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Zitat von Beobachter:
Huhu Pumuckel

Das mit dem Haus war bereits vor knapp 13 Jahren, habe das auch schon
vielfach hier im Forum einmal geschrieben.
Wo seine restliche Habe verschwunden ist, bleibt aber komisch ...

wohin sie verschwunden ist? Das ist einfach, wohin sie verschwunden ist:
Die Betreuerin bekommt ca. 200 Euro monatlich, das ist gesetzlich so geregelt
Wie viele Jahre hatte er sie?
Der Platz im Heim kostet 2.000,00 Euro monatlich (wenn es ein günstiger Platz ist, wenn er z.B. zu zweit im Zimmer mit jemandem war ...), ansonsten eher mehr ...
Wie viele Jahre war er im Seniorenheim?
Vielleicht gab es Krankenhausaufenthalte mit Zuzahlungen, die zu leisten waren ...
und ... und ... und ... vielleicht gab es Zahnarztrechnungen ... die teuer waren
vielleicht eine Ergotherapie etc.
und so weiter ... und so fort ...
ein alter Mensch existiert nicht einfach nur, es entstehen auch Kosten ...

Es ist erst einmal SEINE Sache, wofür er sein Geld ausgegeben hat ...

und ob jemand Missbrauch betrieben hat, Betreuer oder Heimleiterin ?
Nicht ausgeschlossen ...

Einblick oder gar Einfluss in die Vermögensverhältnisse hat man in der Regel nur dann, wenn man Kontakt hat UND im Idealfall auch die Betreuung übernimmt, diese wird dann aber nicht mit 200,00 mtl. aus dem vorhandenen Vermögen vergütet, sondern als leibliches Kind wird die Betreuung ehrenamtlich gemacht ... und man hat nur Anspruch auf eine Aufwandspauschale, das sind ca. 350 Euro im Jahr

@ juwi
wir können unsere Kindheit nicht ändern, wir können die Eltern, die wir hatten, nicht ändern, wir können die Verletzungen, die uns zugefügt wurden, nicht ändern, und dass wir wissen, dass unsere Eltern es auch nicht leicht hatten in ihrer Kindheit, ist uns ein schwacher Trost
ja, wahrscheinlich stimmt es, dass wir nichts wirklich definitiv abhaken können,
wahrscheinlich laufen wir den Rest unseres Lebens mit offenen Wunden herum, die nicht ganz verheilen wollen
doch was wir ändern können, das sind unsere Gedanken ab sofort, ab dem jetzigen Zeitpunkt - was in der Vergangenheit war, das holt uns zwar immer wieder mal ein und es kann uns deswegen auch mal schlecht gehen,
aber wir dürfen uns davon nicht unterkriegen lassen

beeinflussen können wird die Art und Weise, wie wir über UNS denken wollen, durchaus, wie wir uns unser Leben vorstellen, unseren Tagesablauf ...

ich war übrigens auch so wie Du, juwi, ich hab meine Mutter immer in Schutz genommen, egal, was sie mir angetan hatte ...
eine Nachbarin hatte mir angeboten, dass ich zu ihr kommen könnte, wenn ich Hilfe brauche, nachdem ich mit 17 stationär gewesen war und es auch den Nachbarn nicht mehr verborgen geblieben war, dass etwas im Argem sein musste in dieser Familie ...
- ich empfand das fast als eine Anmaßung von dieser Nachbarin - wenn sie es auch wahrscheinlich gut gemeint hatte, ich hätte alles versucht, um ihr Angebot NIE annehmen zu müssen, es war einfach ein Bauchgefühl ...
außerdem verband ich auch eine andere ungute Erinnnerung mit ihr, einen ganzen Nachmittag war ich als Babysitter bei ihr gewesen und sie gab mir als Lohn eine Tafel Schokolade ...

