe eingesetzt, soweit richtig?

Das würde heißen sein sonstiger Besitz (Hausrat, persönliche Dinge, Konten, Lebensversicherungen usw) wären
deins. (abzüglich der evtl. anstehenden Kostenbeteiligung Beerdigung usw.)

Richtig soweit?

Zitat von Beobachter:
Was ich jetzt benötige ist ein Erbschein und eine Sterbeurkunde.
Ohne diese Dokumente könnte auch der beste Rechsanwalt nur
sehr wenig tun. Und diese Dokumente bekomme ich ja nächste
Woche.
NEIN!

Sobald du einen Erbschein beantragst, nimmst du damit das Erbe automatisch an!
(Ich hatte das vor einigen Tagen hier schon geschrieben ...)

Vermutlich ist damit das Kind bereits in den Brunnen gefallen, sofern du noch mit dem Gedanken gespielt haben solltest, das Erbe auszuschlagen.

http://archiv.jurathek.de/showthread.php?t=57100

Ich weiß zwar nicht, WARUM das so ist, denn ich finde das äußerst unfreundlich gegenüber den möglichen Erben. Aber DASS es so ist, habe ich jetzt schon aus mehreren Quellen.

A


Vater gestorben

x 3


Hier gibt es sehr gute und ausführliche Informationen zum Umgang mit dem Geerbten:
http://www.iww.de/erbbstg/archiv/erbenh ... gen-f48168

Insofern hat Jana Recht! Dem leiblichen Kind steht zumindest ein Pflichtteil zu. Aber eben nur von dem, was am Todestag noch da ist. Hat der Erblasser vorher alles verjubelt, kann man da nichts machen. Nur bei Schenkungen kann man das rückfordern, wenn noch keine zehn Jahre vergangen sind. Aber auch das kann schwierig werden, wenn bei den Beschenkten nichts zu holen ist.
Über eine Einwohnermeldeamtsanfrage kann man ermitteln, wo diese Frau sich derzeit aufhält. Ansonsten die umliegenden Heime abtelefonieren. Naheliegend wäre ja, dass sie in einem örtlichen Heim untergebracht ist.

Also ich kann von der Schwester meines Opas sprechen, die gestern mittellos im Altenheim gestorben ist. Ihre Wohnung wurde aufgelöst damals (nur mit dem Unterschied, dass sie jetzt sehr sehr viele Jahre im Heim war und nicht wenige Monate) und die hatte jetzt wirklich nur ihre Kleidung, vielleicht ihren Ehering und einen Fernseher, den ihr Bruder ihr gekauft hat als der mit gebrachte kaputt ging. Ihre Möbel wurden damals verschrottet, verteilt usw. Einkommen, nachdem das Vermögen verbraucht war: mickriges Taschengeld.
Sie wird nun verbrannt, da der Staat wohl nur die günstigste Bestattung bezahlt und auch am Ort des Heimes beerdigt. Finde ich auch total schlimm. Sie hatte keine Kinder und ihr Mann ist schon lange tot. Allerdings leben noch drei Geschwister.

Aber um zum Thema zurück zu kommen: Es geht, bis auf Schenkungen (Haus, andere Immobilien, Grundstücke) nur darum, was noch da ist. Nachweislich. Also Barvermögen, Hausrat, PKW usw. Was der Erblasser zeitlebens mit seinen Sachen gemacht hat, juckt keinen. Das ist ziemlich blöd für leibliche Kinder. Aber bei dem alten Herrn in meiner Nachbarschaft war es ja auch nicht anders. Mit dem einzigen Unterschied, dass die beiden Söhne bei der vorverstorbenen Mutter noch direkt ihr Pflichtteil geltend machen konnten. Der Mann hat seine Frau vielleicht fünf Jahre überlebt und in der Zeit haben Pflegepolin und Sohn alles drauf gemacht (Haus, Vermögen) etc. Eine Katastrophe.

Huhu GastB

Ich habe da auch viel gegoogelt, und dieses Problem scheinen
nicht wenige zu haben.

Irgendwie muss man ja wissen, welcher Art (plus/minus etc.)
das Erbe ist, bevor man sich da entscheiden kann ...

Naja, noch 3 Wochen Zeit, und ich denke/hoffe ja, in den näch-
sten Tagen zumindest eine Aufstellung über das Geldvermögen
zu bekommen.
Ansonsten gibt es für Notfälle eine sogenannte Nachlassinsolvenz.

PS:
Meine bisher bekannten Schulden gegenüber dem Heim (Auslagen),
dem Bestatter (Organisation, Verbrennung und Urne) sowie der Bet-
reuerin (auch Auslagen) liegen in der Summe bei knapp 5000,- Euro.

