Der Pharmahersteller Bayer steht derzeit in der Kritik, da er bestimmte Risiken seines Umsatzschlagers Iberogast nicht in die Packungsbeilage aufnehmen will. Das Mittel enthält Schöllkraut, das mit Leberschädigungen in Verbindung gebracht wird. Schon 2008 hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gefordert, die Packungsbeilagen schöllkrauthaltiger Arzneimittel sollten auf mögliche Leberschädigungen hinweisen, sie also unter den potenziellen Nebenwirkungen aufführen, Risikogruppen gesondert erwähnen und die Einnahme für Schwangere und stillende Frauen ausschließen.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ ... p?id=74496
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23.02.2018 10:18 • • 23.02.2018 #1
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