es geht mir auch jetzt noch so, es ist mir unangenehm, die Wahrheit über meine Mutter auszusprechen, ich verschweige es natürlich am liebsten, hab darunter gelitten, es nicht auszusprechen (nicht zu können/ nicht zu wollen ... wer hätte mir denn geglaubt ... ), es schwankt allerdings, es gibt Tage, an denen ich emotionslos darüber reden könnte und an anderen Tagen könnte ich nur heulen ...
es ist ein Dilemma, das wird es wohl immer bleiben
aber ich verurteile sie nicht, das heißt nicht, dass ich ihr Handeln gut heiße .. es sind im Prinzip unverzeihliche Dinge abgelaufen, die konnten nur deshalb so verletzend sein, weil ein Kind seine Mutter liebt, ein Kind kann nicht anders, als seine Mutter zu lieben, und wenn es sich ungeliebt fühlt, ist das einfach nur hart,
denn das Kind sucht den Grund bei sich selbst und kommt irgenwann zu dem Ergebnis: ich bin nicht liebenswert ... und fragts ich: wie muss ich mich denn verändern, damit sie mich lieben könnte ? ... aber ich brauche nicht reden ... du kennst das ja alles ...
doch ich versuche es JETZT als Fakt zu akzeptieren, als etwas, was nicht zu ändern ist, dass sie eben keine Liebe für mich aufbringen konnte, egal warum (den wahren Grund werde ich nie erfahren, wahrscheinlich weiß sie den Grund selbst nicht (mehr))
Es tut mir auch größtenteils nicht mehr weh
es ist ok, ich hätte jetzt auch keine Verwendung mehr für ihre Liebe, wenn Du verstehst, was ich meine ... ich denke jetzt mehr an mich und ich halte mich an dem Glauben fest, dass ich noch ein glückliches Leben führen werde
ich werde auf jeden Fall noch einmal sehr viel Liebe in meinem Leben erfahren, ich versuche jetzt, gut auf mich aufzupassen, damit mir solche Dinge wie in der Kindheit und im jungen Erwanchsenenalter nicht mehr passieren und das gelingt
mir inzwischen ganz gut

ich wünsche Euch noch
einen schönen Abend

Also es kommt drauf an, wer der Betreuer war. War es ein ehrenamtlicher, bekommt der nur seine Auslagen erstattet (Fahrtkosten und sowas). War es ein Anwalt, bekommt der auch nicht so viel. Das ist nur ein kleines Zubrot. Jedenfalls geht dafür kein dickes Vermögen drauf.
Ich halte den Weg über einen Anwalt immer noch am Besten. Denn dann ist der Anwalt dafür verantwortlich und haftet auch. Für meine Begriffe ist es als Laie, gerade in Erbsachen, ziemlich riskant, wenn da nicht alles glasklar geregelt ist. Das würde eine große Last von Beo nehmen.
Und wie gesagt, muss es keine böse Absicht sein, wenn man nicht erwähnt wird. Möglicherweise war der Vater auch am Ende dement und könnte gar nichts mehr dazu äußern. Als er das Testament gemacht hat, war er es zumindest nicht und hat Beo als Sohn ja auch erwähnt, was man ihm zu Gute halten muss. Also in meinen Augen. Man weiß ja gar nicht genau, was wirklich gelaufen ist. Ich habe ja den Fall meines Nachbarn geschildert, der von seiner Pflegepolin und deren Sohn links gemacht wurde und zwar gründlich.

A


Vater gestorben

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es ist genau so, wie ich geschrieben habe, pumuckl
auch wenn der Betreuer hauptberuflich Anwalt ist, bekommt er 200 Euro im Monat, das ist für ihn natürlich nichts im Vergleich zu dem, was er hauptberuflich verdient, aber es sind immerhin 200 Euro im Monat

mein Vater hatte vorübergehend zwei Betreuer, einen Anwalt für das Finanzielle und Geschäftliche (nebenberuflich war/ ist er Betreuer) und eine hauptberufliche Betreuerin für die Gesundheitsbelange, für jeden von ihnen zahlte er in dieser Zeit die 200 Euro monatlich

und ein ehrenamtlicher Betreuer bekommt die Aufwandspauschale, 350 oder 360 Euro monatlich, zusätzlich wenn er will, kann er z.B. Portokosten und ähnliche keinere Ausgaben noch für sich in Rechnung stellen, Fahrtkosten oder Übernachtungskosten dürfen nicht in Rechnung gestellt werden
ich war ein Jahr lang selbst ehrenamtliche Betreuerin meines Vaters