@ jana :

Ich möchte dir hier natürlich auf keinen Fall zu nahe treten, aber
willst du mir mit deinem letzten Beitrag sagen, dass mein Vater
seine ganze Habe (Möbel, Tisch, Stühle, Hausrat, Kleidung, pers-
önliche Dinge, Fahrzeug u.v.m.) für seinen Lebensunterhalt ver-
kauft und verbraucht hat, und in einer völlig leeren Wohnung ge-
wohnt hat ?
Ich glaube auch nicht, dass er (freiwillig) Geld in ein Haus gesteckt
hat, welches ihm seit über einem Jahrzehnt gar nicht mehr gehört,
und wo er zuletzt auch nicht mehr gewohnt hat.

Ich frage mich gerade (Blackhumor), wie mein Vater ohne Kaffee-
tasse seinen Kaffee getrunken hat, oder wie er sich ohne Zahn-
bürste die Zähne geputzt hat ...

@ primavera :

Absolut richtig. Allerdings :

Das würde heißen sein sonstiger Besitz (Hausrat, persönliche
Dinge, Konten, Lebensversicherungen usw) wären deins.
(abzüglich der evtl. anstehenden Kostenbeteiligung Beerdigung
usw.)

Solche Dinge existieren ja angeblich keine mehr. Nach Akten-
lage hat mein Vater gewissermassen am Ende noch nicht ein-
mal die bildliche Kaffetasse besessen.

Und solange ich noch halbwegs bei klarem Verstand bin, wage
ich mich dies anzuzweifeln und Fragen zu stellen ...

Wir wissen doch noch gar nicht, wie es in seiner Wohnung aussieht.., oder?
Aber die Stiefkinder werden es wohl verkloppt haben, die Sachen.., und ansonsten alte Kontoauszüge anfordern und überprüfen, was das Geld dann wohl aber auch nicht zurückbringt.
Und ansonsten nennst du deinen Wohnort am besten in Geierhausen um.

Mein Gott, eine Altenpflegerin wird halt die alte Kaffeetasse und die Zahnbürste weggeschmissen haben, damit für den nächsten Platz ist. Du tust ja gerade so, als hätten wir es mit dem größten Erb-Kriminalfall in der Geschichte zu tun.

Beo
Du sagst es,angeblich existieren dies Dinge nicht mehr.

Da er ja im verschenkten Haus bei dem Kind gelebt hat wird das auch etwas schwierig.

Sicher ist sein Zeug nach einem halben Jahr im Pflegeheim nicht verschwunden.
Ich gehe aber davon aus, das Kind plus Anhang hat den Besitz schon verwertet, soll heißen den Müll (olle Möbel, Geschirr usw.) aussortiert und
entsorgt und die guten Dinge eingesackt.
Da du nicht weisst was er hatte kannst du das auch schwer einfordern.
Ansonsten aber schauen ob es eine Lebensversicherung, Geldanlagen oder Bankkonten gab.

Huhu primavera

Natürlich existiert dieser Besitz, oder hat existiert bevor er
unrechtlich veräusert wurde.
Und natürlich werde ich dies, obwohl naheliegend, niemals
nachweisen können. Daher ist jeder Rechtsweg auch völlig
sinnlos ...

@ Jana :

Die Vorstellung, dass mein Vater noch vor 6 Monaten völlig
ohne jedweder Besitz in einer völlig leeeren Wohnung ge-
wohnt hat, entzieht sich dennoch weiterhin meinem noch ge-
sunden Menschenverstand.

Es geht mir bei Alledem auch nicht um Bereicherung, sondern
um die Grenze, wie weit und wie oft ich mich verarschen lasse.
Es geht mir nicht um Geld, es geht mir hier nur noch um den
allerletzten Rest meiner Würde uns Selbstachtung ... Sorry.

Da fällt mir gerade ein:

Hinfahren, klingeln. Tag bin der Sohn und Erbe und möchte die Sachen meines Vaters abholen.
(gerne mit einigen großen starken Männern im Hintergrund)

das wäre dann meine Version.

Alter Hausrat zählt für ein Nachlassgericht sicher nicht zu erwähnenswerten Wertsachen.

Zitat von Jana:
Hinfahren, klingeln. Tag bin der Sohn und Erbe und möchte die Sachen meines Vaters abholen.
(gerne mit einigen großen starken Männern im Hintergrund)
Ich sehe das auch als die efffektivste Methode, herauszufinden, ob und was noch da ist, und falls gar nichts da sein sollte, wenigstens annähernd zu erfahren, wieso nicht.

Wenn der Vater in dem Haus gewohnt hat: Nur in bestimmten Räumen, oder? Da würde ich auch wissen wollen, was mit diesen Räumen jetzt ist, ob sie noch unverändert sind oder ob schon von den anderen Nachkommen besetzt oder leer?

