Huhu kalina
Nöö, ich könnte das schon ohne Hilfe machen, habe das ja schon
einmel getan, also Praxiserfahrung.
Aber bevor ich nun grosse Geschütze auffahre, möchte ich ver-
nünftigerweise erst einmal das Gespräch mit der Betreuerin füh-
ren, und von ihr alle Unterlagen haben.
Was ich jetzt benötige ist ein Erbschein und eine Sterbeurkunde.
Ohne diese Dokumente könnte auch der beste Rechsanwalt nur
sehr wenig tun. Und diese Dokumente bekomme ich ja nächste
Woche.
PS: Ich bin ja testamentarisch Alleinerbe, aber es scheinen sich
im Vorfeld andere Leute Hab und Gut (eventuell auch Vermögens-
teile) angeeignet haben.
Nur der Pflichtteilanspruch von Haus ist nun nach 12 Jahren recht-
lich verfallen (10 Jahres Frist).
@ Pumuckel :
Noch nicht einmal das Nachlassgericht hat bis heute herausfinden
können, wo (in welchem Heim) sich die Freundin meines Vaters be-
findet. Woher sollte ich also wissen, wie ihre Wohn- und Familien-
verhältnisse vorher waren ?
Zitat von pumuckl:Das machen dann die Verwandten.
Der einzige biologische und rechtlicher Verwandter war/bin ich.
Zitat von pumuckl:In manche Heime darf man einen kleinen Teil persönlicher Habe mitnehmen. Stuhl, Tisch, Fernseher usw. Aber wenn man eh schon kein Geld hat und dann, wie in einem Krankenhaus, in einem 2-Mann-Zimmer untergebracht wird, kann man auch nicht viel mehr mitnehmen als seine Klamotten und seinen Fernseher.
Wie schon mehrmals geschrieben, mein Vater war nur etwa 6
Monate in diesem Heim (nicht zig. Jahre). Und nach allen mir
vorliegenden Informationen existiert noch nicht einmal (bild-
lich gesprochen) eine gebrauchte Zahnbürste ...
@ Jana :
Mein Vater hat, nach der hausverschenkung vor 12 Jahren, den
Kontakt mit mir abgebrochen, nicht umgekehrt.
Und die biologische Erbfolge steht hier nicht mehr zur Debatte,
da ein rechtswirksames Testament existiert, in dem ich als Al-
leinerbe benannt bin.
Alle Unklarheiten die derzeit bestehen, sind nicht im Erbrecht
zu suchen, sondern im Verschwinden der Erbmasse.