Zitat von cichysp:
es ist genau so, wie ich geschrieben habe, pumuckl
auch wenn der Betreuer hauptberuflich Anwalt ist, bekommt er 200 Euro im Monat, das ist für ihn natürlich nichts im Vergleich zu dem, was er hauptberuflich verdient, aber es sind immerhin 200 Euro im Monat
Das denke ich auch, dass das Gerücht, ein Anwalt bekomme so gut wie nichts dafür, die subjektive Sicht eines Anwalts ist. Die anderen gesetzlichen Betreuer müssen damit klarkommen.

und ein ehrenamtlicher Betreuer bekommt die Aufwandspauschale, 350 oder 360 Euro monatlich, zusätzlich wenn er will, kann er z.B. Portokosten und ähnliche keinere Ausgaben noch für sich in Rechnung stellen, Fahrtkosten oder Übernachtungskosten dürfen nicht in Rechnung gestellt werden[/quote]Monatlich? Pumuckl schrieb jährlich - und soweit ich das sehen kann, ist das nur pro Jahr und nicht pro Monat, und heute immerhin schon 399 Euro pro Jahr.
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/bet ... spauschale
Zitat von bundesanzeiger:
ab 1.8.2013 das 19fache des Stundenhöchstsätzes der Zeugenentschädigung (= 21 Euro) nach § 22 JVEG von jährlich 399 Euro (zuvor 323 Euro).

Ansonsten sehe ich es auch so, dass du dir einen Rechtsbeistand suchen solltest, Beo. Der VdK berät seine Mitglieder - wohl kostenlos - in Sachen Testamentaufsetzen. Vielleicht können die dir zumindest einen zuverlässigen, sozial eingestellten Anwalt oder eine sonstige Stelle nennen, die dir helfen könnte?

Das hier habe ich über Google gefunden, die Kanzlei ist allerdings nicht in deiner Nähe: http://www.erbrechtmuenchen.net/erbrech ... des-erbes/
Der Anwalt muss m.W. auch in deinem Bundesland zugelassen sein.

Eine Rechtsschutzversicherung hast du wohl nicht, oder? Einige oder die meisten beinhalten heute auch eine außer-/vorgerichtliche Beratung bei familiären Erbschaftsfällen.

Zitat von Kater Carlo:
Ich kann es schon nachvollziehen, was Eltern - besonders Mütter - ihren Kindern antun können. Ich war vielleicht 7 oder 8 Jahre alt, als meine Mutter anfing, mich zu beschimpfen, zu beleidigen und zu demütigen. In besoffenem Zustand natürlich, aber das ändert nichts.


schön Kater Carlo das du wieder da bist hab mir echt Sorgen gemacht um dich.

eine Korrektur: in Rechnung stellen kann ein ehrenamtlicher Betreuer seinen Aufwand überhaupt nicht, sondern: ist er Hauptbetreuer (egal für welchen Bereich), hat er automatisch Anspruch auf die Aufwandspauschale - 399 inzwischen ..., er bekommt diese zugewiesen vom Amtsgericht, kann auch keinerlei Kosten (wie Portokosten) zusätzlich geltend machen, sondern er muss mit dieser Pauschale alles abdecken, was ihm bei seiner Betreuungstätigkeit an Kosten entsteht. Ist er Betreuer für das Geschäftliche oder hat er eine Kontovollmacht, kann er sich diese Pauschale selbst auf sein Konto überweisen ...
Tätigt er Einkäufe für den Betreuten aus seiner Tasche, z.B. Getränke, Pflegeprodukte, Kleidung, Taxikosten ... eine Zuzahlungsrechnung ... ein Medikament ... egal was ... , sind das Auslagen für den Betreuten, die er theoretisch zurückfordern kann, dem Betreuten in Rechnung stellen kann