Eine Lebensversicherung bei einem alten Mann: Es könnte allenfalls eine verrentete Lebensversicherung da sein, die ihm eine regelmäßige Rente (Zinsen, Kapital) ausbezahlt. Je nach Typ könnte da theoretisch noch ein Restkapital da sein, auf das die Erben Anspruch haben.

Huhu GastB

Mein Vater war eigentlich ein Typ, der zwanghaft (einzige Gemeinsamkeit)
für alles vorgesorgt hat. Bestehende (Lebens)Versicherungen sind daher
also wirklich nicht auszuschliessen.

Zitat von primavera:
Hinfahren, klingeln. Tag bin der Sohn und Erbe und möchte die Sachen meines Vaters abholen.
(gerne mit einigen großen starken Männern im Hintergrund)


Jupp, in meiner frühen Jugendzeit, als die Angst noch nicht so bewusst
mein Dasein bestimmt hat, habe ich genug Leute gekannt, die diese
Erbangelegenheit (für wenige Kästen B.) in kürzester Zeit erfolg-
reich beendet hätten ...

Zitat von Beobachter:
Huhu cichysp

Ersteres ist klar (bei Bescheid), aber letzteres hat sich vollständig in Luft
aufgelöst.

Und ich kann im Moment noch nicht wirklich glauben, dass das Pflegeheim
oder Betreuer diese ganze Hardwarehabe zwecks Kostendeckung der Pfle-
ge- und Betreuungskosten für wenige Monate, eingezogen haben.


für wenige Monate ... (?) möglicherweise war vor wenigen Monaten bereits klar gewesen, dass das Seniorenheim die letzte Lebensstation sein würde [er nicht mehr in die Wohnung zurückgehen würde]
und Dein Vater aus diesem Grund der Wohnungsauflösung zugestimmt hat,

in der Regel läuft es in solchen Fällen so, dass der Betreuer ein Unternehmen damit beauftragt, die Wohnung komplett aufzulösen, solche Unternehmen verkaufen was noch brauchbar ist und räumen alles andere zum Sperrmüll
der Betreuer bezahlt die Auflösung aus dem Konto des Betreuten, wenn es gedeckt ist, wenn nicht, läuft das über das Sozialamt

Großer Anhaltspunkt wäre die Bank! Die kann ja nachvollziehen, wo sein Geld hin hing. Z.B. wenn er eine Lebensversicherung bedient hätte. Eine Sterbegeldversicherung hatte er dann wohl nicht? Man weiß es nie. Die Kontoauszüge könnten Aufschluss geben.
Was den Hausrat angeht, wäre es ja mehr als schlecht nachzuweisen, was nun deinem Vater gehörte und was der Freundin/deren Kindern. Darauf würde ich auch nicht so sehr mein Augenmerk legen.
Vielleicht wichtiger ist zu erfahren, ob Bankkonten bestanden, Sparbücher, Tagesgeldkonten, Lebensversicherungen, eine Sterbegeldversicherung, ein PKW, der noch auf ihn gemeldet war, Grundstücke. Sollen sie doch glücklich werden mit dem Hausrat. Das kannst du eh nicht beweisen. Aber wenn es andere Gelder geben würde, solltest du mit allen Mitteln verhindern, dass die die einkassieren.
Übrigens: Für den Todesmonat steht deinem Vater noch die volle Rente zu!
Es kann also sein, dass da noch mal eine Zahlung eingeht.Es ist in meinen Augen also ganz wichtig, dass du bei der Bank vorstellig wirst. Denn wenn Ende März die Rente für den Monat März überwiesen wurde und er ist gestorben, so muss er ja für April nicht mehr fürs Heim zahlen.
Angenommen, es bestand eine Sterbegeldversicherung, geht womöglich nochmal Geld ein. Man weiß es ja nicht. Wer hat denn da Bankvollmacht?

Was habt ihr eigentlich immer mit der Lebensversicherung?

Eine Lebensversicherung läuft in der Regel nur bis zum Renteneintrittsalter (also ca. 60, 63, 65 Jahre) und wird dann ausgezahlt. Oder der Versicherte zahlt sie anschließend sofort wieder ein und lässt sich daraus eine laufende Rente auszahlen. Da gibt es verschiedene Arten, entweder mit oder ohne Kapitalverzehr. Wenn ohne Kapitalverzehr, könnte natürlich noch etwas zu erben sein - meint ihr das?

Meist aber, v.a. wenn es keine allzu hohe LV gewesen ist, wird es wohl mit Kapitalverzehr gemacht, damit die monatliche Rente nicht allzu mickrig ausfällt. Dann gibt es aber m.W. auch nichts mehr zu erben.

