Zitat von nicowersonst:Warum übernimmt denn die KK die Kosten nicht ? Die Kostenübernahme ist ja möglich wenn es bei der AHB um die Wiedererlangung der Gesundheit geht.
Notfalls würde ich mich and Jobcenter wenden auch die können die Kosten übernehmen wenn kein anderer Träger zuständig ist.
Tanilein bei Schwiema hat es so lange gedauert weil sie nach Klinik und vor Reha Ben Schlaganfall hatte.
Das dürfte davon abhängig sein, WIE mattes sich im Rahmen seiner Selbstständigkeit K-versichert hat...
Mattes, bist du privat krankenversichert oder freiwillig in der Gesetzlichen ?
Ich habe beruflich täglich mit Reha´s, AHB´en, BGSW´en, stationären Akutaufenthalten etc. zu tun.
Daher weiß ich, was abgehen kann, wenn sich Kostenträger nicht einig sind.
Das wird dann gnadenlos auf dem Versichertenrücken ausgetragen, glaubt es mir einfach.
Wenn es reibungslos funktioniert, dann sind das die eindeutigen Fälle.
Die sind die Mehrheit, keine Frage.
Bei unklaren Versicherungsverhältnissen kann es aber durchaus völlig anders aussehen.
Vor allem, wenn der möglicherweise unzuständige Kostenträger mangels gesetzlicher Grundlage keine Möglichkeit für Erstattungsansprüche hat.
19.03.2015 16:39 •
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