Gibt es zwei ehrenamtliche Betreuer für den selben Bereich, kann das Gericht den einen als den Haupt-, den andern als den Ersatzbetreuer bestellen (dagegen könnte man vorgehen, da es auch die Möglichkeit gibt, dass beide gleichberechtigte Betreuer sind)
in meinem Fall wurde ich vom Gericht angerufen und gefragt, ob ich einverstanden sei, Ersatzbetreuerin zu sein. Um den Betreuerwechsel zu bechleunigen und um schnell mehr für ihn tun zu können - es war dem Vater zu dem Zeitpunkt immer schlechter gegangen ... erklärte ich mich damit einverstanden, obwohl ich diese Aufteilung eigentlich nicht wollte
als Ersatzbetreuerin hatte ich keinen Anspruch auf die Pauschale, diesen hat nur die Hauptbetreuerin ... (Schwester)
ich könnte meine Ausgaben bei Gericht beantragen, das Gericht ist aber nicht dazu verpflichtet, diesem Antrag stattzugeben ...
wird dem Antrag stattgegeben, wird der Anteil, den das Gericht mir zuteilt, von der Pauschale der Hauptbetreuerin abgezogen
bisher hab ich darauf verzichtet, diesen Antrag zu stellen
die liebe Schwester sah sich nicht dazu veranlasst, die Pauschale mit mir zu teilen, obwohl ich ihr einiges an Arbeit abgenommen hatte, die sie nicht hatte machen wollen oder wozu sie keine Zeit hatte ...
hatte außerdem auch Ausgaben getätigt für den Vater, z.B. die Zuzahlungsrechnung im Schlaflabor, Taxikosten etc., die ich in Rechnung stellte, die der Betreuer bisher aber nicht bezahlt hat
ein Bekannter, der Jurist ist, hat mich auf die Möglichkeit des Mahnverfahrens aufmerksam gemacht, bin noch am Überlegen, ob ich es mache

@ GastB
die Berufsbetreuer brauchen entsprechend viele Personen, die sie betreuen, damit sie mit diesem Gehalt auskommen, es braucht einen insofern nicht zu wundern, dass die Berufsbetreuer für jeden Betreuten nur das Nötigste machen

die Betreuerin (Gesundheitsbereich) meines Vaters veranlasste z.B. seine Einweisung in die Psychiatrie, am Aufnahmetag aber begleitete sie ihn nicht in die Klinik, sondern ließ ihn von einem Fahrdienst transportieren, was zur Folge hatte, dass er beim aufnehmenden Arzt einen verwirrten Einruck machte und dieser ihn der Geschlossenen (!) zuteilte in der Annahme, er sei weglaufgefährdet, was nicht stimmte ...

@ Beo
du brauchst auf jeden Fall etwas Schriftliches vom Amtsgericht, auf dem Du schwarz auf weiß stehen hast, was relevant für Dich ist in dieser Erbangelegenheit,
auf mündliche Auskünfte von irgendwelchen Außenstehenden kannst Du nichts geben
Professionelle Beratungshilfe ist eine gute Möglichkeit, sie steht Dir zu und kostet Dich nur die Gebühr, wie hoch die im Moment ist, weiß ich nicht, es waren mal 20 Euro und Du weißt, wie Du vorzugehen hast
das ist es in jedem Fall wert, finde ich, statt Dich verrückt zu machen

Hi Beo,

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrech ... frist.html
hier steht unter dem Punkt Ausschlagung der Erbschaft bei Überschuldung , dass die 6-Wochenfrist nach § 1944 Abs. 2 BGB nicht vor Bekanntgabe des Inhalts des Testaments zu laufen beginnt, wenn man durch ein Testament oder einen Vertrag als Erbe eingesetzt wurde
Das dürfte auf Dich zutreffen

Zitat von Kater Carlo:
Ich kann es schon nachvollziehen, was Eltern - besonders Mütter - ihren Kindern antun können. Ich war vielleicht 7 oder 8 Jahre alt, als meine Mutter anfing, mich zu beschimpfen, zu beleidigen und zu demütigen. In besoffenem Zustand natürlich, aber das ändert nichts.


So ging es mir ähnlich. Meine Eltern waren zwar nüchtern, aber getrennt lebend immer und mein Vater war der jenige der mich beschimpfte und meine Mutter war die, die mich bei jeder Gelegenheit daran erinnerte dass ich unerwünscht war und nur Geld kosten würde etc.... Als meine Mutter dann von ihrem neuen Mann ein neues Kind bekam, ich war da schon 13, hat sie ihn förmlich vergöttert und wie einen Prinzen behandelt. Ich lebte ja bei meinem Vater und die ganze Gesamtsituation hat mich einfach nur kaputt gemacht. Bin dann ja mit 16 raus bei meinem Vater und in ein betreutes Wohnen gezogen, mit 19 dann in eine eigene Wohnung und ich fand dass diese Schritte richtungsweisend und eine der wichtigsten in meinem Leben sind.
Ich hab selber ja auch keine Kinder und ich wollte auch nie welche. Denke mal dass solche Eltern das beste Beispiel dafür sind dass, wenn man keine möchte, man auch keine haben sollte denn man sah ja was dabei rumkommt.....

