Hi Beo,
bitte nimm Dir die Ratschläge von bleeny zu Herzen
die Wut will irgendwo hin, also bitte nicht gegen Dich selbst ...
und Jana gebe ich auch recht, denn Dein Vater hat Dich in seinem Testament beerben wollen ... bitte nicht nur das Verletzende sehen, sondern auch die gute Absicht Deines Vaters
und wenn er einen Betreuer oder eine Betreuerin hatte, ging es ihm gegen Ende seines Lebens leider nicht mehr so gut, dass er selbst etwas hätte regeln können ... und sorry, wenn seit einer halben Ewigkeit kein Kontakt mehr war, ist es auch nicht verwunderlich, dass Heimleiterin und Betreuerin nichts von Dir wussten
und das waren nun mal schon seit einger Zeit die Personen, die seine Bankgeschäfte tätigten ... bzw. EINE VON BEIDEN muss sie getätigt haben
der Betreuer ist Dir nicht einmal zur Auskunft verpflichtet ..., auch die Heimleiterin nicht ... doch einer von beiden muss die Kontovollmacht gehabt haben und muss über alles genauestens Bescheid wissen, da der Zuständige (etweder Heimleiteriin oder Betreuerin ...) dem Amtsgericht regelmäßig Nachweise über die finanziellen Angelegenheiten vorzulegen haben ...
war die Betreuerin nur für die gesundheitlichen Belange die Betreuerin ? In dem Fall wüsste sie über das Finanzielle weniger Bescheid ...
ratsam wäre es tatsächlich, Du kümmerst Dich selbst darum und erledigst Die Behördengänge, die ein Anwalt für Dich theoretisch natürlich auch übernehmen könnte ... Beratungshilfe steht Dir zu ...
aber ich finde, Du könntest es auch selbst erledigen, sofern Du Dich stark genug fühlst ... und die wesentlichen Auskünfte beim Amtsgericht selbst einholen ..., Du kannst Deine Geburtsurkunde vorlegen, Dein Testament, Deinen Personalausweis
was zu klären wäre: weshalb hatte die Heimleiterin (!) auch noch eine Vollmacht bzw. Vollmachten (?), wenn es eine gesetzliche Betreuerin gab ?
Es ist nicht klar, welche von beiden für das Finanzielle zuständig war.
Spielt aber keine allzu große Rolle mehr, denn die Zuständigkeit endet mit dem Tod des Betreuten.
Du bist auf jeden Fall berechtigt, die Auskünfte einzuholen, ob Dein Erbe nun positiv oder negativ ausfällt und sinnvoll wäre es, Auskünfte schriftlich einzuholen und dem Anschreiben Kopien Deiner Geburtsurkunde und Deines Testaments beizulegen, wenn Du es per Post machst
ansonsten, wenn du persönlich hingehst, kannst Du die Unterlagen vorlegen.
Beratung bei einem Anwalt wäre nicht verkehrt, doch diese Info kann es auch im Internet geben in einem entsprechendem Forum z. B. ... , wie Du am besten vorgehst, um die Frist einzuhalten und Deine Auskünfte vom Amtsgericht rechtzeitig zu bekommen .... damit Du
a) entscheiden kannst: Nehme ich es an, oder nicht und
b) das Erbe gegebenenfalls ablehnen kannst ... und zwar auch rechtzeitig
lass Dich jedenfalls jetzt nicht beirren und mach bitte keine Dumheiten