Zitat:War ich definitiv nicht. Siehe PN.Und das warst Du wohl oder sans?
24.03.2011 21:11 • #21
Zitat:War ich definitiv nicht. Siehe PN.Und das warst Du wohl oder sans?
24.03.2011 21:11 • #21
Chaosfee
24.03.2011 22:09 • #22
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Oldie is Back !.
25.03.2011 07:42 • #23
Anna10
26.03.2011 16:43 • #24
26.03.2011 16:55 • #25
Zitat:Eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung funktioniert bei Volljährigen durch Polizeibeschluss (für max. 12 Stunden) und anschließend durch richterlichen Beschluss, der für max. 6 Wochen angesetzt werden kann, jedoch beliebig oft verlängerbar ist. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Eltern zur Unterbringung NICHT nötig. Sind die Ärtze der Meinung der Jugendliche ist eigen- oder fremdgefährdend gilt auch hier die Regel 12 Stunden kann die Polizei zwingen, 6 Wochen der Richter, gegen den Willen der Eltern durch Sorgerechtsentzug.eine Unterbringung in eine psychiatrische Klinik gegen den Willen des Betroffenen funktioniert nur mit richterlichem Beschluß. Eine Unterbringung Minderjähriger funktioniert nur, wenn die Eltern dem nichts entgegen setzen. Beides wird bevorzugt da angesetzt, wo eine Fremdgefährdung im Vordergrund steht. Die Eigengefährdung allein reicht oftmals nicht aus.
Zitat:Genau. Und wenn die Ärzte in der Geschlossenen dann auf so einen Zwangseingewiesenen treffen wie mich, der gegen grundsätzlich alles rebelliert was ihm aufgetragen wird hat die ganze Sache für alle Parteien sowas von gar keinen Sinn...Beides kann keine Aussicht auf Erfolg für den Untergebrachten haben, da es seinem Willen überwiegend entgegensteht.
Zitat:Für solche Personen sollte dann aber ein Vormund entscheiden was gut ist und was nicht.Bei chronischen psychiatrischen Schwersterkrankungen allerdings plädiere ich immer für eine vorrübergehende oder dauernde Zwangseinweisung, da bei solchen Erkrankten psychiatrische Begleitung unabdingbar ist. Das meine ich nicht negativ.
Zitat:ditoBei Angststörungen, die keiner Fremdgefährdung bedingen, halte ich Unterbringungen für überflüssig. Besseren Erfolg verspricht da eine psychosomatische Behandlung mit Zustimmung des Angstgestörten.
Zitat:Das ist richtig. Der Richter wird dem Rat der Ärzte dich da zubehalten IMMER folgen (müssen). Deine Sicht der Dinge kennt der gute Mensch ja schließlich nicht.Mir wurde allerdings gesagt, dass es kein Problem wäre, einen richterlichen Beschluss zu bekommen - es wäre nur für alle Seiten etwas aufwändiger, als wenn ich die Freiwilligkeitserklärung unterschreibe.
Zitat:Genau das ist ein erheblicher Nachteil der Unterbringung gegen eigenen Willen. Viele momentan ambulant behandelte Patienten haben Angst ihrem Therapeuten oder wem auch immer die Wahrheit zu erzählen aus Angst sie könnten eingesperrt werden. Und im Ernstfall ist man da schneller drin als man Suizidgedanke sagen kann, selbst wenn man nur missverstanden wurde.Gestern kam dann allerdings schon wieder das Thema geschlossene Station auf und ich befürchte, bei einem falschen Wort schicken die mich da wieder hin.
26.03.2011 17:24 • #26
Oldie is Back !.
28.03.2011 15:21 • #27
Zitat:Das mag stimmen, wenn man nicht mehr unter 18 ist und die Eltern jederzeit sagen können Nehm' wir se mitWenn man schon da drinn landet, dann sollte man so clever sein und das Rebellieren aufstecken fürs erste. Sonst kann es lange dauern bis man wieder raus kommt.
Zitat:Ja, die Rebellion ist als Bestätigung gesehen worden XD Im Endeffekt saßen aber immernoch meine Eltern am längeren Hebel^^Die sitzen am längeren Hebel. Diplomatie wäre da gefragt Rebbellion wird eh nur als Bestätigung Deiner Krankheit gesehen. Als aggressiv und selbstzerstörerisch.
Zitat:Nönö, Zimmerarrest hat man die ersten 24 Stunden dort immer o_O Welchen Sinn das auch haben mag..Ergo greifen sie zum nächsten Mittel Zimmerarrest Aus Angst Du könntest vieleicht noch andere verletzen.
Zitat:Uh, oh doch. Ich hab immerhin verhindert mir Blut nehmen zu lassen, Urin abzugeben und als ich entlassen wurde mein Bett zu machen. XDMit dem Hau Ruck Verfahren kommt man da drinne ja aber so was von gar nicht weiter.
Zitat:Öh, ja. Die können auch mit Fixierungen arbeiten...Spätestens das Haloperidol ist stärker als jede Rebellion
28.03.2011 15:35 • #28
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28.03.2011 15:44 • #29
28.03.2011 16:30 • #30
Oldie is Back !.
28.03.2011 17:23 • #31
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