Huhu

Bin heute wieder völlig ruhig.

Gestern war telefonieren von 10 Uhr morgens bis 14 Uhr Nachmittags,
und bei jedem Anruf haben sich die Fakten geändert, und sind neue
Namen von Zuständigen aufgetaucht.

Mit Ganze Habe weg meinte ich übrigens nicht Geld, es existiert an-
geblich noch nicht einmal mehr ein Kleidungsstück oder eine billige
Armbanduhr etc. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass man ihm dies
alles zur Zahlung von Pflege und Betreuung weggenommen hat ...

Der Rest ist nun geklärt:
Die Berufsbetreuerin, die mir als einzige seriös erscheint und wirklich
brauchbare Auskunft gegeben hat, sendet mir bald alle Unterlagen zu,
in denen Restvermögen gelistet ist, und mit denen ich Zugang dazu
bekomme.

Meine derzeitig bekannten Kosten liegen in der Summe bei etwa knapp
5000 Euro, ich kann dann entscheiden, ob ich das Erbe annehme.

Für unsere liebe Jana wird es also leider nun doch keine stündlichen
Neunachrichten geben, dennoch werde ich mich bemühen, zum Knap-
perzeug eine angenehme Konversation zu bieten.

Ansonsten wird sich Jana mit spannenden Geschichten gedulden müs-
sen bis meine Mutter stirbt.
Dort wird es dann allerdings wirklich spannend, denn dort ist die recht-
liche Betreuerin auch gleichzeitig eine der drei Erben ...

Nachtrag ( für GastB ) :

Es gibt sogar viele Tierarten, bei denen eventueller Nachwuchs
einer vorherigen Paarung getötet wird (z.B. oft bei Löwen).

In diesem Sinne möchte ich mich also auch nicht beschweren.

Oh, wenn meine Stiefmutter mal das Zeitliche segnet wird es auch spannend werden.
(Natürlich wünsche ich ihr bis dahin ein gutes Leben.)
Übrigens hat die Mutter meiner Mutter nie etwas von sich hören lassen, nachdem meine Mutter verstorben war, vorher auch kaum (das ist nun 42 Jahre her). Denke diese Oma müsste von den Naturgesetzen auch schon EINIGE Zeit verstorben sein..

Das ist beruhigend, dass die Berufsbetreuerin seriös erscheint. Das ist ja schon mal was.

Also am Besten bleibst du auf jeden Fall bei der 6 Wochen-Frist. Das ist meiner Meinung nach am sichersten. Man sollte immer die am kürzesten mögliche Frist wahrnehmen. Auch wenn sich aus dem Gesetz möglicherweise noch eine längere Frist, wie chispy geschrieben hat, ergeben KÖNNTE.
Bedürftige Heimbewohner erhalten ein monatliches Taschengeld. Dies ist mickrig. 50-100 Euro in etwa und damit können sie sich dann mal was kaufen. Zeitungen, Kleidung, Süßkram usw. Sämtliche restlichen Einkünfte werden für den Heimplatz einkassiert.
Ich habe jetzt übrigens auch mal zum Thema Nachlassinsolvenz nachgelesen.
http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/erbsch3.htm

Im schlimmsten Fall könntest du, sofern man dir die Beerdigungskosten aufbrummen will, noch diesen Weg beschreiten. Denn eine Erbausschlagung wendet zwar das Erbe der Schulden ab, meiner Meinung nach aber keinesfalls die Kosten für die Bestattung. Diese muss man ausklammern. Und wie jüngst ein Gericht entschieden hat, müssen Kinder diese in jedem Fall tragen, auch wenn zeitlebens kaum/kein Kontakt zu den Eltern bestanden hat.
Da du aber von EU-Rente lebst, ergibt sich vielleicht möglicherweise, dass du die Kosten deshalb nicht tragen musst, sondern das Sozialamt. Am Besten erkundigst du dich da auch mal direkt. Vielleicht gibt es da Sonderregelungen. Denn in Vorleistung ist ja ohnehin schon irgendeine Stelle (vermutlich Sozialamt) getreten, wenn nicht mehr genug Vermögen da war.
Mit allen anderen möglichen Schulden hast du ja bei Erbausschlagung nix am Hut.