Aber eine laufende, normale Lebensversicherung hat doch wohl kein alter Mensch, es sei denn zu Gunsten einer bestimmten anderen Person. Wenn du das nicht bist, Beobachter, dann gehört das nicht zur Erbmasse. Falls du es doch bist, bin ich nicht sicher, ob das zum Erbe gehört (und dann z.B. Erbschaftssteuer anfällt) oder ob das auch da separat abläuft.

Wie eine Versicherung vom Tod des Versicherten erfährt, weiß ich nicht. Ich vermute, sie lesen regelmäßig irgendwelche Infos der Standesämter o.ä.

Zitat von pumuckl:

Es kann also sein, dass da noch mal eine Zahlung eingeht.Es ist in meinen Augen also ganz wichtig, dass du bei der Bank vorstellig wirst.


was soll er denn ohne Vollmacht bei der Bank ? Sich anhören, dass sie wegen dem Bankgeheimnis keinerlei Auskunft geben dürfen ... ? Das kann er sich sparen ...

Nicht einmal die offzielle Betreuerin wäre zu Lebzeiten des Vaters zur Auskunft verpflichtet - sie darf keine Auskunft geben ... es sei denn, der Vater gäbe sein Einverständnis dazu
Wie es nach dem Tod ist, ob es dann eine Auskunftsverpflichtung gibt ... weiß ich nicht, kann s mir schlecht vorstellen, denn mit dem Tod enden alle Zuständigkeiten des Betreuers und er ist m. E. zu nichts verpflichtet,
auch einem leiblichen Verwandten gegenüber nicht
er legt dem Gericht seinen Abschlussbericht vor, tätigt die letzen Überweisungen und damit hat es sich für ihn erledigt ...

Huhu cichysp

Das ist durchaus möglich, ja sogar sehr wahrscheinlich.

Ich hoffe, ich erfahre beim persönlichen Gespräch (werde es Montag
noch einmal fordern) mehr darüber (mit der Betreuerin).

Aber auch dann müsste ich gefragt, zumindest informiert werden. Und
der Gewinn müsste in die Erbmasse mit einfliessen, denk ...

Eigentlich geht es mir im Moment nur noch darum, dass ich informiert
und einbezogen werde, also nicht völlig übergangen.
Für meine Zukunft, für mein Ich ist dies nun wichtiger, als es noch so
grosses Vermögen wäre.
Steht denn irgendwo in der Verfassung, dass sich Beo lebenslang
ganz hinten anzustellen hat ? Beo hat NICHTS mehr zu verlieren !

@ Pumuckel :

Erst einmal Danke sag.
Im Augenblick ist noch Wochenende, aber nächste Woche werde ich
all diese Dinge erfahren (von der Betreuerin).
Ansonsten geht es mir bei der Resthabe meines Vaters eigentlich
weniger um den Wert oder das haben wollen (hätte hier auf meinen
28qm sowieso keinen Platz dafür), aber es gibt persönliche Dinge, es
gibt für mich auch die Frage: Wer war eigentlich mein Vater und wie
hat er zu (vor)letzt gelebt? Es geht um Bilder meiner Ahnen, egal
wie das Verhältnis auch am Ende war ...
Sponsor-Mitgliedschaft

Nachtrag :

Zitat von cichysp:
was soll er denn ohne Vollmacht bei der Bank ? Sich anhören, dass sie wegen dem Bankgeheimnis keinerlei Auskunft geben dürfen ... ? Das kann er sich sparen ...


Absolutes Jupp, ohne amtlichen Erbschein kann ich mir jeden Gang
zur Bank (oder sonst wo hin) sparen. Denn mit dem Kopf gegen die
Wand laufen kann ich auch bequem in meinen eigenen vier Wänden.

http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/alter ... rivatrente :
Anscheinend ist es so: Wenn in einer privaten Rentenversicherung kein Begünstigter eingetragen ist, fällt ein eventuell lt. Vertrag fälliger Restbetrag in die Erbmasse.

------------

Als Erbe muss man außerdem offenbar die gesetzliche Rentenversicherung innerhalb von 3 Monaten selber informieren:
http://www.helpster.de/rente-nach-dem-t ... hten_74018

Andererseits lese ich, dass das normalerweise der Bestatter macht.

Bin ich froh, dass mir sowas alles bisher erspart blieb.

Zitat von Beobachter:
Nachtrag :

Zitat von cichysp:
was soll er denn ohne Vollmacht bei der Bank ? Sich anhören, dass sie wegen dem Bankgeheimnis keinerlei Auskunft geben dürfen ... ? Das kann er sich sparen ...


Absolutes Jupp, ohne amtlichen Erbschein kann ich mir jeden Gang
zur Bank (oder sonst wo hin) sparen. Denn mit dem Kopf gegen die
Wand laufen kann ich auch bequem in meinen eigenen vier Wänden.


um einiges bequemer und auch noch zeitsparender

A


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