Huhu Pumuckel

Bis jetzt sind erst drei Wochen seit dem Tod vergangen, und ich werde,
wie ja schon geschrieben, in den nächsten Tagen alle Unterlagen bekom-
men. Die 6 Wochenfrist ist also nicht in Gefahr.

Im Übrigen war mein Vater nur sehr kurz in diesem Pflegeheim (die ge-
nauen Daten konnte ich mir bei der Infoflut gestern nicht merken, aber es
waren nur einige Monate).
Warum nach dieser relativ kurzen Zeit (er hatte ja vorher einen komplet-
ten Hausrat, Auto und die übliche Habe), absolut nichts mehr geblieben
ist, bleibt mir persönlich leider weiterhin ein Rätsel.

Die Kosten, die mir bisher bekannt sind, beziehen sich ausschliesslich
auf die Abwicklung seines Todes, es gibt keine Schulden. Somit würde
mich also ein überstürztes Ausschlagen des Erbes, nicht von diesen Re-
chnungen befreien.

Da bei mir aber absolut nichts zu holen ist, mache ich mir nun auch
erst einmal keine weiteren Sorgen. Das Schlimmste was passieren kön-
nte wäre, dass sie mir (wie danals die GEZ) meine Roller wegpfänden
(Wert etwa 200-250 Euro), aber soweit wird es bestimmt nicht kommen.

Zitat von Beobachter:
Huhu

Bin heute wieder völlig ruhig.


na das hört sich ja schon wieder viel besser an

nur las ich etwas von einer Aufstellung des Restvermögens, die Du zugeschickt bekommst
und in einem weiteren post, dass absolut nichts mehr übrig sein soll
vom Vermögen Deines Vaters

ein wenig durcheinander scheinst Du doch noch zu sein

Huhu cichysp

Eigentlich sollte doch ganz einfach zu verstehen sein was gemeint ist.

Ein Mensch hat möglicherweise Bargeld und/oder Bankkonten (Vermögen),
er verfügt aber normalerweise auch über Hardwarehabe (Kaffeemaschine,
Auto, Wohnzimmerschrank, Kühlschrank, Wanduhr etc.).

Beides ist voneinander zu unterscheiden.
Somit besteht hier kein Wiederspruch, sondern nur ein Missverständnis
von zu trennenden Dingen.

Ersteres ist klar (bei Bescheid), aber letzteres hat sich vollständig in Luft
aufgelöst.

Und ich kann im Moment noch nicht wirklich glauben, dass das Pflegeheim
oder Betreuer diese ganze Hardwarehabe zwecks Kostendeckung der Pfle-
ge- und Betreuungskosten für wenige Monate, eingezogen haben.

Beo selbst WENN die Betreuer die Hardware zwecks Deckung der Kosten eingezogen haben so muss es dich in diesem Fall auch einen Nachweis über deren Veräußerung sowie ein
Nachweis über die Höhe des erwirtschafteten Betrags vorliegen.
Außerdem würde ich mal die Ortsansässigen Banken anfragen bzgl. möglicher Konten oder Schliessfächer.

Der Besitz des Menschen der ins Pflegeheim geht wird aber doch nicht mitgenommen.

Haus oder Wohnung wird geräumt, der Besitz meist unter den Verwandten aufgeteilt oder entsorgt.

Nur ein paar persönliche Dinge und paar Möbel können mit.
Sponsor-Mitgliedschaft

Hallo

Mein Vater war ja nur kurze Zeit (etwa knapp 6 Monate) in einem
Pflegeheim und unter selbstgewünschter Berufsbetreuung. Dies
alles war, weil er nach einem Oberschenkelhalsbruch nicht mehr
laufen konnte (so zumindest die Angaben die ich habe).

Als die Betreuerin ihre Arbeit aufnahm, da war er bereits völlig
Besitzlos (bezogen auf Materielle Dinge, Vermögen ausgenommen).

Vorher war er in einem Krankenhaus, und davor lebte er kurze Zeit
bei seiner Freundin hier im Ort.
Und davor lebte er in seinem eigenen Zweifamilienelternheus und
besass den üblichen kompletten Hausrat sowie ein Fahrzeug.
In wenigen Jahren ist dies alles spurlos verschwunden, es ist (bil-
dlich gesprochen) noch nicht einmal ein altes Paar Schuhe, ein
Schlips oder gar eine billige Armbanduhr (etc.) vorhanden.

Was ich damit sagen möchte ist:
Bevor er vor gut 6 Monaten den Unfall(?)/Oberschenkelhalsbruch
hatte, kurz im Krankenhaus und anschliessend im Pflegeheim war,
lebte er doch nicht völlig ohne Habe obdachlos auf der Strasse.
Er führte ein normales Leben, mit allen Dingen die man als Mann
im Alter und mit Eigenheim besitzt und/oder angesammelt hat.

Liege ich denn wirklich so psychisch daneben, wenn ich darüber
nachdenke, wo all diese Habe (kompl. Wohnungseinrichtung, alle
Sachen, Fahrzeug etc.) in so relativ kurzer Zeit hinverschwunden
sind ?

@ Nico :

Aufstellung des Vermögens (hier ausschliesslich Bankgeld gemeint)
bekomme ich alsbald von der Berufsbetreuerin, dazu dann auch die
Verfügungssvollmach. Ein Vorabaufbankengehen würde also keinen
grösseren Sinn mehr ergeben.

Nein, und ich glaube auch nicht wirklich, dass die Leute aus dem
Pflegeheim nach weniger als 6 Monaten mit einem LKW in die Woh-
nung meines Vaters gefahren sind, und dort alles mitgenommen und
zu Geld (zwecks Heimkostendeckung) gemacht haben. Dies wäre der
erste solche Fall, und viel zu obskur. Daher wird es dort auch keine
Aufstellungen über etwaige Verkäufe geben.

In dieser ganzen Sache waren (sind?) andere Kräfte am Werk, und
diese möchte ich ergründen ...

Sollten sich andere Personen (z.B. seine Neukinder oder seine letzte
Freundin) alle seine habe angeeignet oder veräussert haben, so ist
dies nicht nur strafbar, sondern der Wert muss mir dann auch von die-
sen Menschengeier ersetzt werden (10 Jahr rückwirkend im Notfall).
Jedenfalls:
Ein kompletter grosse Haushalt, mit allen Möbeln, Einrichtungsgegen-
ständen, persönlichen Dingen, Haushaltsgeräten, Kleinkram, Fahrzeug,
löst sich nicht unauffindbar in kurzer Zeit in Luft auf ...

Jedenfalls kann ich das mit meinem restlichen Verstand nicht wirklich
glauben, und ich kann es auch mit keiner normativen und/oder recht-
lichen Vorgabe in Einklang bringen.

Ist das das Haus aus, das er verschenkt hat oder ist das Elternzweifamilienhaus ein anderes?
Falls es ein anderes ist, wer wo da jetzt drin und kann über den Hausratverbleib Auskunft geben?

Huhu Jana

Es ist das Haus was er verschenkt hat (Grundbuchmässig), aber
er hatte dort noch, wie es üblich ist, lebenslanges Wohnrecht.

Sein ganzer Haushalt/Besitz, der sich dort im Laufe seines Lebens
angesammelt hat, muss also bis vor sehr kurzer Zeit noch vorhan-
den gewesen sein.

Ich meine :
Ein Mensch, der schuldenfrei im eigenen Zweifamilienhaus 95%
seines Lebens verbracht hat, der nie auch nur einen Tag arbeits-
los war, hinterlässt einem Alleinerben noch nicht einmal eine ge-
tragene Unterhose oder eine dreckige Kaffetasse mit abgebrochen-
em Henkel ?

Ab dem Tag wo ich dies glaube ohne Fragen zu Stellen, habe ich
nicht nur ein psychisches Problem, sondern wohl auch eine ganz
grosse geistige Demenz (absolute Dummheit).

A


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